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Beschlussvorlage (Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2016 des Internationalen Zentrums)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2016 des Internationalen Zentrums) Beschlussvorlage (Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2016 des Internationalen Zentrums)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter/in: Thomas Kümpel TOP Drs.-Nr.: 123.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 06.03.2017 Bemerkungen 30.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2016 des Internationalen Zentrums X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2016 des Internationalen Zentrums Kerpen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Kümpel Schürheck Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Abstimmungsgemäß erfolgt der Betrieb des städtisch geförderten Einrichtungsteiles des Internationalen Zentrums der Arbeiterwohlfahrt in Kerpen seit April 2011 (vgl. V 132.11) in Anlehnung an die Vorgaben des Freizeitstättenplanes Kerpen. Das Berichtswesen ist somit analog zu den Verwendungsberichten des Wirksamkeitsdialoges innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet Kerpen aufgebaut. Für die Inhalte der Verwendungsberichte sind die jeweiligen Träger – hier der AWO-Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V. – verantwortlich. Beschlussvorlage 123.17 Seite 2