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Beschlussvorlage (Abweichungssatzung zurAbrechnung von Erschließungsbeiträgen an dem Reinoldweq in E.- Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
362 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Beschlussvorlage (Abweichungssatzung zurAbrechnung von Erschließungsbeiträgen an dem
Reinoldweq in E.- Blessem) Beschlussvorlage (Abweichungssatzung zurAbrechnung von Erschließungsbeiträgen an dem
Reinoldweq in E.- Blessem)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 65.4- 3477 öffentlich An den Rat Werksausschuss • ()61S Amt: 65 BeschIAusf.: der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung zur Vorberatung V 81 65.4 Datum: 02.06.2005 über den Straßen Betrifft: Abweichungssatzung zurAbrechnung Reinoldweq in E.- Blessem Finanzielle von Erschließungsbeiträgen an dem Auswirkungen: Die Vorlage berührt den WPL Straßen auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.06.2005 4~--7 ~ Beschlussentwurf: Zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an dem Reinoldweg in E.- Blessem wird anliegende Abweichungssatzung beschlossen. • Begründung: • Der Reinoldweg in E.- Blessern wurde als niveaugleiche Gehwege ausgebaut. Mischfläche ohne separate Nach der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichts Münster sind solche Abweichungen trotz der Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (V7/3489) als Sondersatzung zu beschließen, wenn die bereits zum Zeitpunkt der noch gültigen Altsatzung fertiggestellten und nunmehr nach neuer Satzung abzurechnenden Anlagen nicht im Einklang mit der sich aus der Altsatzung ergebenen Fertigstellungsmerkmalen stehen. Abweichungssatzung zur Abrechnung Blessem von Erschließungsbeiträgen an dem Reinoldweg in Erftstadt- Der Rat der Stadt Erftstadt hat am aufgrund des § 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBI. I S. 2253) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, ber. BGBI. 1998 I S. 137) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.07.1994 (GV.NW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV.NWS. 644) folgende Abweichungssatzung beschlossen: §1 In Abweichung von der Normalausstattung des § 10 (1) der Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.10.1988 wurde der Reinoldweg in E.- Blessem als niveaugleiche Mischfläche ohne beidseitige Gehwege ausgebaut. §2 Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende • Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Stadtdirektor hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Erftstadt, den (Bösche) Bürgermeister