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Beschlussvorlage (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 Entwicklung der Schullandschaft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
181 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
Beschlussvorlage (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft) Beschlussvorlage (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft) Beschlussvorlage (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft) Beschlussvorlage (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft) Beschlussvorlage (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft) Beschlussvorlage (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015
Entwicklung der Schullandschaft)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 397/2013 Erstellt am: 30.09.2013 Aktenzeichen: II / 40 11 10 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 15.10.2013 Rat X 05.11.2013 Betreff Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 Entwicklung der Schullandschaft Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Fraktionen im Rat Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.650.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2.650.000 € In 2014 Planungskosten zuzüglich erste Umbauten und Ausstattung 2015 ff Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 180.000 € 2.470.000 € ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Haushaltsmittel für die Folgejahre werden in den Haushaltsberatungen 2014 zur Verfügung gestellt. Vorlage Nr.: 397/2013 . Seite 2 / 6 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit , der Rat beschließt: 1.) Unter der Voraussetzung eines positiven Ergebnisses der Elternbedarfsabfrage bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 auf Grundlage des vorliegenden Pädagogischen Rahmenkonzeptes zu stellen. 2.) Unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die Bezirksregierung findet das Anmeldeverfahren gemäß Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 24.02.2014 bis zum 14.03.2014 statt. 3. ) Unter der Voraussetzung eines positiven Aufnahmeverfahrens (mindestens 100 Anmeldungen) wird die Gesamtschule zum Schuljahr 2014/2015 errichtet. 4. ) Auf Grundlage der mit Vorlage 198/2013 beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung und der weiteren Hinweise des Schulentwicklungsplaners wird die Verwaltung beauftragt, im Haushaltsjahr 2014 erste Umbauten zu planen und ggf. umzusetzen, eine Erstausstattung für die neue Gesamtschule anzuschaffen sowie eine konkrete Raumplanung zu erstellen, um die erforderlichen Umbauten in den Folgejahren errichten zu können. 5.) Der Rat erklärt seine ausdrückliche Bereitschaft, die sukzessiv erforderlichen Investitionsmittel für die Umbauten in den Haushalten der kommenden Jahre bereitzustellen. 6.) Die Zügigkeit des Abteigymnasiums wird vorbehaltlich der Errichtung der Gesamtschule entsprechend der Hinweise des Schulentwicklungsplaners zum Raumkonzept auf vier Züge begrenzt; Abweichungen sind entspre chend der Praxis der vorangegangenen Jahre auf Antrag möglich. 7. ) Sollte die erforderliche Anzahl von 100 Anmeldungen für die Gesamtschule nicht erreicht werden, findet für die Arthur-Koepchen-Realschule das Anmeldeverfahren vom 17.03.2014 bis 21.03.2014 statt. Die Arthur-KoepchenRealschule wird dann wie bisher 3,5zügig und das Abteigymnasium wie bisher 5zügig weitergeführt . 8.) Für die Gemeinschaftshauptschule Pulheim findet vom 17.03.2014 bis 21.03.2014 ein Anmeldeverfahren statt, wenn weder die PRIMUS-Schule, noch die Gesamtschule errichtet werden können. 9.) Die sofortige Vollziehung des Beschlusses gemäß § 80 Abs. 1 Nr.4 VwGO. . Erläuterungen Mit Beschluss vom 09.07.2013 hat der Rat die Verwaltung nach umfänglicher Beratung durch den Schulentwicklungsplaner beauftragt, die erforderlichen Schritte für die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Schulzentrum Brauweiler zum Schuljahr 2014/2015 in die Wege zu leiten. Parallel dazu soll das Abteigymnasium nach Möglichkeit mindestens vierzügig weitergeführt werden. Da der zweite Satz des Beschlusses zu vielfachen Nachfragen geführt hat, wird erläutert, dass mindestens hier bedeutet, dass zunächst eine Vierzügigkeit beschlossen wird, die aber entsprechend der Praxis der vergangenen Jahre ggf. auf Antrag mit Beschluss des Rates erhöht werden kann, wenn die Schule die Organisation insbesondere hinsichtlich der Raumplanung gewährleisten kann. Nach Möglichkeit vierzügig bedeutet, dass ein Erreichen der für die Vierzügigkeit erforderlichen Schülerzahlen heute nicht sicher prognostiziert werden kann und bei weniger Anmeldungen ggf. nur drei Züge zustande kommen könnten. Die Umsetzung der erforderlichen Verfahrensschritte erfordert von Rat und Verwaltung die Einhaltung eines sehr engen Zeitrahmens ( Anlage 1). Aufgrund der bereits seit mehreren Jahren umgesetzten einzelnen Schritte zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Schullandschaft liegen wesentliche Unterlagen teilweise schon vor. So ist für die Genehmigung der neuen Schule die Darstellung des Bedürfnisses von entscheidender Bedeutung. Hierzu liegt Vorlage Nr.: 397/2013 . Seite 3 / 6 der Beschluss des Rates für die anlassbezogene Teil-Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vor. Weiterhin ist das Bedürfnis anhand einer Elternbefragung in den dritten und vierten Klassen der Grundschulen zu belegen. Für eine erfolgreiche Elternbefragung ist eine umfassende Information der Eltern auf Grundlage eines Pädagogischen Rahmenkonzeptes notwendig. Die Verwaltung hat über die Stadtschulleiterkonferenz und die Stadtelternpflegschaft die Schulgemeinden aller Schulen zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe zur Erstellung des Pädagogischen Rahmenkonzeptes (Anlage 2) eingeladen. Das Konzept konnte bis 23.09.2013 erstellt und somit als Grundlage zur Information der Eltern bei einer Veranstaltung am 25.09.2013 genutzt werden. Am 26.09.2013 wurden die Eltern der dritten und vierten Klassen der Pulheimer Grundschulen über die Schulen angeschrieben, mit einem Flyer (Anlage 3) noch einmal ausführlich informiert und gebeten, den Fragebogen (Anlage 4) auszufüllen und über die Schulen bis 07.10.2013 zurückzugeben. Das Ergebnis der Elternbefragung lag bei Vorlagenerstellung noch nicht vor und wird in den Sitzungen mitgeteilt werden. Sowohl das Pädagogische Rahmenkonzept wie auch ein positives Ergebnis der Elternbefragung sind Voraussetzungen für die Genehmigung und dem Antrag an die Bezirksregierung beizufügen. Mit Beschluss vom 24.09.2013 hat der Rat unter Berücksichtigung der Voten der Schulkonferenzen die auslaufende Schließung der Gemeinschaftshauptschule und der Arthur-Koepchen-Realschule – vorbehaltlich der Errichtung der Gesamtschule (im Falle der Hauptschule und/oder der PRIMUS-Schule) - als weitere Antragsvoraussetzung beschlossen. Weiterhin wird der Bezirksregierung dargestellt, dass die Abstimmung mit den Nachbarkommunen stattgefunden und die Errichtung der Gesamtschule am Schulzentrum Brauweiler deren Zustimmung gefunden hat. Mit Bergheim, Köln und Rommerskirchen konnten darüber hinaus Beschulungsvereinbarungen abgeschlossen werden, die dazu führen, dass von dort angemeldete Kinder für das Erreichen der Mindestanzahl von 100 anzumeldenden Schülerinnen und Schülern mitgezählt werden dürfen. Die Bezirksregierung Köln hat die Termine für die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen in den Kommunen auf den Zeitraum 24.02.2014 bis 21.03.2014 festgelegt. Den Verwaltungsvorschriften dazu ist zu entnehmen, dass bei der Absicht der Neugründung einer Schule den ggf. hierfür auslaufend schließenden Schulen noch Gelegenheit zu geben ist, innerhalb dieses Zeitraumes ein Anmeldeverfahren für den Fall durchführen zu können, dass die erforderliche Mindestanmeldezahl nicht erreicht werden sollte. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Verfahren für die Gesamtschule im Zeitraum vom 24.02.2014 bis 14.03.2014 durchzuführen. Wenn bis dahin die erforderliche Anmeldezahl von 100 Anmeldungen für die Gesamtschule nicht erreicht werden sollte, würde der Arthur-Koepchen-Realschule (und ggf. auch der Hauptschule) die Woche vom 17.03.2014 bis zum 21.03.2014 für die Anmeldung zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich könnte gem. o.g. Verfügung auch für eine neu genehmigte Gesamtschule ein sog. vorgezogenes Anmeldeverfahren beantragt werden. In diesem Fall müsste der Bezirksregierung im Antrag dargestellt werden, dass damit zu rechnen ist, dass die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazitäten übersteigen werden. Da entsprechende Hinweise hierzu nicht prognostiziert oder belegt werden können, schlägt die Verwaltung vor, wie für alle anderen weiterführenden Schulen den o.g. Zeitraum festzulegen. Das Pädagogische Rahmenkonzept enthält bereits Hinweise zum Raumkonzept, die auf Grundlage der anlassbezogenen Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans und der bis zur Ratssitzung am 09.07.2013 weiteren vom Schulentwicklungsplaner gegebenen Hinweise erstellt wurde. Für die Genehmigung des Antrages sind ausführlichere Darstellungen notwendig, die belegen, dass die Raumplanung die Bedarfe aller künftigen drei Schulen des Schulzentrums in jedem Jahr berücksichtigt und die entsprechende Anzahl von Klassen und Fachräumen zur Verfügung stehen. Zu berücksichtigen sind hierbei auch die Belange des Ganztages und der Inklusion. Nach dem Auslaufen der Realschule sind die Vorlage Nr.: 397/2013 . Seite 4 / 6 Raumverteilungen der beiden verbleibenden Schulen im Endausbau darzustellen. Hierzu liegen nunmehr konkretere Ausführungen des Schulentwicklungsplaners vor (Anlagen 5 und 6), die aufgrund seiner Erfahrung für eine Genehmigung auskömmlich sein müssten und als Grundlage der konkreten Bauplanung ab 2014ff zur Verfügung stehen. Wichtig ist die Aussage, dass im Schuljahr 2014/2015 genügend Räume vorhanden sind, um alle drei Schulen beim Start der Gesamtschule in den vorgesehenen Zügigkeiten im Raumbestand unterzubringen. Das Konzept sieht folgende konkrete Schritte bis zum Start vor: Zunächst müssten bis zum Schuljahresbeginn Umbauten erfolgen, die eine Unterbringung des Verwaltungstraktes und des Kollegiums der neuen Schule ermöglichen. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür die seit Errichtung der Mensa nicht mehr benötigten Räume des Gymnasiums, in denen vormals die Cafeteria untergebracht war, umzubauen und herzurichten. Aufgrund der Berücksichtigung von Ganztag, Inklusion und Differenzierungsnotwendigkeiten werden im Raumkonzept für vier Klassen des ersten Jahrgangs der Gesamtschule jeweils 5 Räume pro Jahrgang der Sekundarstufe I kalkuliert. Die neuen vier Klassen der Gesamtschule sollen in fünf frei gewordenen Räumen der Realschule untergebracht werden. Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Schulentwicklungsplaners an, diese Klassen im ersten Jahr insgesamt im 2.OG des Realschulturms unterzubringen, wo zudem eine erste Lehrerstation eingerichtet werden soll. Bei der erstellten Raumbilanz ist berücksichtigt, dass die Realschule faktisch nicht mehr 3,5zügig geführt wird. Der Rat hatte diese Zügigkeit beschlossen, die besagt, dass von vormals sechs Jahrgängen jeweils drei mit vier Zügen und die übrigen drei mit drei Zügen geführt werden konnten. Tatsächlich wird von den im Schuljahr 2014/2015 verbleibenden fünf Jahrgängen nur noch der dann 10. Jahrgang vierzügig, alle anderen dreizügig geführt. Weiterhin findet Berücksichtigung, dass das Abteigymnasium den doppelten Abiturjahrgang abgegeben hat und künftig nur vierzügig geführt werden soll. Die weiteren Vorschläge des Schulentwicklungsplaners zu Unterbringung und Verteilung der Klassen der drei Schulen ab 2015 ff lassen sich der Grafik entnehmen. Diese soll allerdings zunächst nur beispielhaft dazu dienen, die Anzahl der zu den jeweiligen Zeitpunkten erforderlichen Räume und entsprechend erforderliche Um- und Zubauten aufzuzeigen. Die Mensa, die bereits bei ihrer Errichtung so geplant worden war, dass eine Erweiterung um ein Drittel der vorhandenen Kapazität möglich ist, soll entsprechend vergrößert werden, ein Bereich für Werken u.ä. geschaffen und die erforderliche Anzahl von Klassen- und Fachräumen (insgesamt 9) geschaffen werden. Entscheidend für die Genehmigung der Gesamtschule ist, für die notwendigen Umbaumaßnahmen auch die Finanzierung gegenüber der Bezirksregierung darzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsanmeldungen für den Haushalt 2014 (inklusive Finanzplanung 2015 ff) berücksichtigt und wie folgt kalkuliert: Der Schulentwicklungsplaner hatte bereits für die Ratssitzung 09.07.2013 geschätzte Baukosten von insgesamt 2,6 Mio Euro angegeben. Das Immobilienmanagement hat daraufhin aufgrund der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungskosten i.H.v. ca. 130.000 Euro ermittelt. Diese sowie weitere 50.000 Euro für erste Umbauund Ausstattungsnotwendigkeiten sollen im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt werden. Für die Folgejahre wurden die übrigen Mittel i.H.v. 2.470.000 Euro in der Finanzplanung berücksichtigt und zunächst anhand der bisherigen Unterlagen aus dem Schulentwicklungsbüro auf die Folgejahre verteilt. Vorlage Nr.: 397/2013 . Seite 5 / 6 Für die weitere, dann konkrete Planung soll die Verwaltung – vorbehaltlich der Errichtung der Gesamtschule, also nach Abschluss des Anmeldeverfahrens im März 2014 – beauftragt werden, eine konkrete Bauplanung zu erstellen. Es wird vorgeschlagen, hierzu eine Projektgruppe zu gründen, der von Anfang an alle Beteiligten angehören, also Vertreter aller drei Schulen, die Schulverwaltung, der Schulentwicklungsplaner, das Bildungsbüro, das Jugendamt, das Immobilienmanagement, die Bauverwaltung, das beauftragte Architekturbüro, ggf. Kooperationspartner der Schulen, der Caterer etc. Im konsumtiven Bereich ist wegen der neuen Schulform ein neues Produkt einzuführen. Die Haushaltsmittel für das Schulbudget wurden analog zu den Sekundarstufen I und II der anderen weiterführenden Schulen kalkuliert, zuzüglich einer Pauschale für die Erstausstattung (z.B. des Sekretariats). Durch den gleichzeitigen Wegfall der neuen fünften Klassen von Haupt- und Realschule und die Verringerung des Abteigymnasiums um einen Zug entstehen innerhalb der bei den Schulen budgetierten Sachkonten zunächst keine erheblichen Abweichungen im konsumtiven Bereich. Die Verwaltung war und ist bemüht, das gesamte Verfahren von Anfang an möglichst transparent und partizipativ - insbesondere im Hinblick auf die von den weiteren Verfahrensschritten betroffenen Schulen (Gemeinschaftshauptschule, Arthur-Koepchen-Realschule und Abteigymnasium) – zu betreiben. Für die Schulgemeinden der derzeit im Schulzentrum Brauweiler befindlichen Schulen fanden bereits große Informationsrunden statt, weitere sind geplant. Eingeladen sind Vertreter/innen aller Schulgremien. Auch in den Lehrerkonferenzen beider Schulen hat die Verwaltung umfassend informiert. Zur Begleitung des weiteren Prozesses soll zudem ein externer Berater eingebunden und die Bezirksregierung um intensive Beratung ersucht werden, dies besonders hinsichtlich der Perspektiven für die Kollegien der auslaufend zu schließenden Schulen. Die Bezirksregierung hat der Verwaltung hierzu bereits die entsprechenden Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen zukommen lassen (Anlage 7). Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Beschluss mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung zu versehen, um die aufschiebende Wirkung etwaiger Rechtsmittel auszuschließen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses zur Errichtung der Gesamtschule liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse. Nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage dann, wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde besonders angeordnet wird, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung sind vorliegend erfüllt. Die Errichtung der Gesamtschule am Schulzentrum Brauweiler ist nur möglich, wenn damit einhergehend die Gemeinschaftshauptschule Pulheim und die Arthur-Koepchen-Realschule keine neuen fünften Klassen aufnehmen. Der Grund hierfür ist, dass die Schulentwicklungsplanung belegt, dass sich die Gesamtzahl der Schüler nicht verändern wird, so dass die Realisierung eines verbesserten Schulformangebotes nur bei gleichzeitiger Schließung vorhandener Schulen möglich ist. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Einrichtung einer dritten Schule am Schulzentrum Brauweiler bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Schule nur bei Realisierung erheblicher Baumaßnahmen möglich wäre. Dies ist weder aus Gründen der Schülerzahlentwicklung noch vor dem Hintergrund der nicht ansatzweise zur Verfügung stehenden Finanzmittel möglich. Vorlage Nr.: 397/2013 . Seite 6 / 6 Die sofortige Vollziehung des Beschlusses ist daher erforderlich, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Anmeldezeitraumes für die Errichtung der Gesamtschule zum angestrebten Schuljahresbeginn 2014/2015 einhalten zu können. Ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung und Durchführung des Anmeldeverfahrens im vorgegebenen Anmeldezeitraum käme eine Errichtung der Gesamtschule zum angestrebten Schuljahresbeginn 2014/2015 nicht in Betracht. Eventuelle Klageverfahren gegen den Beschluss würden bei fehlender Anordnung der sofortigen Vollziehung aufschiebende Wirkung entfalten und könnten deshalb nicht so zeitnah entschieden werden, dass das weitere Verfahren für einen Start der Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2014/2015 gewährleistet werden könnte. Ein derartiger Verzug ist aus Sicht des Schulträgers nicht hinnehmbar. Der Grund dafür ist, dass die Gesamtschule Bestandteil des seit über zwei Jahren erarbeiteten Programms zur Weiterentwicklung der Bildungs- und Schullandschaft in Pulheim ist. Darüber hinaus hat die Verwaltung bereits erforderliche Verfahrensschritte zur Errichtung der neuen Schulform Gesamtschule durchgeführt, ohne dass einzelne Verfahrensbestandteile als unzulässig zurückgewiesen worden oder im Verfahren als inhaltlich fehlerhaft abgelehnt worden wären. Dies ist jeweils mit der Perspektive des Schulstarts zum Schuljahr 2014/2015 geschehen. Ein Abwarten der gerichtlichen Hauptsacheentscheidung wäre für den Schulträger ein Eingriff erheblicher Natur, weil die Ausübung des schulorganisatorischen Gestaltungsrechts in erheblicher Weise beeinträchtigt wäre. Das öffentliche Interesse an der Errichtung der Gesamtschule überwiegt auch gegenüber dem Interesse der von dem Beschluss möglicherweise nachteilig betroffenen Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern an der vorläufigen Nichtdurchführung der beschlossenen schulorganisatorischen Maßnahmen. Dies könnten z.B. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sein, die eine Anmeldung an einer der zu schließenden Schulen anstreben. Der Grund ist, dass die in der Vergangenheit durchgeführten Befragungen von Eltern ein eindeutiges Votum für ein längeres gemeinsames Lernen ergeben haben. Zu berücksichtigen ist zudem, dass über 60 % der Kinder, die die Arthur-Koepchen-Realschule besuchen, von außerhalb kommen und nicht aus dem Stadtgebiet. Zu berücksichtigen ist weiter, dass mit der Errichtung der Gesamtschule weiterhin ein Hauptschul- und ein Realschulabschluss möglich ist; unabhängig von der Frage, ob dies an der Schulform Realschule oder Gesamtschule geschieht. Darüber hinaus stehen in zumutbarer Entfernung im Stadtgebiet Pulheim eine Realschule und in benachbarten Kommunen Realschulen und Hauptschulen zur Verfügung.