Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
08.09.15, 18:26
Aktualisiert
08.09.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Frädrich
512200
12.08.2015
321/2015
Betreff
Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl
hier: Änderung der Richtlinien zum 1.10.2015
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101/ KST 36020200
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Kinder- und
Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl zum 01.10.2015.
Erläuterungen:
Die Übertragung der Verwaltung der Kinder-und Jugendfördermittel an den
Stadtjugendring im Jahre 2003 wurde seinerzeit kombiniert mit der Befugnis zur
eigenständigen Bewilligung der Zuschüsse. Hiervon ausgenommen wurde lediglich die
Bewilligung von Mitteln zur „Nutzbarmachung von Kinder- und Jugendgruppenräumen“.
Diese Förderposition erfordert bislang einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses auf
Grundlage eines vom Stadtjugendring erarbeiteten Verteilungsvorschlages. Diese
einschränkende Bewilligungsregelung wurde eingeführt, da in dieser Position eine
vollständige Kostenübernahme möglich ist, wohingegen die anderen Fördermittel immer
nur eine anteilige Finanzierung darstellen.
Die Verwaltung der Fördermittel wurde durch den SJR bislang mit großer Sorgfalt und
Verantwortung betrieben. Deshalb sollen zukünftig auch Anträge zur „Nutzbarmachung
von Kinder- und
Jugendgruppenräumen“ ohne vorherige Zustimmung des JHA
eigenständig durch den SJR beschieden werden können. Diese Veränderung bezieht sich
auf die Punkte 6.2, 6.3 und 6.4 der Richtlinien. Weitere Veränderungen betreffen den
Wegfall der Übergangsregelungen zum § 72a SGB VIII in Punkt 3.1, eine ergänzende
Klarstellung bezüglich der grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen in Punkt 3.7 und
vereinfachende Formulierungen zu Punkt 7, der Jugendleitercard.
Alle Veränderungen der Richtlinientexte sind in der Anlage in synoptischer Form
dargestellt.
Anlage(n):
(1) Synopse KiJUFör-Richtlinien ab 01.10.2015