Daten
Kommune
Brühl
Größe
283 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
02.09.15, 18:27
Aktualisiert
02.09.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anmerkungen von Herrn Kremer zur Sitzung am 20.05.2015
dem von ihnen beigefügten Besprechungsprotokoll muߟ ich widersprechen und bitte um erneutes
Versenden einer berichtigten Version an alle Empfänger des ursprünglichen Besprechungsprotokolls!
Der Absatz "Herr Kremer hält die Kosten für die Reihengräber (..) für zu niedrig" ist falsch.
1.) Die Kosten für URNEN-Reihengräber halte ich für ZU NIEDRIG.
a) Zur Herstellung eines gepflegten Zustandes auf allen Urnenfeldern (auf allen Brühler Friedhöfen)
ist seitens der Stadt mehr Dienstleistung als heute zu erbringen. Dies rechtfertigt die nötige
Anhebung der Gebühren für Urnen-Reihengräber. Gleiches Prinzip sollte auch für Urnen-Wahlgräber
berücksichtigt und umgesetzt werden. Eine Beschränkung auf das Argument der Grabfläche zur
Findung des Grabpreises ist nicht ausreichend. Der Argumentation von Herrn Kleffmann dass auch
die nötige Pflege-Dienstleistung seitens der Stadtwerke in der heutigen Gebührensatzung
berüksichtigt werde kann ich nicht folgen. Die Dienstleistung wird deutlich unterschätzt und zu
niedrig in der heutigen Preisfindung berücksichtigt!
b) Eine Anhebung der Gebühren in den Bereichen der Urnen-Grabanlagen bei gleichzeitiger Senkung
der Gebühren in den Bereichen der Sarg-Grabanlagen kann zu besseren Flächenausnutzung der
Friedhöfe führen.
c) Aus wirtschaftlicher Sicht sollte ein Unternehmen so aufgestellt sein, dass es mit möglichst wenig
Kostenaufwand einen groߟen Nutzen erzielen kann. Dieses Prinzip kann auch auf den Friedhof
übertragen werden, der dann kostengünstiger zu pflegen ist, wenn die 'Kunden' diese Pflege
übernehmen. Im Zusammenhang mit dem Ziel der Flächenbelegung sollten daher gröߟere
(Sarg)Grabstellen preislich attraktiver angeboten werden als kleinere Urnengrabflächen (zumal in
Sargwahlgräbern zusätzlich auch mehr Beisetzungen in Urnenform stattfinden können als in
Urnenwahlgräbern).
2.) Die Kosten für SARG-Wahlgräber halte ich für ZU HOCH.
Eine Anhebung der Gebühren besonders im 'nicht unerheblichen Bereich' widerspricht klar ihrer
eigentlichen Zielvorgabe die vorhandenen Flächen besser zu nutzen. Sie beziehen sich zwar teilweise
auf das von Firma Planrat erstellte Gutachten (aus den Zusammenhang: "..die Flächennutzung wird
zurückgehen"), werden jedoch mit einer Gebühren-Erhöhung im Bereich der SARG-Grabarten genau
diesen Faktor noch verstärken! Sie erreichen damit das Gegenteil und entfernen sich von ihren
Zielen: Flächennutzung durch Nutzungsberechtigte und damit Senkung des städtischen
Pflegeaufwandes für Freiflächen.
a) Ziel sollte eine Senkung der Gebühren im Bereich der Sarg-Wahlgräber sein, denn hiermit
erreichen Sie eine höhere Auslastung der heute noch freien Grabstellen. Wenn eine Einzel(Sarg)Wahlgrabstelle nach den 'pflegefreien Grabstellen' die GÜœNSTIGSTE nächste Bestattungsform
wird, wächst automatisch auch die Belegung der freien Stellen !
b) durch höhere Auslastung dieser Stellen verringert sich automatisch der Pflegeaufwand und die
damit verbundenen Kosten für die Stadtwerke.
c) das (angebliche) Argument "die Kosten für die Grabpflege würde die Kunden an der Wahl einer
Wahlgrabstelle hindern" ist wegen falscher und fehlender Beratung seitens der Stadt eine unnötige
Hemmschwelle für die möglichen Erwerber einer Wahlgrabstelle. Bisher wird das falsche Argument
einer angeblich teuren / aufwendigen / lästigen Grabpflege von keiner Stelle korrigiert und ist aus
Unkenntnis fehlerhaft in vielen Köpfen "verankert". Durch fehlende Aufklärung gehen der Stadt die
Einnahmen verloren. Durch fehlende Grabbelegungen steigt der Pflegeaufwand und die Kosten der
Stadtwerke. Wenn die Stadt eine für die Bürger erreichbare Beratungsstelle einrichtet (z.B.
Haupteingang Südfriedhof) und den zukünftigen Kunden die tatsächlich anfallenden Gesamtkosten
für eine Wahlgrabstelle nennen würde (im Vergleich zur Urnenbestattung), könnte die Auslastung
der Wahlgrabstellen entgegen dem angenommenen Trend wieder steigen.
3.) Die von Herrn Kleffmann empfohlene Gebührenstruktur für "in Wahlgrabfelder integrierte
Urnengräber" scheint mir nicht kosten deckend kalkuliert.
a) durch zusätzliche Heckentrennung zwischen den Wahlgräbern und den neu anzulegenden
Urnengräbern fallen bei 2mal ca. 50cm. Breite insgesamt ca. eine Wahlgrabstelle für die Nutzung
eines Wahlgrabes weg. Diese verlorenen Einnahmen sind nicht in den Gebühren für die neue
Urnengrablage berücksichtigt !
b) der Mehraufwand für zusätzlichen Heckensträucher (zur Abtrennung zwischen (!) den
Wahlgrabstellen und den zu schaffenden Urnengräbern, sowie der nötige Mehraufwand des
Heckenschnittes & --reinigung sind nicht berücksichtigt.
c) Kosten für die Behebung möglicher Einsinkschäden an diesen vorgenannten Grabstellen (durch
sacken der zuvor dort belegten Sarg-Wahlgrabstellen) werden nicht berücksichtigt, mit dem
Argument die Grabstellen seien zum Zeitpunkt der Umnutzung als Urnengrab schon lange abgelaufen
und könnten nicht mehr sacken. Dies wurde aber auch von Herrn Kurth in Frage gestellt, da aufgrund
seiner langjährigen Erfahrung auch noch Einsinkschäden nach mehr als 20 Jahren Ruhefrist
beobachtet wurden.
Aus meiner Sicht es es den Angehörigen nicht zuzumuten, die dann entstehenden Kosten für ein
neues Fundament und Setzten des Grabsteines zu tragen, da sie mit einer Urnengrabstelle eine
"einsinksichere" Wahl treffen wollten und keine weiteren Kosten erwarten! Für diesen Fall sollte eine
Reserve in der Gebührenordnung eingeplant werden!
d) die zur Preisfindung genannte Argumentation "..es handelt sich um Urnengräber und die
Gebühren sind mit denen auf Urnenfeldern gleich zu halten" sind aufgrund der vorgenannten Punkte
nicht zutreffend. Der entscheidende Unterschied ist, dass es sich bei der neuen Idee um
Urngengräber in besonderer Lage handelt, denn schließlich sind sie nicht auf den allgemeinen
Urnenfeldern gelegen sonder in besonderer Lage zwischen gepflegten Wahlgrabstellen eingegliedert.
Somit kann diese Art Grabanlagen auch zu höheren Preisen vermarktet werden.
4.) Eine Gebührenanpassung wie von Planrat zu jeder einzelnen Grabart ermittelt und empfohlen
kann einen guten Weg darstellen. Leider lässt die fehlende Offenlegung der bisherigen
(Gebühren)Planungen seitens der Stadtwerke keine Einsicht zu, so dass wir (die zum Gespräch
eingeladenen Parteien) nur ergänzende Tipps geben konnten. Eine konstruktive Diskussion konnte
mangels fehlender Information zum eingeladenen Besprechungstermin nicht erfolgen. Dies sollte vor
einer möglichen erneuten Fehlentscheidung des Rates nachgeholt werden, um die Fehler aus
jüngster Vergangenheit mit den neuen geplanten Änderungen nicht zu wiederholen.
Ebenfalls empfiehlt Planrat auch eine Beratungsstelle am Südfriedhof. Aufklärung durch fehlerfreie
und ganzheitliche Beratung (Bestattung / Beerdigung / Grabstein / Pflegekosten / Grababräumung
nach der Laufzeit) sind hilfreiche und kostenlose PR-Mittel, die eine Belebung und Belegung des
Friedhofs fördern.
Einer Weiterleitung meiner hier aufgeführten Ergänzungen an den Stadtrat zur nächsten Ratssitzung
stimme ich zu.
Vielen Dank für Korrektur und Weitergabe meiner Ausführung bereits im Voraus,
mit freundlichen Grüߟen,
Friedhelm Kremer