Daten
Kommune
Kerpen
Größe
144 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
22.03.17, 13:16
Aktualisiert
22.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23/23.3
Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften
Bearbeiter: Thomas Kümpel
TOP
Drs.-Nr.: 113.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
21.02.2017
Bemerkungen
30.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kinder- und Jugendförderplan, Teil IV – Präventionsplan
hier: Präventionsbericht 2016
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Präventionsbericht 2016 zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin
Zuständiger
Dezernent
Kümpel
Canzler
Schürheck
Landscheidt
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) ist der gesetzliche Unterbau für die §§ 11 – 14
SGB VIII. Ein wesentliches Merkmal des KJFöG ist die Verpflichtung gem. § 15 Abs. 4 zur
Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. Der Präventionsplan ist Teil IV des
Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen. Der Präventionsbericht ist als das
dazugehörige Berichtswesen unmittelbar an den Präventionsplan angedockt. Er vereinigt die
Jahresberichte zu Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz.
Beschlussvorlage 113.17
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