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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil IV – Präventionsplan hier: Präventionsbericht 2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
144 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
22.03.17, 13:16
Aktualisiert
22.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil IV – Präventionsplan
hier: Präventionsbericht 2016) Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil IV – Präventionsplan
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23/23.3 Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter: Thomas Kümpel TOP Drs.-Nr.: 113.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 21.02.2017 Bemerkungen 30.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kinder- und Jugendförderplan, Teil IV – Präventionsplan hier: Präventionsbericht 2016 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Präventionsbericht 2016 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin Zuständiger Dezernent Kümpel Canzler Schürheck Landscheidt Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) ist der gesetzliche Unterbau für die §§ 11 – 14 SGB VIII. Ein wesentliches Merkmal des KJFöG ist die Verpflichtung gem. § 15 Abs. 4 zur Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. Der Präventionsplan ist Teil IV des Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen. Der Präventionsbericht ist als das dazugehörige Berichtswesen unmittelbar an den Präventionsplan angedockt. Er vereinigt die Jahresberichte zu Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz. Beschlussvorlage 113.17 Seite 2