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Beschlussvorlage (Benennung einer Straße im Stadtteil Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
150 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
24.03.17, 11:52
Aktualisiert
24.03.17, 11:52
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiterin: Sabine Wilkens TOP Drs.-Nr.: 144.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 14.03.2017 Bemerkungen 04.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Benennung einer Straße im Stadtteil Sindorf Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 114,31 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2016 Produktsachkonto: 11.111.18.00 5281526 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, die im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans SI Nr. 359 „ Hahner Äcker West“ neu entstehende Straße (siehe Anlage 1) als „Computacenter Park“ zu benennen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 101,11€ 13,20 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. 114,31 € gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 114,31 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 144.17 Seite 2 Begründung: Die Firma Computacenter AG & Co OHG (vormals Firma Compunet) ist seit 1992 in der Kolpingstadt Kerpen ansässig. Sie ist ein weltweit tätiger IT-Dienstleister. In der Deutschlandzentrale in Kerpen werden derzeit ca. 1000 Mitarbeiter beschäftigt, von denen etwa 500 in der Kolpingstadt ihren Wohnsitz haben. Damit stellt die Firma Computacenter AG & Co OHG einen besonders bedeutsamen Arbeitgeber in der Kolpingstadt Kerpen dar. Der derzeitige Firmensitz ist dauerhaft nicht dazu geeignet, die dringend erforderlichen Erweiterungsflächen bereit zu stellen. Aufgrund dessen wurde innerhalb des Stadtgebietes der Kolpingstadt Kerpen nach einem alternativen Standort gesucht. Dieser wurde westlich des Gewerbegebietes „Europaring“ gefunden und wird derzeit planungsrechtlich entwickelt, um eine Umsiedlung des Unternehmens an diesen Standort zu ermöglichen. Zur verkehrlichen Anbindung des Plangebietes ist u.a. der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem Kreisverkehrsplatz erforderlich. Auf Anregung der Firma Computacenter AG & Co OHG schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher Herrn Bröcker vor, die im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ neu entstehende Straße (siehe Anlage 1) als „Computacenter Park“ zu benennen. Beschlussvorlage 144.17 Seite 3