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Vorlage (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien zum 1.10.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
17.09.2015
Erstellt
08.09.15, 18:26
Aktualisiert
08.09.15, 18:26
Vorlage (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl
hier: Änderung der Richtlinien zum 1.10.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Frädrich 512200 12.08.2015 321/2015 Betreff Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien zum 1.10.2015 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101/ KST 36020200 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl zum 01.10.2015. Erläuterungen: Die Übertragung der Verwaltung der Kinder-und Jugendfördermittel an den Stadtjugendring im Jahre 2003 wurde seinerzeit kombiniert mit der Befugnis zur eigenständigen Bewilligung der Zuschüsse. Hiervon ausgenommen wurde lediglich die Bewilligung von Mitteln zur „Nutzbarmachung von Kinder- und Jugendgruppenräumen“. Diese Förderposition erfordert bislang einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses auf Grundlage eines vom Stadtjugendring erarbeiteten Verteilungsvorschlages. Diese einschränkende Bewilligungsregelung wurde eingeführt, da in dieser Position eine vollständige Kostenübernahme möglich ist, wohingegen die anderen Fördermittel immer nur eine anteilige Finanzierung darstellen. Die Verwaltung der Fördermittel wurde durch den SJR bislang mit großer Sorgfalt und Verantwortung betrieben. Deshalb sollen zukünftig auch Anträge zur „Nutzbarmachung von Kinder- und Jugendgruppenräumen“ ohne vorherige Zustimmung des JHA eigenständig durch den SJR beschieden werden können. Diese Veränderung bezieht sich auf die Punkte 6.2, 6.3 und 6.4 der Richtlinien. Weitere Veränderungen betreffen den Wegfall der Übergangsregelungen zum § 72a SGB VIII in Punkt 3.1, eine ergänzende Klarstellung bezüglich der grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen in Punkt 3.7 und vereinfachende Formulierungen zu Punkt 7, der Jugendleitercard. Alle Veränderungen der Richtlinientexte sind in der Anlage in synoptischer Form dargestellt. Anlage(n): (1) Synopse KiJUFör-Richtlinien ab 01.10.2015