Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
362 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 65.4- 3477
öffentlich
An den
Rat
Werksausschuss
•
()61S
Amt:
65
BeschIAusf.:
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
zur Vorberatung
V 81
65.4
Datum: 02.06.2005
über den
Straßen
Betrifft: Abweichungssatzung zurAbrechnung
Reinoldweq in E.- Blessem
Finanzielle
von Erschließungsbeiträgen
an dem
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den WPL Straßen auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2005
4~--7
~
Beschlussentwurf:
Zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an dem Reinoldweg in E.- Blessem wird
anliegende Abweichungssatzung beschlossen.
•
Begründung:
•
Der Reinoldweg in E.- Blessern wurde als niveaugleiche
Gehwege ausgebaut.
Mischfläche ohne separate
Nach der Rechtsprechung
der Oberverwaltungsgerichts
Münster sind solche
Abweichungen trotz der Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
(V7/3489) als
Sondersatzung zu beschließen, wenn die bereits zum Zeitpunkt der noch gültigen
Altsatzung fertiggestellten
und nunmehr nach neuer Satzung abzurechnenden
Anlagen
nicht im Einklang mit der sich aus der Altsatzung
ergebenen
Fertigstellungsmerkmalen
stehen.
Abweichungssatzung
zur Abrechnung
Blessem
von Erschließungsbeiträgen
an dem Reinoldweg
in Erftstadt-
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am
aufgrund des § 132 des
Baugesetzbuchs (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBI. I S. 2253) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, ber. BGBI. 1998 I S. 137)
und des § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein- Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung 14.07.1994 (GV.NW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz
vom
16.11.2004
(GV.NWS.
644) folgende
Abweichungssatzung
beschlossen:
§1
In Abweichung von der Normalausstattung des § 10 (1) der Satzung der Stadt
Erftstadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.10.1988 wurde
der Reinoldweg in E.- Blessem als niveaugleiche Mischfläche ohne beidseitige
Gehwege ausgebaut.
§2
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende
•
Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen,
dass eine Verletzung
von Verfahrensoder
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW)
beim Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Stadtdirektor hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die
den Mangel ergibt
Erftstadt, den
(Bösche)
Bürgermeister