Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
AZ:
V
1410-21
8Id;,/3
Amt: -14-
An den
BeschI.lAusf.:-14-
Rat der Stadt Erftstadt
zur Beschlussfassung
18.05.2005
überden
Werksausschuss Stadtwerke
tt
und den
Rechnungsprüfungsausschuss
Betrifft: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Eigenbetrieb Stadtwerke 2003
Finanzielle
zum Jahresabschluss
Auswirkungen:
Keine
tt
Beschl ussentwu rf:
Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gem. § 8 (Stadtwerke: § 11) der jeweiligen Betriebssatzung
der städtischen
Eigenbetriebe unterliegen diese unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den
Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt.
Die Prüftätigkeiten umfassen hierbei insbesondere:
• Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visakontrolle
• Vergaben im VOl-NOB-Bereich
• Prüfung der Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebs
• wechselnde Prüfthemen
•
•
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Mitzeichnung
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_RechJlungsprüfung!>amt
Stadt Erftstadt
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14'12- 02 ','
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'
AnI. zu V 7/
BZ Wasservers. /
Rohrnetzkolonne
BZAbwasser
AnI. zu V 7/
BZ Hallenbad
AnI. zu V 7/
BZ Freibad
AnI. zu V 7/
BZ Heizkraftwerk
AnI. zu V 7/
BZ Städtische
Dienste
AnI. zu V 7/
•
Jahresabschluss
2003 der Stadtwerke
Erftstadt
1. Gem. § 11 der Betriebssatzung der Stadtwerke in der ab 01.07.1999 geltenden
Fassung hat der Rat zur Rechnungsprüfung folgende Regelung getroffen:
"Unbeschadet der Prüfung des Jahresabschlusses
durch den Abschlussprüfer
unterliegen die Stadtwerke Erftstadt der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Erftstadt."
•
Die Prüftätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umfassen insbesondere:
• Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft
• Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft
• Die Kassenbestandsprüfungen
der Sonderkasse
• Die Kassenprüfungen einseht, Jahresabschluss der Sonderkasse
• Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
/
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen (Wirtschaftsprüfer) wurden nach Durchsicht
der Feststellungen
des Wirtschaftsprüfers
im Bereich
der betrieblichen
Prüfungsergebnisse
keine weiteren eigenen Prüfungen durchgeführt.
Insoweit
schließt sich das RPA der Stadt Erftstadt den Bestätigungsausführungen
an.
Das RPA hält - grundsätzlich - eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen,
zumindest was den Bereich VOB / Eigenbetriebe angeht, durch eine "Vergabe" oder
"Submissionsstelle"
für sinnvoll. Grund : die Trennung zwischen Vergabe und
Bauabwicklung
sowie die Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl fördert
Wettbewerb und wirkt präventiv gegen Korruption
Alternativ wird mit Zustimmung des Rates seit Beginn des Jahres 2005 für eine
Testfase von 2 Jahren folgendes Verfahren bei der Stadt Erftstadt durchgeführt :
Im Bereich der beschränkten Ausschreibungen
können Bietervorschläge eines
Eigenbetriebes durch einen jeweils anderen Eigenbetrieb geändert oder ergänzt
werden. Die Bieterauswahl
erfolgt somit immer im Mehraugenprinzip.
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
1412 -02
2. In 2003 unterlagen die Vergabe von Aufträgen über 409,00 €,
Schlussrechnungen von Baumaßnahmen sowie Auszahlungsanordnungen,
so weit sie + I 10% vom erteilten Auftrag abweichen, der Visakontrolle.
Dies entspricht den
gesetzlichen Grundlagen und in etwa den Regelungen der Rechnungsprüfung I
Dienstanweisungen für die allgemeine Verwaltung 2003.
Durch diese Praxis im Rahmen des Tagesgeschäftes
Vorfeld festgestellt
und können korrigiert werden.
können dadurch in vielen Fällen vermieden werden.
•
werden
Spätere
Fehler bereits im
Beanstandungen
3. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen
und ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL I
VOB); hier insbesondere bei der textlichen Abfassung der ausgeschriebenen
Lieferungen I Arbeiten (leistungsverzeichnisse)
sowie der formellen Abwicklung
beschränkter und öffentlicher Ausschreibungen.
Etwaige geringfügige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung ( z.B. fehlende Aufmaße,
Prüfvermerke auf Angeboten) wurden unmittelbar abgeklärt und erledigt.
Die Prüfungen bei öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen und Vergaben
beim Eigenbetrieb Stadtwerke ergaben darüber hinaus folgende Feststellungen:
3.1.
•
H
Die eingegangenen Angebote trugen alle oder teilweise keine Eingangsvermerke .
Erforderlich ist ein Posteingangsstempel
oder handschriftlich Datum, Uhrzeit und
Zeichen der annehmenden Person, hier bei:
• Kanalsanierung 2003, Submission 25.0.2.03
211.055,82 €
• Wasserteitungssanierung
2003, Submission 04.03.03
386.943,98 €
Die Kennzeichnung des Angebotes beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag
ist laut § 22 VOB/A zum Submissionstermin erforderlich.
3.2.
H
Die Prüfung der Vergabeunterlagen
war verschiedentlich
erschwert und nicht
vollständig möglich, da Belege nicht fristgerecht bzw. lückenhaft vorgelegt wurden.
So bei den Maßnahmen:
• Neubau ROB 15 + Umbau ROB17, lechenich, Sub. 07.08.03
€781.204,55
• Neubau ROB 14, Erp, Maschinen+ elektrotechn.Ausrüstung
€ 110.166.36
Nach Absprache mit der Werkleitung sollen künftig alle Angebote mit sämtlichen
Vergabeunterlagen fristgerecht vorgelegt werden und strikt VOB-konform sein.
Seite: 2
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
1412 -02
3.3
B 1
Erneuerung von 7 Hausanschlüssen E. -Kierdorf, GIÜckauf-Str.
Bei Gasverlegearbeiten wurde festgestellt, dass einige Hausanschlüsse noch in
Bleirohr installiert waren.
Diese Anschlüsse waren von den Stadtwerken
auszuwechseln. Die Fa... erstellte am 03.04.2003 ein Angebot über € 11.472,40 und
am 30.04.2003 ein Nachtragsangebot über € 464,00 je Hausanschluss. Die
Angebote tragen keinerlei Prüfvermerke
(fachlich + rechnerisch richtig). Die
Arbeiten wurden durch einen Sachbearbeiter der Stadtwerke mündlich beauftragt.
Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt. Vergleichspreise aus bestehenden
Jahresverträgen wurden nicht herangezogen. Ein schriftlicher Auftrag wurde nicht
erteilt. Dem RPA wurde kein Auftrag vorgelegt.
•
Die Fa...erstellte am 30.04.2003 7 Rechnungen für die Erneuerung der
Hausanschlüsse mit einem Gesamtvolumen von € 12.683,73. Der Sachbearbeiter
Stadtwerke benannte die Angebotspreise als ortsüblich. Die Auszahlungsanordnung
betrug € 12.683,73.
Das RPA beanstandete den Vorgang mit Vermerk vom 14.05.03. Da hier
baustellenseitig kein unmittelbarer Zwang zum Handeln ( Gefahrenabwehr ) vorlag,
hätten in dieser Größenordnung
vor schriftlicher
Auftragsvergabe
gern.
Vergaberichtlinien Vergleichsangebote
eingeholt werden müssen. Alles andere
verhindert i.d.R. eine wirtschaftlich orientierte Auftragsvergabepraxis.
Diese Vorgehensweise ist nicht tolerierbar.
•
Von den Stadtwerken wurde im übrigen bestätigt, dass - auch wenn die Abwicklung
offenbar zeitnah durchgeführt werden konnte - aufgrund einer Nachkalkulation
offensichtlich wurde, dass durch Wettbewerb bis zu etwa 40 v.H. hätten eingespart
werden können .
Stellungnahme des (ehemaligen) Werkleiters:
Für ihren Prüfungsvermerk
dürfen wir uns bedanken;
Abwicklung des Vorgangs bei uns war inakzeptabel
.
die verwaltungsmäßige
3.4
Fliesenarbeiten
im Freibad Lechenich
Im Rahmen eines Jahresauftrages vom 06.02.2003 über € 3.000,00 wurde eine
Fliesenfirma beauftragt, Ausbesserungsarbeiten
auf Anweisung im Freibad
Lechenich vorzunehmen. Abgerechnet wurden die Leistungen mit einer 1.
Teilrechnung für Material über
• € 1.057,57
und einer Schlussrechnung vom 22.04.2003 für Arbeitsleistungen über
• € 9.982.40.
Seite: 3
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
1412 -02
Das RPA forderte eine ausführliche
an.
Begründung für diese Erhöhung des Auftrages
Nach Stellungnahme
des Sachbearbeiters
erfolgte
die Beauftragung
des
Jahresauftrages um einige Beckenrandfliesen und Rillenplatten auszutauschen. Bei
einer Ortsbesichtigung am 20.03.03 wurde dann festgestellt, dass erhebliche Mängel
an weiteren Beckenrandfliesen
im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken
zu
beheben waren, die eine erhebliche Unfallgefahr darstellten. Der Auftrag wurde
mündlich erweitert, die Arbeiten sollten bis Mitte April fertiggestellt sein. Die
Reparaturarbeiten wurde auf Stundenbasis mit 191,5 Stunden abgerechnet.
H
•
Zukünftig
sind
bei
Reparaturarbeiten
vor
Auftragserteilung
Ortstermine
durchzuführen. Der Schadensumfang ist zum Zweck einer Vorkalkulation möglichst
genau festzustellen und ggf. mittels Skizzen, Schadensprotokollen
und Fotos zu
dokumentieren. Es sollen möglichst Einheitspreise pro qm, Ifmlm oder Stück oder
andere messbare Mengen zur Abrechnung vereinbart werden. Die Vergabe nur nach
Abrechnung auf Stundennachweis ist für den Auftraggeber i.d.R. unwirtschaftlich und
muss zusätzlich dauernd zeitlich kontrolliert werden.
4. Prüfung der Sonderkasse
•
Stadtwerke
Bei der Kassenbestandsaufnahme
sowie der Kassenprüfung
werden
die
Geldbewegungen
der Stadtwerke miterfasst.
Die unvermutete Kassenprüfung
erfolgte vom 12.05. - 27.05.2003, die Kassenbestandsaufnahme
wurde in der Zeit
vom 22.08. - 23.08.2003 durchgeführt. Vom 30.06. bis 08.07.2003 erfolgten die
Prüfungen der Sonderkassen der anderen Eigenbetriebe. Zu diesem Zeitpunkt war
die Prüfung der Sonderkasse Stadtwerke nicht möglich, da die Buchführung seit
Beginn des Jahres 2003 nicht erfolgt war. Schreiben an - 1 - vom 15.07.2003 .
Auch zum Zeitpunkt der nachgeholten Prüfung vom 16.07. - 26.07.2004 konnten die
Unterlagen der städtischen
Dienste nicht mitgeprüft werden, da eine Kontierung
noch nicht erfolgt war. Siehe Ergebnis.
Art der Prüfuna
Prüf%eitraum
Unvermutete Prüfuna Kasse I Sonderkasse
Dito
Kassenbestandsaufnahme
Kasse I
Sonderkasse
Dito
Prüfunq Buchführunq IRP - Stadtwerke
12.05. bis 27.05.2003
22.08. bis 23.08.2003
16.07. bis 26.07.2004
Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse der
Stadtwerke an die Stadtkasse
(als Einheitskasse)
übertragen wurden. Die
Stadtwerke haben ab dem 01.01.2003 die kaufm. Buchhaltung ("IRP") - für den
Sachkontenbereich,
also nicht Personenkonten
- eingeführt.
Die einzelnen
Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht zum Soll gestellt; es erfolgen
Einzel-1st-Buchungen
aufgrund der Einzelposten in den Bankauszügen
bzw.
Kassenanordnungen auf zugeordneten Verwahr- und Vorschusskonten.
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Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
1412 -02
Restanten (Personenkonten) werden aus dem Großrechner(alt)verfahren
gemahnt.
Die Prüfung von Vollstreckungsmaßnahmen
erfolgt regelmäßig im Rahmen der
Kassenprüfu ng.
Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt
Betriebsatzung der Stadtwerke Erftstadt.
sich
aus § 103 Abs.
1 GO
und der
Entsprechend § 38 Nr. 2 GemKVO erfolgten Stichproben.
Prüfungsumfang
•
In den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Hallenbad, Freibad, Heizkraftwerk,
Rohrnetzabteilung
und Städtische
Dienste soweit diesen
Geschäftskonten
zugeordnet sind, wurde geprüft, ob die Bewegungen nach den Auszügen der
Geschäftskonten
in der kaufm. Buchführung und den Büchern der Stadtkasse
(Sonderkasse) erfasst sind und ob die Salden der Bankkonten zum Ende des
Abrechnungszeitraumes (30.09.2003) mit den Angaben der kaufm. Buchführung und
der
Bestandsfortschreibung
der
Sonderkasse
übereinstimmen
und
die
ordnungsgemäße Fortschreibung der Geldanlagen erfolgt.
Die Prüfung ist als ergänzende Kassenprüfung anzusehen. Die richtige Zuordnung
der einzelnen Buchungen innerhalb der kaufm. Buchführung (KostensteIlen) wurde
nicht geprüft.
Erfassung
der Buchungen
auf den Geschäftskonten
(Banken)
Die Bewegungen der Bankkonten im Bereich -81- wurden für den Prüfungsmonat
September 2003 vom RPA zu Prüfzwecken nachvollzogen.
•
Da in der Zeit vom 12.05. bis 27.05.2003 eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt wurde, bei der die Tagesabschlüsse vom 08.05. bis 09.05.2003 auch für die
GKZ 498 geprüft wurden, erfolgten diesbezüglich keine weiteren Stichproben auch
unter dem Gesichtspunkt, dass ab dem 01.07.1999 die Stadtwerke durch das RPA
geprüft werden, insbesondere seit diesem Zeitpunkt auch die Visakontrolle in diesem
Bereich durchgeführt wird. Ebenso wurden bei der Kassenbestandsaufnahme
vom
30.07.2003 die Belege dieser GKZ mitgeprüft.
Abstimmung
Freibäder)
Saldo
Bankkonten
(keine
Konten
im Bereich
Heizzentrale
I
I_B_e_t_rie_b_s_ZW_e_ig_W_a_s_se_r
Konto Postbank
I
u.
Köln Nr. 1412 19-501
Abstimmung nach Bewegungen September 2003
Neuer Saldo
Auszug 136
29.09.03
+ 8.362,34
Alter Saldo
Auszug 119
01.09.03
+ 3.595,80
Seite: 5
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
1412 -02
Bewegung It. Kontoauszüge
+ 4.766,54
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
+ 4.766,54
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
vollständig erfolgt sind.
Kontoauszug Nr. 136
Schwebepostenaufst.
Stand 29.09.2003
+8.362,34
GKZ 498 TA 02.10.2003
+8.266,84
Eine Übereinstimmung
von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung
02.10.2003 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 136 erst später gebucht wurde.
•
Der Nachweis der Bankbewegungen durch die entsprechenden Tagesabschlüsse
wurde wiederhergestellt
mit Tagesabschluss vom 10.10.03 durch Gesamtsaldo
i.H.v. 9.199,34 €. Mit diesem Abschluss wurde die Erfassung der Kontoauszüge vom
30.09. bis 02.10.03. nachgeholt.
Konto Kreissparkasse
•
vom
Köln Kto. 191000016
Abstimmung
nach Bewegungen September 2003
Neuer Saldo
Auszug 180
30.09.03
+206.093,25
Alter Saldo
Auszug 159
29.08.03
+ 57.751,38
Bewegung It. Kontenauszüge
+148.341,87
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
+148.341,87
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
vollständig erfolgt sind .
Kontoauszug Nr. 180
Schwebepostenaufst.
Stand 30.09.2003
+206.093,25
GKZ 498 TA 02.10.2003
+189.995,81
Eine Übereinstimmung
von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung
02.10.2003 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 180 erst später gebucht wurde.
vom
Der Nachweis der Bankbewegungen durch die entsprechenden Tagesabschlüsse
wurde wiederhergestellt
mit Tagesabschluss vom 10.10.03 durch Gesamtsaldo
i.H.v. 8.577,09 €. Mit diesem Abschluss wurde die Erfassung der Kontoauszüge vom
01.1 O. bis 06.10.03. nachgeholt.
Die Wasserleitungserneuerungsrücklage
betrug zum Zeitpunkt
2004) 7.127,18 € einschließlich Zinsen 2003.
der Prüfung (Juli
Seite: 6
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
1412 -02
I
I---------
Betriebszweig Abwasser
Konto VR-Bank,
I Abstimmung
•
Rhein-Erft
e.G. 1001011045
nach Bewegungen September 2003
I
Neuer Saldo
Ausz.188
30.09.03
-73.105,61
Alter Saldo
Ausz.166
29.08.03
-73.238,63
Bewegung It. Kontenauszüge
+
133,02
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
+
133,02
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
vollständig erfolgt sind.
Kontoauszug Nr. 188
Schwebepostenaufst.
Stand 30.09.2003
- 73.105,61
GKZ 498 TA 02.10.2003
-355.228,00
Eine Übereinstimmung
von Kontoauszug und Schwebepostenaufstellung
02.10.2003 ist nicht möglich, da der Auszug Nr. 188 erst später gebucht wurde.
vom
Der Nachweis der Bankbewegungen durch die entsprechenden Tagesabschlüsse
wurde wiederhergestellt
mit Tagesabschluss vom 10.10.03 durch Gesamtsaldo
LH.v. 162.499,56 €. Mit diesem Abschluss wurde die Erfassung der Kontoauszüge
vom 01.1 O. bis 06.10.03. nachgeholt.
• I~-------------------I
Betriebszweig Hallenbad
Konto
VR-Bank,
I Abstimmung
Rhein-Erft
e.G. 1001011029
nach Bewegungen September 2003
I
Neuer Saldo
Ausz.155
30.09.03
-350.387,08
Alter Saldo
Ausz.142
29.08.03
-307.888,74
Bewegung It. Kontenauszüge
- 42.498,34
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
- 42.498,34
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
vollständig erfolgt sind.
I Kontoauszug
Nr. 155
Stand 30.09.2003
-350.387,081
Seite: 7
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
1412 -02
Schwebepostenaufst.
-355.228,00
GKZ 498 TA 02.10.2003
Eine Übereinstimmung von Kontoauszug und SChwebepostenaufstellung
ist nicht
möglich, da der Auszug 155 erst später gebucht wurde.
Der Nachweis der Bankbewegungen durch die entsprechenden Tagesabschlüsse
wurde wiederhergestellt
mit Tagesabschluss vom 10.10.03 durch Gesamtsaldo
i.H.v. -386.184,47 €. Mit diesem Abschluss wurde die Erfassung der Kontoauszüge
vom 01.1 O. bis 09.10.03. nachgeholt.
I~-------------------I
Betriebszweig Rohrnetzabteilung
VR-Bank, Rhein-Erft
•
e.G.
1001011053
Abstimmung nach Bewegungen September 2003
Neuer Saldo
Ausz.116
29.09.03
+219.078,09
Alter Saldo
Ausz.107
29.08.03
+181.005,61
Bewegung It. Kontenauszüge
+ 38.072,48
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
+ 38.072,48
Die Prüfung hat ergeben, dass die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke
vollständig erfolgt sind.
Kontoauszug Nr. 116
Schwebepostenaufst.
•
Summe Kontoauszug
02.10.2003 überein .
+219.078,09
Stand 29.09.2003
+219.078,09
GKZ 498 TA 02.10. 2003
Nr. 116 stimmt
Verrechnungskonten
Hallenbad
mit der Schwebepostenaufstellung
<-->
vom
Freibad
Hallenbad
Soll
26.046,33
Haben
2.358,42
Freibad
Haben
26.046,33
Soll
2.358,42
Verrechnungskonten
Hallenbad
<-->
Heizkraftwerk
Hallenbad
Soll
12.992,33
Haben
22.240,00
Fernwärme
Haben
12.992,33
Soll
22.240,00
Seite: 8
Rechnungsprüfungsamt
Stadt Erftstadt
1412 -02
Ergebnis Prüfung Sonderkasse
4.1
:
B
Die Datenerfassung für den Betriebszweig "Städtische Dienste" für den
geprüften Zeitraum September 2003 war im Juli 2004 noch nicht erfasst.
Das RPA bittet um kurzfristige
Vorlage.
(zwischenzeitlich
4.2
•
Nacherfassung
und anschließender
erfolgt, AnmRPA)
Die Debitoren-! Kreditoren-Buchführung des IRP-Buchungs-systems
Stadtwerke Erftstadt stimmt hinsichtlich
•
•
•
Saldo Bankkontostände
ausgewiesener
Schwebeposten
Tagesabschlüssen
Buchungsbestand
in den zu Grunde
der
gelegten
mit der bei der Stadtkasse geführten Sonderkasse GKZ 498 in
Kassenbestand und Summenfortschreibung sowie den betreffenden
Verwahr- und Vorschusskonten - nach der Ausräumung der o.g. kleineren
Differenzen- überein.
•
4.3
Die Buchungen auf den IRP-Konten der Stadtwerke sind nach Abgleich mit
den Bankkonten für die Betriebszweige Wasser, Abwasser, Hallenbad und
Rohrnetzabteilung im Prüfzeitraum vollständig erfasst.
Der Betriebszweig "Städtische Dienste" war nicht erfasst, siehe hierzu
Beanstandung B 1.
4.4
H
In 2003 wurden - außerhalb des Prüfzeitraumes - im Bereich
Personenkonten Wasser-!Abwasserzahlungen aus personellen Gründen
lediglich 3 Mahnläufe initiiert, davon der 1. Lauf am 17.06.2003.
Das RPA hält die Beibehaltung von mind. 4 Läufen in etwa gleichen
Zeitabständen
für eine zeitnahe Vorgehensweise
gegenüber den
Zahlungspflichtigen und zur Minimierung von Zinsverlusten für angebracht.
5. Sonstiges
B
Der
vorgeschriebene
Jahresabschlusstermin
2003
wurde
Abschlusserstellung erst in 2005 - wie im letzten Jahr weit überzogen.
durch
g
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
1412 -02
Gemäß § 9 Absatz 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt ist die Frist für
den Jahresabschluss der 31.03. des Folgejahres, mithin also hier der 31.03.2004 für
den Abschluss 2003. Gemäß Stellungnahme der Stadtwerke sind personelle
Engpässe und Umstellungen der Buchführung für die Verzögerungen der
Jahresabschlussarbeiten verantwortlich.
In den Folgejahren sollen nach Rücksprache mit dem techno Werkleiter die
Abschlüsse der Betriebszweige erheblich zeitnäher vorgelegt werden können.
H
•
Für die in der Buchungsabwicklung derzeit eingesetzte EDV-Software IRP-2
Programmversion 6.5
liegt kein Testat vor, sie ist demnach formell nicht
freigegeben .
Nach Rückfrage des RPA bei der KDVZ sowie dem software-Hersteller handelt es
sich
bei
den
neuen
Versionen
allerdings
nicht
um
strukturelle
Programmveränderungen (also keine funktionalen Änderungen), sondern lediglich
um kleinere Anpassungen. Im Rahmen der EURO-Umstellung wurde allerdings ein
förmliches Testat (durch die PWC-Deutsche Revision) ausgestellt.
6. Bei den Prüfungen wurden im Ergebnis schwerwiegende Verstöße
nicht
festgestellt; die o.g. Hinweise I Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden
künftig beachtet Das Rechnunqsprüfunqsarnt der Stadt Erftstadt schließt sich den
Beschlussempfehlungen zu den Jahresabschlüssen der einzelnen Betriebszweige
des Eigenbetriebes Stadtwerke an.
•
Erftstadt, den 18.05.2005
( Walter