Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
ANLAGE 2
Satzung
der Stadt Pulheim
über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
in Sinnersdorf, Stommelner Str. / Roggendorfer Str. vom ………..2013
Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.
NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194) hat
der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ……………..2013 folgende Satzung zur Begründung
eines besonderen Vorkaufsrechts beschlossen:
§1
Besonderes Vorkaufsrecht
Der Stadt Pulheim steht in dem in § 2 dieser Satzung näher bezeichneten Gebiet, für das sie
städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches an
bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
§2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das in der anliegenden Übersichtskarte kenntlich
gemachte Gebiet nördlich der Roggendorfer Straße und Stommelner Straße
Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.