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Vorlage (Anmerkungen von Herrn Kremer)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
283 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
02.09.15, 18:27
Aktualisiert
02.09.15, 18:27
Vorlage (Anmerkungen von Herrn Kremer) Vorlage (Anmerkungen von Herrn Kremer) Vorlage (Anmerkungen von Herrn Kremer)

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Inhalt der Datei

Anmerkungen von Herrn Kremer zur Sitzung am 20.05.2015 dem von ihnen beigefügten Besprechungsprotokoll muߟ ich widersprechen und bitte um erneutes Versenden einer berichtigten Version an alle Empfänger des ursprünglichen Besprechungsprotokolls! Der Absatz "Herr Kremer hält die Kosten für die Reihengräber (..) für zu niedrig" ist falsch. 1.) Die Kosten für URNEN-Reihengräber halte ich für ZU NIEDRIG. a) Zur Herstellung eines gepflegten Zustandes auf allen Urnenfeldern (auf allen Brühler Friedhöfen) ist seitens der Stadt mehr Dienstleistung als heute zu erbringen. Dies rechtfertigt die nötige Anhebung der Gebühren für Urnen-Reihengräber. Gleiches Prinzip sollte auch für Urnen-Wahlgräber berücksichtigt und umgesetzt werden. Eine Beschränkung auf das Argument der Grabfläche zur Findung des Grabpreises ist nicht ausreichend. Der Argumentation von Herrn Kleffmann dass auch die nötige Pflege-Dienstleistung seitens der Stadtwerke in der heutigen Gebührensatzung berüksichtigt werde kann ich nicht folgen. Die Dienstleistung wird deutlich unterschätzt und zu niedrig in der heutigen Preisfindung berücksichtigt! b) Eine Anhebung der Gebühren in den Bereichen der Urnen-Grabanlagen bei gleichzeitiger Senkung der Gebühren in den Bereichen der Sarg-Grabanlagen kann zu besseren Flächenausnutzung der Friedhöfe führen. c) Aus wirtschaftlicher Sicht sollte ein Unternehmen so aufgestellt sein, dass es mit möglichst wenig Kostenaufwand einen groߟen Nutzen erzielen kann. Dieses Prinzip kann auch auf den Friedhof übertragen werden, der dann kostengünstiger zu pflegen ist, wenn die 'Kunden' diese Pflege übernehmen. Im Zusammenhang mit dem Ziel der Flächenbelegung sollten daher gröߟere (Sarg)Grabstellen preislich attraktiver angeboten werden als kleinere Urnengrabflächen (zumal in Sargwahlgräbern zusätzlich auch mehr Beisetzungen in Urnenform stattfinden können als in Urnenwahlgräbern). 2.) Die Kosten für SARG-Wahlgräber halte ich für ZU HOCH. Eine Anhebung der Gebühren besonders im 'nicht unerheblichen Bereich' widerspricht klar ihrer eigentlichen Zielvorgabe die vorhandenen Flächen besser zu nutzen. Sie beziehen sich zwar teilweise auf das von Firma Planrat erstellte Gutachten (aus den Zusammenhang: "..die Flächennutzung wird zurückgehen"), werden jedoch mit einer Gebühren-Erhöhung im Bereich der SARG-Grabarten genau diesen Faktor noch verstärken! Sie erreichen damit das Gegenteil und entfernen sich von ihren Zielen: Flächennutzung durch Nutzungsberechtigte und damit Senkung des städtischen Pflegeaufwandes für Freiflächen. a) Ziel sollte eine Senkung der Gebühren im Bereich der Sarg-Wahlgräber sein, denn hiermit erreichen Sie eine höhere Auslastung der heute noch freien Grabstellen. Wenn eine Einzel(Sarg)Wahlgrabstelle nach den 'pflegefreien Grabstellen' die GÜœNSTIGSTE nächste Bestattungsform wird, wächst automatisch auch die Belegung der freien Stellen ! b) durch höhere Auslastung dieser Stellen verringert sich automatisch der Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten für die Stadtwerke. c) das (angebliche) Argument "die Kosten für die Grabpflege würde die Kunden an der Wahl einer Wahlgrabstelle hindern" ist wegen falscher und fehlender Beratung seitens der Stadt eine unnötige Hemmschwelle für die möglichen Erwerber einer Wahlgrabstelle. Bisher wird das falsche Argument einer angeblich teuren / aufwendigen / lästigen Grabpflege von keiner Stelle korrigiert und ist aus Unkenntnis fehlerhaft in vielen Köpfen "verankert". Durch fehlende Aufklärung gehen der Stadt die Einnahmen verloren. Durch fehlende Grabbelegungen steigt der Pflegeaufwand und die Kosten der Stadtwerke. Wenn die Stadt eine für die Bürger erreichbare Beratungsstelle einrichtet (z.B. Haupteingang Südfriedhof) und den zukünftigen Kunden die tatsächlich anfallenden Gesamtkosten für eine Wahlgrabstelle nennen würde (im Vergleich zur Urnenbestattung), könnte die Auslastung der Wahlgrabstellen entgegen dem angenommenen Trend wieder steigen. 3.) Die von Herrn Kleffmann empfohlene Gebührenstruktur für "in Wahlgrabfelder integrierte Urnengräber" scheint mir nicht kosten deckend kalkuliert. a) durch zusätzliche Heckentrennung zwischen den Wahlgräbern und den neu anzulegenden Urnengräbern fallen bei 2mal ca. 50cm. Breite insgesamt ca. eine Wahlgrabstelle für die Nutzung eines Wahlgrabes weg. Diese verlorenen Einnahmen sind nicht in den Gebühren für die neue Urnengrablage berücksichtigt ! b) der Mehraufwand für zusätzlichen Heckensträucher (zur Abtrennung zwischen (!) den Wahlgrabstellen und den zu schaffenden Urnengräbern, sowie der nötige Mehraufwand des Heckenschnittes & --reinigung sind nicht berücksichtigt. c) Kosten für die Behebung möglicher Einsinkschäden an diesen vorgenannten Grabstellen (durch sacken der zuvor dort belegten Sarg-Wahlgrabstellen) werden nicht berücksichtigt, mit dem Argument die Grabstellen seien zum Zeitpunkt der Umnutzung als Urnengrab schon lange abgelaufen und könnten nicht mehr sacken. Dies wurde aber auch von Herrn Kurth in Frage gestellt, da aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auch noch Einsinkschäden nach mehr als 20 Jahren Ruhefrist beobachtet wurden. Aus meiner Sicht es es den Angehörigen nicht zuzumuten, die dann entstehenden Kosten für ein neues Fundament und Setzten des Grabsteines zu tragen, da sie mit einer Urnengrabstelle eine "einsinksichere" Wahl treffen wollten und keine weiteren Kosten erwarten! Für diesen Fall sollte eine Reserve in der Gebührenordnung eingeplant werden! d) die zur Preisfindung genannte Argumentation "..es handelt sich um Urnengräber und die Gebühren sind mit denen auf Urnenfeldern gleich zu halten" sind aufgrund der vorgenannten Punkte nicht zutreffend. Der entscheidende Unterschied ist, dass es sich bei der neuen Idee um Urngengräber in besonderer Lage handelt, denn schließlich sind sie nicht auf den allgemeinen Urnenfeldern gelegen sonder in besonderer Lage zwischen gepflegten Wahlgrabstellen eingegliedert. Somit kann diese Art Grabanlagen auch zu höheren Preisen vermarktet werden. 4.) Eine Gebührenanpassung wie von Planrat zu jeder einzelnen Grabart ermittelt und empfohlen kann einen guten Weg darstellen. Leider lässt die fehlende Offenlegung der bisherigen (Gebühren)Planungen seitens der Stadtwerke keine Einsicht zu, so dass wir (die zum Gespräch eingeladenen Parteien) nur ergänzende Tipps geben konnten. Eine konstruktive Diskussion konnte mangels fehlender Information zum eingeladenen Besprechungstermin nicht erfolgen. Dies sollte vor einer möglichen erneuten Fehlentscheidung des Rates nachgeholt werden, um die Fehler aus jüngster Vergangenheit mit den neuen geplanten Änderungen nicht zu wiederholen. Ebenfalls empfiehlt Planrat auch eine Beratungsstelle am Südfriedhof. Aufklärung durch fehlerfreie und ganzheitliche Beratung (Bestattung / Beerdigung / Grabstein / Pflegekosten / Grababräumung nach der Laufzeit) sind hilfreiche und kostenlose PR-Mittel, die eine Belebung und Belegung des Friedhofs fördern. Einer Weiterleitung meiner hier aufgeführten Ergänzungen an den Stadtrat zur nächsten Ratssitzung stimme ich zu. Vielen Dank für Korrektur und Weitergabe meiner Ausführung bereits im Voraus, mit freundlichen Grüߟen, Friedhelm Kremer