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Beschlussvorlage (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss Eigenbetrieb Stadtwerke 2003)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
830 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich AZ: V 1410-21 8Id;,/3 Amt: -14- An den BeschI.lAusf.:-14- Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung 18.05.2005 überden Werksausschuss Stadtwerke tt und den Rechnungsprüfungsausschuss Betrifft: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Eigenbetrieb Stadtwerke 2003 Finanzielle zum Jahresabschluss Auswirkungen: Keine tt Beschl ussentwu rf: Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 8 (Stadtwerke: § 11) der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe unterliegen diese unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt. Die Prüftätigkeiten umfassen hierbei insbesondere: • Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visakontrolle • Vergaben im VOl-NOB-Bereich • Prüfung der Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebs • wechselnde Prüfthemen • • / 1 20 %' 4 i\ o&r. • p. Amtsleit er - Abt.Leiter h~!~ Mitzeichnung Sachb. - 100 - ( -Ay- 'W.t1I.~ c _RechJlungsprüfung!>amt Stadt Erftstadt ;:: • ,'cC"', ': 'c, 14'12- 02 ',' ,: ' AnI. zu V 7/ BZ Wasservers. / Rohrnetzkolonne BZAbwasser AnI. zu V 7/ BZ Hallenbad AnI. zu V 7/ BZ Freibad AnI. zu V 7/ BZ Heizkraftwerk AnI. zu V 7/ BZ Städtische Dienste AnI. zu V 7/ • Jahresabschluss 2003 der Stadtwerke Erftstadt 1. Gem. § 11 der Betriebssatzung der Stadtwerke in der ab 01.07.1999 geltenden Fassung hat der Rat zur Rechnungsprüfung folgende Regelung getroffen: "Unbeschadet der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer unterliegen die Stadtwerke Erftstadt der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt." • Die Prüftätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umfassen insbesondere: • Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft • Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft • Die Kassenbestandsprüfungen der Sonderkasse • Die Kassenprüfungen einseht, Jahresabschluss der Sonderkasse • Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der Tagesabschlüsse / Kassenbestandsfortschreibungen sowie des Jahresabschlusses Zur Vermeidung von Doppelprüfungen (Wirtschaftsprüfer) wurden nach Durchsicht der Feststellungen des Wirtschaftsprüfers im Bereich der betrieblichen Prüfungsergebnisse keine weiteren eigenen Prüfungen durchgeführt. Insoweit schließt sich das RPA der Stadt Erftstadt den Bestätigungsausführungen an. Das RPA hält - grundsätzlich - eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen, zumindest was den Bereich VOB / Eigenbetriebe angeht, durch eine "Vergabe" oder "Submissionsstelle" für sinnvoll. Grund : die Trennung zwischen Vergabe und Bauabwicklung sowie die Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl fördert Wettbewerb und wirkt präventiv gegen Korruption Alternativ wird mit Zustimmung des Rates seit Beginn des Jahres 2005 für eine Testfase von 2 Jahren folgendes Verfahren bei der Stadt Erftstadt durchgeführt : Im Bereich der beschränkten Ausschreibungen können Bietervorschläge eines Eigenbetriebes durch einen jeweils anderen Eigenbetrieb geändert oder ergänzt werden. Die Bieterauswahl erfolgt somit immer im Mehraugenprinzip. Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 2. In 2003 unterlagen die Vergabe von Aufträgen über 409,00 €, Schlussrechnungen von Baumaßnahmen sowie Auszahlungsanordnungen, so weit sie + I 10% vom erteilten Auftrag abweichen, der Visakontrolle. Dies entspricht den gesetzlichen Grundlagen und in etwa den Regelungen der Rechnungsprüfung I Dienstanweisungen für die allgemeine Verwaltung 2003. Durch diese Praxis im Rahmen des Tagesgeschäftes Vorfeld festgestellt und können korrigiert werden. können dadurch in vielen Fällen vermieden werden. • werden Spätere Fehler bereits im Beanstandungen 3. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen und ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL I VOB); hier insbesondere bei der textlichen Abfassung der ausgeschriebenen Lieferungen I Arbeiten (leistungsverzeichnisse) sowie der formellen Abwicklung beschränkter und öffentlicher Ausschreibungen. Etwaige geringfügige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung ( z.B. fehlende Aufmaße, Prüfvermerke auf Angeboten) wurden unmittelbar abgeklärt und erledigt. Die Prüfungen bei öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen und Vergaben beim Eigenbetrieb Stadtwerke ergaben darüber hinaus folgende Feststellungen: 3.1. • H Die eingegangenen Angebote trugen alle oder teilweise keine Eingangsvermerke . Erforderlich ist ein Posteingangsstempel oder handschriftlich Datum, Uhrzeit und Zeichen der annehmenden Person, hier bei: • Kanalsanierung 2003, Submission 25.0.2.03 211.055,82 € • Wasserteitungssanierung 2003, Submission 04.03.03 386.943,98 € Die Kennzeichnung des Angebotes beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag ist laut § 22 VOB/A zum Submissionstermin erforderlich. 3.2. H Die Prüfung der Vergabeunterlagen war verschiedentlich erschwert und nicht vollständig möglich, da Belege nicht fristgerecht bzw. lückenhaft vorgelegt wurden. So bei den Maßnahmen: • Neubau ROB 15 + Umbau ROB17, lechenich, Sub. 07.08.03 €781.204,55 • Neubau ROB 14, Erp, Maschinen+ elektrotechn.Ausrüstung € 110.166.36 Nach Absprache mit der Werkleitung sollen künftig alle Angebote mit sämtlichen Vergabeunterlagen fristgerecht vorgelegt werden und strikt VOB-konform sein. Seite: 2 Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 3.3 B 1 Erneuerung von 7 Hausanschlüssen E. -Kierdorf, GIÜckauf-Str. Bei Gasverlegearbeiten wurde festgestellt, dass einige Hausanschlüsse noch in Bleirohr installiert waren. Diese Anschlüsse waren von den Stadtwerken auszuwechseln. Die Fa... erstellte am 03.04.2003 ein Angebot über € 11.472,40 und am 30.04.2003 ein Nachtragsangebot über € 464,00 je Hausanschluss. Die Angebote tragen keinerlei Prüfvermerke (fachlich + rechnerisch richtig). Die Arbeiten wurden durch einen Sachbearbeiter der Stadtwerke mündlich beauftragt. Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt. Vergleichspreise aus bestehenden Jahresverträgen wurden nicht herangezogen. Ein schriftlicher Auftrag wurde nicht erteilt. Dem RPA wurde kein Auftrag vorgelegt. • Die Fa...erstellte am 30.04.2003 7 Rechnungen für die Erneuerung der Hausanschlüsse mit einem Gesamtvolumen von € 12.683,73. Der Sachbearbeiter Stadtwerke benannte die Angebotspreise als ortsüblich. Die Auszahlungsanordnung betrug € 12.683,73. Das RPA beanstandete den Vorgang mit Vermerk vom 14.05.03. Da hier baustellenseitig kein unmittelbarer Zwang zum Handeln ( Gefahrenabwehr ) vorlag, hätten in dieser Größenordnung vor schriftlicher Auftragsvergabe gern. Vergaberichtlinien Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. Alles andere verhindert i.d.R. eine wirtschaftlich orientierte Auftragsvergabepraxis. Diese Vorgehensweise ist nicht tolerierbar. • Von den Stadtwerken wurde im übrigen bestätigt, dass - auch wenn die Abwicklung offenbar zeitnah durchgeführt werden konnte - aufgrund einer Nachkalkulation offensichtlich wurde, dass durch Wettbewerb bis zu etwa 40 v.H. hätten eingespart werden können . Stellungnahme des (ehemaligen) Werkleiters: Für ihren Prüfungsvermerk dürfen wir uns bedanken; Abwicklung des Vorgangs bei uns war inakzeptabel . die verwaltungsmäßige 3.4 Fliesenarbeiten im Freibad Lechenich Im Rahmen eines Jahresauftrages vom 06.02.2003 über € 3.000,00 wurde eine Fliesenfirma beauftragt, Ausbesserungsarbeiten auf Anweisung im Freibad Lechenich vorzunehmen. Abgerechnet wurden die Leistungen mit einer 1. Teilrechnung für Material über • € 1.057,57 und einer Schlussrechnung vom 22.04.2003 für Arbeitsleistungen über • € 9.982.40. Seite: 3 Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 Das RPA forderte eine ausführliche an. Begründung für diese Erhöhung des Auftrages Nach Stellungnahme des Sachbearbeiters erfolgte die Beauftragung des Jahresauftrages um einige Beckenrandfliesen und Rillenplatten auszutauschen. Bei einer Ortsbesichtigung am 20.03.03 wurde dann festgestellt, dass erhebliche Mängel an weiteren Beckenrandfliesen im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken zu beheben waren, die eine erhebliche Unfallgefahr darstellten. Der Auftrag wurde mündlich erweitert, die Arbeiten sollten bis Mitte April fertiggestellt sein. Die Reparaturarbeiten wurde auf Stundenbasis mit 191,5 Stunden abgerechnet. H • Zukünftig sind bei Reparaturarbeiten vor Auftragserteilung Ortstermine durchzuführen. Der Schadensumfang ist zum Zweck einer Vorkalkulation möglichst genau festzustellen und ggf. mittels Skizzen, Schadensprotokollen und Fotos zu dokumentieren. Es sollen möglichst Einheitspreise pro qm, Ifmlm oder Stück oder andere messbare Mengen zur Abrechnung vereinbart werden. Die Vergabe nur nach Abrechnung auf Stundennachweis ist für den Auftraggeber i.d.R. unwirtschaftlich und muss zusätzlich dauernd zeitlich kontrolliert werden. 4. Prüfung der Sonderkasse • Stadtwerke Bei der Kassenbestandsaufnahme sowie der Kassenprüfung werden die Geldbewegungen der Stadtwerke miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung erfolgte vom 12.05. - 27.05.2003, die Kassenbestandsaufnahme wurde in der Zeit vom 22.08. - 23.08.2003 durchgeführt. Vom 30.06. bis 08.07.2003 erfolgten die Prüfungen der Sonderkassen der anderen Eigenbetriebe. Zu diesem Zeitpunkt war die Prüfung der Sonderkasse Stadtwerke nicht möglich, da die Buchführung seit Beginn des Jahres 2003 nicht erfolgt war. Schreiben an - 1 - vom 15.07.2003 . Auch zum Zeitpunkt der nachgeholten Prüfung vom 16.07. - 26.07.2004 konnten die Unterlagen der städtischen Dienste nicht mitgeprüft werden, da eine Kontierung noch nicht erfolgt war. Siehe Ergebnis. Art der Prüfuna Prüf%eitraum Unvermutete Prüfuna Kasse I Sonderkasse Dito Kassenbestandsaufnahme Kasse I Sonderkasse Dito Prüfunq Buchführunq IRP - Stadtwerke 12.05. bis 27.05.2003 22.08. bis 23.08.2003 16.07. bis 26.07.2004 Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse der Stadtwerke an die Stadtkasse (als Einheitskasse) übertragen wurden. Die Stadtwerke haben ab dem 01.01.2003 die kaufm. Buchhaltung ("IRP") - für den Sachkontenbereich, also nicht Personenkonten - eingeführt. Die einzelnen Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht zum Soll gestellt; es erfolgen Einzel-1st-Buchungen aufgrund der Einzelposten in den Bankauszügen bzw. Kassenanordnungen auf zugeordneten Verwahr- und Vorschusskonten. Seite: 4 Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 Restanten (Personenkonten) werden aus dem Großrechner(alt)verfahren gemahnt. Die Prüfung von Vollstreckungsmaßnahmen erfolgt regelmäßig im Rahmen der Kassenprüfu ng. Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt Betriebsatzung der Stadtwerke Erftstadt. sich aus § 103 Abs. 1 GO und der Entsprechend § 38 Nr. 2 GemKVO erfolgten Stichproben. Prüfungsumfang • In den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Hallenbad, Freibad, Heizkraftwerk, Rohrnetzabteilung und Städtische Dienste soweit diesen Geschäftskonten zugeordnet sind, wurde geprüft, ob die Bewegungen nach den Auszügen der Geschäftskonten in der kaufm. Buchführung und den Büchern der Stadtkasse (Sonderkasse) erfasst sind und ob die Salden der Bankkonten zum Ende des Abrechnungszeitraumes (30.09.2003) mit den Angaben der kaufm. Buchführung und der Bestandsfortschreibung der Sonderkasse übereinstimmen und die ordnungsgemäße Fortschreibung der Geldanlagen erfolgt. Die Prüfung ist als ergänzende Kassenprüfung anzusehen. Die richtige Zuordnung der einzelnen Buchungen innerhalb der kaufm. Buchführung (KostensteIlen) wurde nicht geprüft. Erfassung der Buchungen auf den Geschäftskonten (Banken) Die Bewegungen der Bankkonten im Bereich -81- wurden für den Prüfungsmonat September 2003 vom RPA zu Prüfzwecken nachvollzogen. • Da in der Zeit vom 12.05. bis 27.05.2003 eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt wurde, bei der die Tagesabschlüsse vom 08.05. bis 09.05.2003 auch für die GKZ 498 geprüft wurden, erfolgten diesbezüglich keine weiteren Stichproben auch unter dem Gesichtspunkt, dass ab dem 01.07.1999 die Stadtwerke durch das RPA geprüft werden, insbesondere seit diesem Zeitpunkt auch die Visakontrolle in diesem Bereich durchgeführt wird. Ebenso wurden bei der Kassenbestandsaufnahme vom 30.07.2003 die Belege dieser GKZ mitgeprüft. Abstimmung Freibäder) Saldo Bankkonten (keine Konten im Bereich Heizzentrale I I_B_e_t_rie_b_s_ZW_e_ig_W_a_s_se_r Konto Postbank I u. Köln Nr. 1412 19-501 Abstimmung nach Bewegungen September 2003 Neuer Saldo Auszug 136 29.09.03 + 8.362,34 Alter Saldo Auszug 119 01.09.03 + 3.595,80 Seite: 5 Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 Bewegung It. Kontoauszüge + 4.766,54 Bewegung It. Prüfung Sachkonto + 4.766,54 Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke vollständig erfolgt sind. Kontoauszug Nr. 136 Schwebepostenaufst. Stand 29.09.2003 +8.362,34 GKZ 498 TA 02.10.2003 +8.266,84 Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung 02.10.2003 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 136 erst später gebucht wurde. • Der Nachweis der Bankbewegungen durch die entsprechenden Tagesabschlüsse wurde wiederhergestellt mit Tagesabschluss vom 10.10.03 durch Gesamtsaldo i.H.v. 9.199,34 €. Mit diesem Abschluss wurde die Erfassung der Kontoauszüge vom 30.09. bis 02.10.03. nachgeholt. Konto Kreissparkasse • vom Köln Kto. 191000016 Abstimmung nach Bewegungen September 2003 Neuer Saldo Auszug 180 30.09.03 +206.093,25 Alter Saldo Auszug 159 29.08.03 + 57.751,38 Bewegung It. Kontenauszüge +148.341,87 Bewegung It. Prüfung Sachkonto +148.341,87 Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke vollständig erfolgt sind . Kontoauszug Nr. 180 Schwebepostenaufst. Stand 30.09.2003 +206.093,25 GKZ 498 TA 02.10.2003 +189.995,81 Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung 02.10.2003 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 180 erst später gebucht wurde. vom Der Nachweis der Bankbewegungen durch die entsprechenden Tagesabschlüsse wurde wiederhergestellt mit Tagesabschluss vom 10.10.03 durch Gesamtsaldo i.H.v. 8.577,09 €. Mit diesem Abschluss wurde die Erfassung der Kontoauszüge vom 01.1 O. bis 06.10.03. nachgeholt. Die Wasserleitungserneuerungsrücklage betrug zum Zeitpunkt 2004) 7.127,18 € einschließlich Zinsen 2003. der Prüfung (Juli Seite: 6 Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 I I--------- Betriebszweig Abwasser Konto VR-Bank, I Abstimmung • Rhein-Erft e.G. 1001011045 nach Bewegungen September 2003 I Neuer Saldo Ausz.188 30.09.03 -73.105,61 Alter Saldo Ausz.166 29.08.03 -73.238,63 Bewegung It. Kontenauszüge + 133,02 Bewegung It. Prüfung Sachkonto + 133,02 Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke vollständig erfolgt sind. Kontoauszug Nr. 188 Schwebepostenaufst. Stand 30.09.2003 - 73.105,61 GKZ 498 TA 02.10.2003 -355.228,00 Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung 02.10.2003 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 188 erst später gebucht wurde. vom Der Nachweis der Bankbewegungen durch die entsprechenden Tagesabschlüsse wurde wiederhergestellt mit Tagesabschluss vom 10.10.03 durch Gesamtsaldo LH.v. 162.499,56 €. Mit diesem Abschluss wurde die Erfassung der Kontoauszüge vom 01.1 O. bis 06.10.03. nachgeholt. • I~-------------------I Betriebszweig Hallenbad Konto VR-Bank, I Abstimmung Rhein-Erft e.G. 1001011029 nach Bewegungen September 2003 I Neuer Saldo Ausz.155 30.09.03 -350.387,08 Alter Saldo Ausz.142 29.08.03 -307.888,74 Bewegung It. Kontenauszüge - 42.498,34 Bewegung It. Prüfung Sachkonto - 42.498,34 Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke vollständig erfolgt sind. I Kontoauszug Nr. 155 Stand 30.09.2003 -350.387,081 Seite: 7 Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 Schwebepostenaufst. -355.228,00 GKZ 498 TA 02.10.2003 Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und SChwebepostenaufstellung ist nicht möglich, da der Auszug 155 erst später gebucht wurde. Der Nachweis der Bankbewegungen durch die entsprechenden Tagesabschlüsse wurde wiederhergestellt mit Tagesabschluss vom 10.10.03 durch Gesamtsaldo i.H.v. -386.184,47 €. Mit diesem Abschluss wurde die Erfassung der Kontoauszüge vom 01.1 O. bis 09.10.03. nachgeholt. I~-------------------I Betriebszweig Rohrnetzabteilung VR-Bank, Rhein-Erft • e.G. 1001011053 Abstimmung nach Bewegungen September 2003 Neuer Saldo Ausz.116 29.09.03 +219.078,09 Alter Saldo Ausz.107 29.08.03 +181.005,61 Bewegung It. Kontenauszüge + 38.072,48 Bewegung It. Prüfung Sachkonto + 38.072,48 Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke vollständig erfolgt sind. Kontoauszug Nr. 116 Schwebepostenaufst. • Summe Kontoauszug 02.10.2003 überein . +219.078,09 Stand 29.09.2003 +219.078,09 GKZ 498 TA 02.10. 2003 Nr. 116 stimmt Verrechnungskonten Hallenbad mit der Schwebepostenaufstellung <--> vom Freibad Hallenbad Soll 26.046,33 Haben 2.358,42 Freibad Haben 26.046,33 Soll 2.358,42 Verrechnungskonten Hallenbad <--> Heizkraftwerk Hallenbad Soll 12.992,33 Haben 22.240,00 Fernwärme Haben 12.992,33 Soll 22.240,00 Seite: 8 Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 Ergebnis Prüfung Sonderkasse 4.1 : B Die Datenerfassung für den Betriebszweig "Städtische Dienste" für den geprüften Zeitraum September 2003 war im Juli 2004 noch nicht erfasst. Das RPA bittet um kurzfristige Vorlage. (zwischenzeitlich 4.2 • Nacherfassung und anschließender erfolgt, AnmRPA) Die Debitoren-! Kreditoren-Buchführung des IRP-Buchungs-systems Stadtwerke Erftstadt stimmt hinsichtlich • • • Saldo Bankkontostände ausgewiesener Schwebeposten Tagesabschlüssen Buchungsbestand in den zu Grunde der gelegten mit der bei der Stadtkasse geführten Sonderkasse GKZ 498 in Kassenbestand und Summenfortschreibung sowie den betreffenden Verwahr- und Vorschusskonten - nach der Ausräumung der o.g. kleineren Differenzen- überein. • 4.3 Die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke sind nach Abgleich mit den Bankkonten für die Betriebszweige Wasser, Abwasser, Hallenbad und Rohrnetzabteilung im Prüfzeitraum vollständig erfasst. Der Betriebszweig "Städtische Dienste" war nicht erfasst, siehe hierzu Beanstandung B 1. 4.4 H In 2003 wurden - außerhalb des Prüfzeitraumes - im Bereich Personenkonten Wasser-!Abwasserzahlungen aus personellen Gründen lediglich 3 Mahnläufe initiiert, davon der 1. Lauf am 17.06.2003. Das RPA hält die Beibehaltung von mind. 4 Läufen in etwa gleichen Zeitabständen für eine zeitnahe Vorgehensweise gegenüber den Zahlungspflichtigen und zur Minimierung von Zinsverlusten für angebracht. 5. Sonstiges B Der vorgeschriebene Jahresabschlusstermin 2003 wurde Abschlusserstellung erst in 2005 - wie im letzten Jahr weit überzogen. durch g Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt 1412 -02 Gemäß § 9 Absatz 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt ist die Frist für den Jahresabschluss der 31.03. des Folgejahres, mithin also hier der 31.03.2004 für den Abschluss 2003. Gemäß Stellungnahme der Stadtwerke sind personelle Engpässe und Umstellungen der Buchführung für die Verzögerungen der Jahresabschlussarbeiten verantwortlich. In den Folgejahren sollen nach Rücksprache mit dem techno Werkleiter die Abschlüsse der Betriebszweige erheblich zeitnäher vorgelegt werden können. H • Für die in der Buchungsabwicklung derzeit eingesetzte EDV-Software IRP-2 Programmversion 6.5 liegt kein Testat vor, sie ist demnach formell nicht freigegeben . Nach Rückfrage des RPA bei der KDVZ sowie dem software-Hersteller handelt es sich bei den neuen Versionen allerdings nicht um strukturelle Programmveränderungen (also keine funktionalen Änderungen), sondern lediglich um kleinere Anpassungen. Im Rahmen der EURO-Umstellung wurde allerdings ein förmliches Testat (durch die PWC-Deutsche Revision) ausgestellt. 6. Bei den Prüfungen wurden im Ergebnis schwerwiegende Verstöße nicht festgestellt; die o.g. Hinweise I Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden künftig beachtet Das Rechnunqsprüfunqsarnt der Stadt Erftstadt schließt sich den Beschlussempfehlungen zu den Jahresabschlüssen der einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes Stadtwerke an. • Erftstadt, den 18.05.2005 ( Walter