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Beschlussvorlage (Vorkaufsrechtssatzung Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Beschlussvorlage (Vorkaufsrechtssatzung Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

ANLAGE 2 Satzung der Stadt Pulheim über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts in Sinnersdorf, Stommelner Str. / Roggendorfer Str. vom ………..2013 Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ……………..2013 folgende Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts beschlossen: §1 Besonderes Vorkaufsrecht Der Stadt Pulheim steht in dem in § 2 dieser Satzung näher bezeichneten Gebiet, für das sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. §2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das in der anliegenden Übersichtskarte kenntlich gemachte Gebiet nördlich der Roggendorfer Straße und Stommelner Straße Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.