Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Sperrung und Ausbau des Verbindungsweges zwischen Frankenstraße und Erftweg in E.-Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
763 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24

Inhalt der Datei

I STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az: 66 19-3240/00 öffentlich B 7/3674 Amt: - 65BeschIAusf.: Datum: , Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung Werksausschuss Straßen zur Vorberatung an den Ausschuss für öffentliche Ordnung Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan Unterschrift des BUdgetverantwortlichen , und Verkehr Sperrung und Ausbau des Verbindungsweges Frankenstraße und Erftweg in E.-Bliesheim Finanzielle Erftstadt, den 10.11.2004 Stellungnahme 10.11.2004 zugeleitet an den Anregung von Herrn Kurt Leo Schäfer, Frankenstraße Betriff: - 65 - / - 32 - 169, Erftstadt zwischen Auswirkungen: des Eigenbetriebes Straßen in unbekannter Höhe. ß~~ der Verwaltung: Bei dem Verbindungsweg zwischen Frankenstraße und Erftweg handelt es sich um die Verlängerung der Straße "Am Kreuz" zur Erft hin in der Form eines Wirtschaftsweges. Fußgänger und Radfahrer erreichen über eine Erftbrücke über die Erft bequem die auf der östlichen Flussseite befindliche Reithalle bzw. die Heerstraße. Gleichfalls werden die sich auf der westlichen Gewässerseite befindlichen landwirtschaftlichen Flächen über diesen Weg erschlossen. Eine Vollsperrung bzw. Privatisierung des Verbindungsweges würde beide Benutzergruppen zu erheblichen Umwegen übereinen Weg des Erftverbandes entlang der Erft zwingen. Aus den vorgenannten Gründen halte ich eine Spernung nicht für ratsam. Die Befestigung des Weges zwischen der Frankenstraße und des Erftweges besteht aus einem Schottermaterial, welches für Wirtschaftswege durchaus üblich und angemessen ist. Erst im letzten Jahr wurde der Weg mit einer neuen wassergebundenen Decke saniert. Diese Befestigungsart entspricht den Vorschriften und ist auch für den Fußgänger und Radfahrverkehr geeignet. Das anfallende Oberflächenwasser wird mit dem vorhandenen Gefälle abgeleitet und kann auch zu einem großen Teil in der Wegefläche selber versickern. Eine mit Bindemitteln gebundene Versiegelung halte ich hinsichtlich der Zweckbestimmung für überzogen und aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Stadt Erftstadt nicht finanzierbar. P:lszIANTRÄGE\b3674.doc ,~_. - 2 - Aus den vorgenannten Gründen ist ersichtlich, dass ein Verkauf der Parzelle nicht in Erwägung gezogen werden kann. Die Verdrängung der Nutzer auf andere Wege führt zu unzumutbaren Umwegen, die nicht im öffentlichen Interesse sein können. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass der durch den Antrag betroffene Wirtschaftsweg schon vor der Errichtung des Hauses bzw. der hierzu errichteten Garage vorhanden war. ( , , PI\SZ\ANTRAGK\B3674.DOC Erftstadt, Kurt Leo Schäfer Frankenstraße 169 50374 03.09.2004 Erftstadt 70 6S An den Rat der Stadt Holzdamm 10 Er f 50374 , t geehrte hiermit Erftstadt 63 61 Eir,p"'1 Büro Aürgormo::otor ~!I 40 I 4J] 44.... f'i'~:l \ 51 st adt Verbindungsweg Sehr o 6.SEP. 200 4 stelle zwischen Damen und Frankenstraße und Erftweg 1S71]/ft in E.-Bliesheim Herren, ich folgende Ant r ä g e : 1. Sperrung des o.a. Verbindungsweges (Teilstück) längs meines Grundstücks für Fahrzeuge ab Pkw und größer. Dabei sollte die Absperrung im oberen Bereich des Weges in Höhe meines Gartentors erfolgen (versetzte Schranke) und im unteren Bereich etwa am Ende meines Gartens (Poller). 2. Sachund fachgerechter Ausbau des Weges (Ableitung des Stau- und Oberflächenwassers von meiner Hauswand) ab Frankenstraße bis etwa zu meinem Gartentor. t· , 3. Wenn es aus formalen, finanziellen, juristischen oder sonstigen Gründen einfacher sein sollte, wäre ich auch bereit, das Wegeteilstück längs meines Grundstücks käuflich von der Stadt Erftstadt zu erwerben. Dabei sollte die Gesamtsumme (Grundstück und alle anfallenden Nebenkosten) 10.000,00 Euro nicht übersteigen. Für diese Möglichkeit stelle ich hiermit einen Kaufantrag für das betreffende Wegeteilstück. An dieser Stelle möchte ich schon darauf hinweisen, daß für alle Beteiligten (vermeintlich berechtigte und auch vermeintlich unberechtigte Benutzer des Wegeteilstücks) auch nach einer Sperrung des Weges an den vorgeschlagenen Stellen oder nach einem Verkauf an mich jeder Punkt, der bis vor der Sperrung oder Verkauf für sie erreichbar war, auch nach Sperrung oder Verkauf für sie erreichbar ist!!! Ich bitte beraten! die Anträge in den dafür - 2 - zuständigen Ausschüssen zu • - 2 - Wegen meiner Gehbehinderung (60/G) wäre ich Ihnen für eine positive und wohlwollende Erörterung meiner Anträge sehr dankbar! Freundliche ~ , , Grüße aus E.-Bliesheim ./1 ~~Lrl' Ia _,-_ Kurt Leo Schäfer Frankenstraße 169 50374 Erftstadt Erftstadt, J /051 ~041 82' An den Rat der Stadt Holzdamm 10 50374 , Verbindungsweg Sehr i 14 Erftstadt geehrte Sladr ErflSiadl Der BCrrger"T'leiSlor /20 la.NOV 2004 81 7~ RIOCI•u/ 65 6~-1 ~f .4-1. t?y 61 !·";-"lrdnlr";-~lr~_i Erftstadt Bürgerantrag: 17.1l.2004 4f~ 51 1-/30 ?y B 7/3674 zwischen Damen und FrankenstraBe und Erftweg in E.-Bliesheim Herren, zur Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2004 zu obigem Bürgerantrag möchte ich feststellen, daß dieser in seinen Ausführungen fachlich und sachlich falsch und unqualifiziert ist. Der o.a. Bürgerantrag antrags B 5/3181 vom , ist eigentlich 01.06.1994, der die Neuauflage des Bürgerformal immer noch offen ist. Mich erstaunt besonders das paradoxe Verhalten der Verwaltung der Stadt Erftstadt. So wurde mir bei einer Ortsbesichtigung am 12.11.2002 (s. Protokoll) im Beisein des von mir bestellten Sachverständigen eine mögliche Sperrung des Weges -vorbehaltlich der entsprechenden Zustimmung des Erftverbandesin Aussicht gestellt. Diese Zusage habe ich am 03.01.2003 bekommen und sofort an die Verwaltung des Stadt Erftstadt weitergeleitet. Die Wertigkeit dieser Zusage hat mich dann am 17.01.2003 dazu veranlaBt, einen Kaufantrag für das betreffende Wegteilstück zu stellen. Und selbst hier stand It. den Gesprächen bzw. Telefonaten des Sachverständigen mit der Verwaltung bis April/Mai 2003 mein Kaufantrag zur Diskussion. Eine entsprechende Nachfrage des Sachverständigen zum Stand der Dinge zu diesem Zeitpunkt wurde mit den Worten "der Sack ist noch nicht zu!" beantwortet! Offenbar gab es dann einen dr\tischen Gesinnungswandel seitens der Verwaltung der Stadt Erftstadt. Mit Datum vom 24.06.2003 stellte die Verwaltung Strafanzeige gegen mich, die aber schon mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Köln vom 07.11.2003 ihre Einstellung gefunden hat. Obwohl ich mich am 08.05.2003 schriftlich weise bei der Stadtverwaltung entschuldigt mich sicher -warum auch immer- mit dieser sen Methode aus dem Felde schlagen! - 2 - für meine Vorgehenshatte, wollte man schroffen und unseriö- - 2 - Es wäre müßig, alle meine Schreiben und Vorschläge seit 1994 hier anzuführen, weil der gesamte Vorgang inzwischen einen beträchtlichen Umfang angenommen hat. Auf Wunsch stelle ich Ihnen aber gerne die komplette Mappe zur Verfügung. Es gibt keine erhebliche Umwege und das Stauwasser sollte schon sachund fachgerecht von abgeleitet werden! , \ und Oberflächenmeiner Hauswand Ich der bitte Dinge das Ratskollegium nochmals um wohlwollende Erörterung selbst und um Zustimmung zu meinem Kaufantrag! Ich hoffe auf Vielen ~ Dank eine und positive freundliche Antwort! Grüße aus Bliesheim. ~urt Leo Schäfer Frankenstraße 169 50374 Erftstadt, 12.06.2005 Erftstadt J fffttr:U.OliJ.:.Q1l.!ll..1.J!.!..i.19. An den Rat der Stadt Erftstadt WerksausschuB Straßen Holzdamm 10 •0 /1 SInd, F:'"ttlt('J1 . Dffr ~(z"lJr"lt 1"'('Ir. !~ 1UUN/200S 65 ~ 1;0.. '."g~:''''.'![t.::J 1-~!!!n2an'!. 61 ~Ü'O ~•• 50374 4t '-?U.2.2~TII Erftstadt Bürgerantrag: r.'T~o S.!.j B7/3674 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einladung zur Ortsbesichtigung am 21.06.2005. Zum TOP 1 der o.a. Einladung möchte ich aber im voraus folgende Berichtigung des Textes vornehmen: Sperrung oder -- (I) Ausbau Diese Korrektur erscheint mir insofern sehr wichtig, weil es irrational wäre, den Weg erst regulär auszubauen und dann zu sperren. Außerdem bedeutet dieses Abkoppeln der Begriffe Sperrung und Ausbau sicher auch eine erhebliche Einschränkung der Kosten! 4t Ich persönlich möchte die Möglichkeit (wenn überhaupt) der Sperrung favorisieren, weil sie mir als die rational sinnvollste Lösung erscheint und weil sie darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leisten würde. Mit der von mir vorgeschlagenen "versetzten Abschrankung" würden z.B. die gelegentlich ausbrechenden Pferde daran gehindert, die Frankenstraße und an~:" schließend die Karolingerstraße im vollen Galopp zu überqueren! Ich hoffe weiterhin auf Ihr Wohlwollen für meine Angelegenheiten. Freundliche r%-r und Ihr Verständnis Grüße aus Bliesheim ~S: Meinen diesbezüglichen aufrechthalten. Kaufantrag möchte ich für die Zukunft ;/J-v S ;1-i>U~r Wil Kurt Leo Schäfer Frankenstraße 169 50374 fir&! lek Erftstadt, 21, O~. 200) 12.06.2005 PU-!f>J' tU'- Ei /3 Erftstadt 67~ -rOP ;1 An den Rat der Stadt Erftstadt Werksausschuß Straßen Holzdamm 10 50374 • Erftstadt Bürgerantrag: B7/3674 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einladung zur Ortsbesichtigung Zum TOP 1 der o.a. Einladung möchte Berichtigung des Textes vornehmen: Sperrung • Qde~ ich aber im voraus folgende C!) Ausbau Diese Korrektur erscheint mir insofern sehr wichtig, weil es irrational wäre, den Weg erst regulär auszubauen und dann zu sperren. Außerdem bedeutet dieses Abkoppeln der Begriffe Sperrung und Ausbau sicher auch eine erhebliche Einschränkung der Kosten! Ich persönlich möchte die Möglichkeit (wenn überhaupt) der Sperrung favorisieren, weil sie mir als die rational sinnvollste Lösung erscheint und weil sie darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leisten würde. Mit der von mir vorgeschlagenen "versetzten Abschrankung" würden z.B. die gelegentlich ausbrechenden Pferde daran gehindert, die Frankenstraße und an~:' schließend die Karolingerstraße im vollen Galopp zu überqueren! Ich hoffe weiterhin auf Ihr Wohlwollen für meine Angelegenheiten. c4-r Freundliche II1/ am 21.06.2005. und Ihr Verständnis Grüße aus Bliesheim PS: Meinen diesbezüglichen aufrechthalten. Kaufantrag möchte r ich für die ZUkunftl