Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter/in: Thomas Kümpel
TOP
Drs.-Nr.: 123.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
06.03.2017
Bemerkungen
30.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2016 des Internationalen Zentrums
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2016 des
Internationalen Zentrums Kerpen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Kümpel
Schürheck
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Abstimmungsgemäß erfolgt der Betrieb des städtisch geförderten Einrichtungsteiles des
Internationalen Zentrums der Arbeiterwohlfahrt in Kerpen seit April 2011 (vgl. V 132.11) in
Anlehnung an die Vorgaben des Freizeitstättenplanes Kerpen. Das Berichtswesen ist somit analog
zu den Verwendungsberichten des Wirksamkeitsdialoges innerhalb der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit im Stadtgebiet Kerpen aufgebaut. Für die Inhalte der Verwendungsberichte sind die
jeweiligen Träger – hier der AWO-Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V. – verantwortlich.
Beschlussvorlage 123.17
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