Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
10 20 70/01
25.08.2015
342/2015
Betreff
Flächendeckende Einführung der Biotonne
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Dez. I
Freytag
Brandt
Schiffer
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Brühl
Erläuterungen:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2014 die flächendeckende Einführung der
Biotonne im Brühler Stadtgebiet beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, alle
notwendigen Maßnahmen (Auswahl des Sammelsystems, Änderung der Satzung,
Anschaffung Biomüllgefäße, Anschaffung zusätzliches Müllfahrzeug etc.) einzuleiten.
Diese Maßnahmen wurden vom SSB in Absprache mit dem FB 25 in Auftrag gegeben. Ein
Start der Biobabfallsammlung und Verwertung ab dem 01.01.2016 ist gewährleistet.
Die flächendeckende Einführung der Biotonne zum 01.01.2016 sowie gesetzliche
Änderungen machen es notwendig, die Satzung über die Abfallentsorgung nebst Anlagen
und die Abfallgebührensatzung anzupassen.
Wegen der Vielzahl der Einzeländerungen, wird vorgeschlagen, die Abfallsatzung nebst
Anlagen komplett neu zu beschließen. Die Erarbeitung der vorgeschlagenen Neufassung
erfolgte dabei in enger Anlehnung an die Mustersatzung des NWStGB.
Sowohl im Satzungsentwurf, als auch in der hierzu erstellten Synopse sind die
Änderungen durch Fettung kenntlich gemacht.
Anlage(n):
(1) Abfallsatzung
(2) Anlage 1 zur Abfallsatzung
(3) Anlage 2 zur Abfallsatzung
(4) Synopse Abfallsatzung
(5) Anlage 2 Straßenverzeichnis
Drucksache 342/2015
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