Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
382/2013
Erstellt am:
12.09.2013
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
10
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
02.10.2013
Betreff
Umgebungslärm Stufe 2
siehe UPA 12.12.2012, Mitteilung der Verwaltung, Vorlage Nr.: 392/2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 382/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den Sachstand zur Lärmaktionsplanung in Pulheim zur Kenntnis und
stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Möglichkeiten zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes der Stufe 2 für
das Stadtgebiet Pulheim durch ein externes Büro zu prüfen.
Erläuterungen
Allgemeines
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden (§ 47e BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen
geregelt werden. Nach § 47d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete gegen
eine Zunahme des Lärms zu schützen“. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf
Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die hierzu erforderlichen Ergebnisse der Lärmkartierung
sind für die Öffentlichkeit unter
www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de
auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (lanuvNRW)
einzusehen. Der Kartenviewer ist Teil einer standardisierten Kartendarstellung im Land NRW, dem der Bericht über die
Lärmkartierung für die Stadt Pulheim hinterlegt ist.
Für NRW hat das Umweltministerium im Runderlass "Lärmaktionsplanung" vom 07.02.2008 Auslösewerte festgelegt,
siehe Anlage 1. Sie kennzeichnen die Gebiete mit dem dringlichsten Handlungsbedarf. Danach sind in NordrheinWestfalen Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden der L den von 70 dB(A) oder der L night von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Für Gewerbe- und
Industriegebiete gilt dies nicht. Planungen zum Schutz einzelner Objekte sind nicht erforderlich.
Der Bericht über die Lärmkartierung – in Bezug auf die Lärmquelle Starßenverkehr - zeigt auf, dass im Stadtgebiet
Pulheim geschätzt 70 Menschen in Gebäuden wohnen mit einem Schallpegel an der Fassade von > 70 dB(A) tags (L
den) und 62 Menschen wohnen in Gebäuden mit einem Schallpegel an der Fassade von > 60 dB(A) Nacht (L night),
siehe Anlage 2. Bei Überschreitung der Werte 70 dB(A) für den „Lärm Tag“ (L den) und 60 dB(A) für den „Lärm Nacht“
(L night) sind Lärmaktionspläne zu erstellen, die die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen oder die in Erwägung zu
ziehenden Maßnahmen aufzeigen.
Anforderungen an Inhalt und Form eines Lärmaktionsplanes ergeben sich aus § 47d Abs. 2 BImSchG in Verbindung mit
Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Der Lärmaktionsplan muss aktuelle und in den nächsten 5 Jahren geplante
Ziele, Strategien enthalten und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung sowie zum Schutz ruhiger Gebiete.
Folgende Angaben soll ein Lärmaktionsplan enthalten:
• Beschreibung des Untersuchungsraumes und der zu berücksichtigenden Lärmquellen sowie Zusammenfassung der
Lärmkarten-Daten.
• Information zur Rechtslage (zuständige Behörden, rechtlicher Hintergrund, geltende Grenzwerte)
• Problemdarstellung (Analyse der Lärm- und Konfliktsituationen sowie Ermittlung der Zahl betroffener Personen) und
Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten (einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse)
Vorlage Nr.: 382/2013 . Seite 3 / 3
• Aktuelle und geplante Maßnahmen (kurz-, mittel- und langfristig),
• Aussagen zur Plandurchführung und zur Ergebniskontrolle,
• Schätzwerte für eine Reduzierung der Zahl betroffener Personen.
Bei der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne kommt der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit eine besondere
Bedeutung zu. Die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass aus ihrer Kenntnis vor Ort die Gegebenheiten
im Wohnumfeld so gut wie möglich gestaltet werden. Der aktive Austausch zwischen Bevölkerung, Politik und Verwaltung erhöht die Transparenz des Planungsprozesses und die Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Sachstand
Eigentlich sollte die Lärmaktionsplanung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein, um die Ergebnisse an das
LANUV zu melden. Es stellten sich jedoch einige Probleme, die eine Bearbeitung aus Pulheimer Sicht bislang erschweren bzw. zur Entscheidung innerhalb der Verwaltung führten, die Bearbeitung noch nicht vorzunehmen.
Anders als in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung – in der nach Prüfung der Lärmkarten die fehlende Betroffenheit
der Stadt Pulheim festgestellt und gemeldet werden konnte – ermöglicht das nun zur Verfügung gestellte Kartenmaterial
nicht die Weiterbearbeitung innerhalb der Stadtverwaltung. Eine interne Auswertung und somit die Grundlage für eine
Diskussion mit der Bürgerschaft ist bislang nicht hinreichend möglich. Die Verwaltung sieht das Erfordernis, hierzu ein
Fachbüro hinzu zu ziehen, welches neben der Auswertung und Aufarbeitung des Datenmaterials die Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen soll.
Bisher stehen jedoch nur die Lärmdaten in Bezug auf den Straßenverkehr zur Verfügung. Bislang ging die Verwaltung
davon aus, dass kurzfristig auch die Lärmdaten des Schienenverkehrsstrecken durch das Eisenbahnbundesamt zur
Verfügung gestellt würden. Aufgrund der Lage der Schienenstrecke Köln-Mönchengladbach inmitten des Siedlungsbereiches geht die Verwaltung davon aus, dass hierzu ein besonderer Diskussionsbedarf in der Bevölkerung besteht. Weder wurde die Zuständigkeit zur Lärmaktionsplanung für diese Lärmart – wie eigentlich auf einer Informationsveranstaltung des LANUV und der Bezirksregierung Köln am 08.April 2013 für den Sommer angekündigt – auf das EBA übertragen, noch ist nach aktueller Auskunft des LANUV vor „2014“ mit dem Vorliegen dieser Lärmkarten zu rechnen. Die Zuständigkeit für die den Schienenverkehrlärm soll nun voraussichtlich Anfang 2015 auf das EBA übergehen. Das LANUV
empfiehlt, nun den Lärmaktionsplan notfalls auf Basis vorhandenen älteren Datenmateriales durchzuführen. Ob solches
für Pulheim aber vorliegt, muss beim EBA in Erfahrung gebracht werden. In Absprache mit dem LANUV beabsichtigt die
Stadt Pulheim, einen Statusbericht („Lärmaktionsplanung ist in Erarbeitung“) abzugeben und ein externes Büro zunächst
zur Erarbeitung eines Handlungsvorschlages einzubinden. Die auf dem Deckblatt benannten Kosten von ca. 2.000 €
beruhen auf einer Schätzung für die Erabeitung eines Handlungsvorschlages. Die vollständige Bearbeitung des Lärmaktionsplanes würde voraussichtlich bis zu 20.000 € erfordern, abgeleitet von durchgeführten Planungen in Vergleichsstädten.
Die Verwaltung wird in der folgenden Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses berichten und einen Beschlussvorschlag zum weiteren Procedere vorlegen.