Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
763 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
I
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az: 66 19-3240/00
öffentlich
B
7/3674
Amt: - 65BeschIAusf.:
Datum:
,
Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung
Werksausschuss
Straßen
zur Vorberatung an den
Ausschuss für öffentliche
Ordnung
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
,
und Verkehr
Sperrung und Ausbau des Verbindungsweges
Frankenstraße und Erftweg in E.-Bliesheim
Finanzielle
Erftstadt, den 10.11.2004
Stellungnahme
10.11.2004
zugeleitet an den
Anregung von Herrn Kurt Leo Schäfer, Frankenstraße
Betriff:
- 65 - / - 32 -
169, Erftstadt
zwischen
Auswirkungen:
des Eigenbetriebes Straßen in unbekannter Höhe.
ß~~
der Verwaltung:
Bei dem Verbindungsweg zwischen Frankenstraße und Erftweg handelt es sich um die
Verlängerung der Straße "Am Kreuz" zur Erft hin in der Form eines Wirtschaftsweges.
Fußgänger und Radfahrer erreichen über eine Erftbrücke über die Erft bequem die auf
der östlichen Flussseite befindliche Reithalle bzw. die Heerstraße. Gleichfalls werden
die sich auf der westlichen Gewässerseite befindlichen landwirtschaftlichen Flächen
über diesen Weg erschlossen.
Eine Vollsperrung
bzw. Privatisierung
des
Verbindungsweges würde beide Benutzergruppen zu erheblichen Umwegen übereinen
Weg des Erftverbandes entlang der Erft zwingen. Aus den vorgenannten Gründen halte
ich eine Spernung nicht für ratsam.
Die Befestigung des Weges zwischen der Frankenstraße und des Erftweges besteht
aus einem Schottermaterial, welches für Wirtschaftswege durchaus üblich und angemessen ist. Erst im letzten Jahr wurde der Weg mit einer neuen wassergebundenen
Decke saniert. Diese Befestigungsart entspricht den Vorschriften und ist auch für den
Fußgänger und Radfahrverkehr geeignet. Das anfallende Oberflächenwasser wird mit
dem vorhandenen Gefälle abgeleitet und kann auch zu einem großen Teil in der
Wegefläche selber versickern. Eine mit Bindemitteln gebundene Versiegelung halte ich
hinsichtlich der Zweckbestimmung für überzogen und aufgrund der wirtschaftlichen
Lage der Stadt Erftstadt nicht finanzierbar.
P:lszIANTRÄGE\b3674.doc
,~_.
-
2
-
Aus den vorgenannten Gründen ist ersichtlich, dass ein Verkauf der Parzelle nicht in
Erwägung gezogen werden kann. Die Verdrängung der Nutzer auf andere Wege führt
zu unzumutbaren Umwegen, die nicht im öffentlichen Interesse sein können. Zusätzlich
möchte ich darauf hinweisen, dass der durch den Antrag betroffene Wirtschaftsweg
schon vor der Errichtung des Hauses bzw. der hierzu errichteten Garage vorhanden
war.
(
,
,
PI\SZ\ANTRAGK\B3674.DOC
Erftstadt,
Kurt Leo
Schäfer
Frankenstraße
169
50374
03.09.2004
Erftstadt
70
6S
An den
Rat der Stadt
Holzdamm
10
Er f
50374
,
t
geehrte
hiermit
Erftstadt
63
61
Eir,p"'1
Büro Aürgormo::otor
~!I 40
I 4J]
44....
f'i'~:l
\ 51
st adt
Verbindungsweg
Sehr
o 6.SEP. 200 4
stelle
zwischen
Damen
und
Frankenstraße
und
Erftweg
1S71]/ft
in E.-Bliesheim
Herren,
ich folgende
Ant
r ä g e :
1. Sperrung
des o.a. Verbindungsweges
(Teilstück)
längs
meines
Grundstücks
für Fahrzeuge
ab Pkw und größer.
Dabei sollte die Absperrung
im oberen Bereich
des
Weges
in Höhe meines Gartentors
erfolgen
(versetzte
Schranke)
und im unteren
Bereich etwa am Ende meines
Gartens
(Poller).
2. Sachund fachgerechter
Ausbau des Weges (Ableitung
des Stau- und Oberflächenwassers
von meiner Hauswand)
ab Frankenstraße
bis etwa zu meinem Gartentor.
t·
,
3. Wenn es aus formalen,
finanziellen,
juristischen
oder
sonstigen
Gründen
einfacher
sein sollte, wäre ich auch
bereit,
das Wegeteilstück
längs meines Grundstücks
käuflich
von der Stadt Erftstadt
zu erwerben.
Dabei
sollte
die Gesamtsumme
(Grundstück
und alle anfallenden
Nebenkosten)
10.000,00
Euro nicht übersteigen.
Für diese Möglichkeit
stelle ich hiermit
einen Kaufantrag
für das betreffende
Wegeteilstück.
An dieser Stelle
möchte ich schon darauf hinweisen,
daß für alle
Beteiligten
(vermeintlich
berechtigte
und auch vermeintlich
unberechtigte
Benutzer
des Wegeteilstücks)
auch nach einer Sperrung
des Weges an den vorgeschlagenen
Stellen oder nach einem Verkauf
an mich jeder Punkt, der bis vor der Sperrung
oder Verkauf
für
sie erreichbar
war, auch nach Sperrung
oder Verkauf
für sie
erreichbar
ist!!!
Ich bitte
beraten!
die
Anträge
in den
dafür
-
2 -
zuständigen
Ausschüssen
zu
•
- 2 -
Wegen meiner Gehbehinderung
(60/G) wäre ich Ihnen für eine
positive
und wohlwollende
Erörterung
meiner Anträge
sehr
dankbar!
Freundliche
~
,
,
Grüße
aus
E.-Bliesheim
./1 ~~Lrl' Ia _,-_
Kurt Leo
Schäfer
Frankenstraße
169
50374
Erftstadt
Erftstadt,
J
/051 ~041 82'
An den
Rat der Stadt
Holzdamm
10
50374
,
Verbindungsweg
Sehr
i 14
Erftstadt
geehrte
Sladr ErflSiadl
Der BCrrger"T'leiSlor
/20
la.NOV 2004
81
7~
RIOCI•u/
65
6~-1 ~f .4-1. t?y
61
!·";-"lrdnlr";-~lr~_i
Erftstadt
Bürgerantrag:
17.1l.2004
4f~
51
1-/30 ?y
B 7/3674
zwischen
Damen
und
FrankenstraBe
und
Erftweg
in E.-Bliesheim
Herren,
zur Stellungnahme
der Verwaltung
vom 10.11.2004
zu obigem Bürgerantrag möchte ich feststellen,
daß dieser in seinen Ausführungen
fachlich
und sachlich
falsch
und unqualifiziert
ist.
Der o.a. Bürgerantrag
antrags
B 5/3181 vom
,
ist eigentlich
01.06.1994,
der
die Neuauflage
des Bürgerformal immer noch offen ist.
Mich erstaunt
besonders
das paradoxe
Verhalten
der Verwaltung
der Stadt Erftstadt.
So wurde mir bei einer Ortsbesichtigung
am
12.11.2002
(s. Protokoll)
im Beisein des von mir bestellten
Sachverständigen
eine mögliche
Sperrung
des Weges -vorbehaltlich
der
entsprechenden
Zustimmung
des Erftverbandesin Aussicht
gestellt.
Diese Zusage habe ich am 03.01.2003
bekommen
und sofort an die
Verwaltung
des Stadt Erftstadt
weitergeleitet.
Die Wertigkeit
dieser Zusage
hat mich dann am 17.01.2003
dazu
veranlaBt,
einen Kaufantrag
für das betreffende
Wegteilstück
zu stellen.
Und selbst hier stand It. den Gesprächen
bzw. Telefonaten
des Sachverständigen
mit der Verwaltung
bis April/Mai
2003 mein Kaufantrag
zur Diskussion.
Eine entsprechende
Nachfrage des Sachverständigen
zum Stand der Dinge zu diesem Zeitpunkt wurde mit den Worten
"der Sack ist noch nicht zu!" beantwortet!
Offenbar
gab es dann einen dr\tischen
Gesinnungswandel
seitens
der Verwaltung
der Stadt Erftstadt.
Mit Datum vom 24.06.2003
stellte
die Verwaltung
Strafanzeige
gegen mich, die aber schon
mit dem Schreiben
der Staatsanwaltschaft
Köln vom 07.11.2003
ihre Einstellung
gefunden
hat.
Obwohl ich mich am 08.05.2003
schriftlich
weise bei der Stadtverwaltung
entschuldigt
mich sicher -warum auch immer- mit dieser
sen Methode
aus dem Felde schlagen!
- 2 -
für meine Vorgehenshatte, wollte man
schroffen
und unseriö-
- 2 -
Es wäre müßig, alle meine
Schreiben
und Vorschläge
seit 1994 hier
anzuführen,
weil der gesamte
Vorgang
inzwischen
einen beträchtlichen Umfang angenommen
hat. Auf Wunsch stelle
ich Ihnen aber gerne die komplette
Mappe zur Verfügung.
Es gibt keine erhebliche
Umwege und das Stauwasser
sollte schon sachund fachgerecht
von
abgeleitet
werden!
,
\
und Oberflächenmeiner Hauswand
Ich
der
bitte
Dinge
das Ratskollegium
nochmals
um wohlwollende
Erörterung
selbst
und um Zustimmung
zu meinem
Kaufantrag!
Ich
hoffe
auf
Vielen
~
Dank
eine
und
positive
freundliche
Antwort!
Grüße
aus
Bliesheim.
~urt Leo Schäfer
Frankenstraße 169
50374
Erftstadt,
12.06.2005
Erftstadt
J
fffttr:U.OliJ.:.Q1l.!ll..1.J!.!..i.19.
An den
Rat der Stadt Erftstadt
WerksausschuB Straßen
Holzdamm 10
•0
/1
SInd, F:'"ttlt('J1
. Dffr ~(z"lJr"lt
1"'('Ir.
!~
1UUN/200S
65
~
1;0..
'."g~:''''.'![t.::J
1-~!!!n2an'!.
61
~Ü'O ~••
50374
4t
'-?U.2.2~TII
Erftstadt
Bürgerantrag:
r.'T~o S.!.j
B7/3674
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen
Dank für Ihre Einladung
zur Ortsbesichtigung
am 21.06.2005.
Zum TOP 1 der o.a. Einladung möchte ich aber im voraus folgende
Berichtigung des Textes vornehmen:
Sperrung
oder
--
(I)
Ausbau
Diese Korrektur erscheint mir insofern sehr wichtig, weil es irrational wäre, den Weg erst regulär auszubauen und dann zu sperren.
Außerdem bedeutet dieses Abkoppeln der Begriffe Sperrung und Ausbau
sicher auch eine erhebliche Einschränkung der Kosten!
4t
Ich persönlich möchte die Möglichkeit (wenn überhaupt) der Sperrung
favorisieren, weil sie mir als die rational sinnvollste Lösung erscheint und weil sie darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur
allgemeinen Verkehrssicherheit
leisten würde. Mit der von mir vorgeschlagenen "versetzten Abschrankung" würden z.B. die gelegentlich
ausbrechenden Pferde daran gehindert, die Frankenstraße und an~:"
schließend die Karolingerstraße
im vollen Galopp zu überqueren!
Ich hoffe weiterhin auf Ihr Wohlwollen
für meine Angelegenheiten.
Freundliche
r%-r
und Ihr Verständnis
Grüße aus Bliesheim
~S: Meinen diesbezüglichen
aufrechthalten.
Kaufantrag
möchte ich für die Zukunft
;/J-v
S ;1-i>U~r Wil
Kurt Leo Schäfer
Frankenstraße 169
50374
fir&! lek
Erftstadt,
21, O~. 200)
12.06.2005
PU-!f>J' tU'- Ei /3
Erftstadt
67~
-rOP ;1
An den
Rat der Stadt Erftstadt
Werksausschuß Straßen
Holzdamm 10
50374
•
Erftstadt
Bürgerantrag:
B7/3674
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Einladung
zur Ortsbesichtigung
Zum TOP 1 der o.a. Einladung möchte
Berichtigung des Textes vornehmen:
Sperrung
•
Qde~
ich aber
im voraus
folgende
C!) Ausbau
Diese Korrektur erscheint mir insofern sehr wichtig, weil es irrational wäre, den Weg erst regulär auszubauen und dann zu sperren.
Außerdem bedeutet dieses Abkoppeln der Begriffe Sperrung und Ausbau
sicher auch eine erhebliche Einschränkung der Kosten!
Ich persönlich möchte die Möglichkeit (wenn überhaupt) der Sperrung
favorisieren, weil sie mir als die rational sinnvollste Lösung erscheint und weil sie darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur
allgemeinen Verkehrssicherheit
leisten würde. Mit der von mir vorgeschlagenen "versetzten Abschrankung" würden z.B. die gelegentlich
ausbrechenden Pferde daran gehindert, die Frankenstraße und an~:'
schließend die Karolingerstraße im vollen Galopp zu überqueren!
Ich hoffe weiterhin auf Ihr Wohlwollen
für meine Angelegenheiten.
c4-r
Freundliche
II1/
am 21.06.2005.
und Ihr Verständnis
Grüße aus Bliesheim
PS: Meinen diesbezüglichen
aufrechthalten.
Kaufantrag
möchte
r
ich für die ZUkunftl