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Mitteilungsvorlage (Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
105 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
16.09.13, 18:42
Aktualisiert
16.09.13, 18:42
Mitteilungsvorlage (Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht) Mitteilungsvorlage (Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 377/2013 Erstellt am: 10.09.2013 Aktenzeichen: IV/660 Verfasser/in: Herr Kleine-Erwig Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 25.09.2013 Betreff Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion des Bürgervereins sowie Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW Mitteilung In der Sitzung vom 17.04.2013 hatte der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr auf Vorschlag der Verwaltung gemäß Vorlage 138/2013 beschlossen, zur Umsetzung der Novelle der Straßenverkehrsordnung für diverse Radwege die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben. Mit Schreiben vom 05.08.2013 wurde von zwei Bürgern eine Liste mit über 200 Unterschriften eingereicht und gemäß § 24 GO NRW beantragt, die Entscheidung des TVA bezüglich des Radweges Albrecht-Dürer-Straße aufzuheben. Die Fraktion des Bürgervereins hat zudem mit Schreiben vom 07.08.2013 beantragt, die zusätzliche Beschilderung „Radfahrer frei“ an gefahrenträchtigen und als Schulwegen genutzten Straßen anzubringen und diesen Antrag auf die Tagesordnung des nächsten TVA zu setzen. Die Verwaltung hatte beabsichtigt, für die Sitzung des TVA am 25.09.2013 zu der Thematik eine Beschlussvorlage zu erstellen. Dies wurde aber zurückgestellt, da die Thematik im Rahmen der nächsten aufsichtsbehördlichen Gremiensitzung allgemein erörtert wird und es sinnvoll erscheint, zunächst das Ergebnis dieser Sitzung abzuwarten. Unabhängig davon, weist die Verwaltung darauf hin, dass gemäß § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 benutzt werden dürfen. Lediglich für linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 gilt, dass diese nur benutzt werden dürfen, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Folglich darf auch bei der derzeitigen Regelung der baulich angelegte – aber inzwischen nicht mehr benutzungspflichtige – Radweg an der Albrecht-Dürer-Straße in Fahrtrichtung Worringer Straße benutzt werden. Vorlage Nr.: 377/2013 . Seite 2 / 2 Zeichen 237 Zeichen 240 Zeichen 241