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Beschlussvorlage (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
21.02.17, 16:34
Beschlussvorlage (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 697.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 07.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 27.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Dieken Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig - die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung als Satzung gem. § 10 BauGB aufzuheben. Lage des Plangebietes Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt: - im Westen durch die Golzheimer Straße im Norden durch die Broichstraße im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße im Süden durch das Buirer Fließ Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt. Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4. Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Beschlussvorlage 697.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 3000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 3000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 697.16 Seite 3 Begründung: 1. Anlass zur Planaufhebung Im Juli 2015 wurde ein Bauantrag für die Genehmigung eines Doppelhauses eingereicht. Der Bebauungsplan BU Nr. 4 setzt auf dieser Fläche nicht überbaubare Fläche und Fläche für Garagen fest. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass sich das geplante Bauvorhaben aus städtebaulicher Sicht zwar in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, das Bauvorhaben aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes aber nicht genehmigungsfähig ist. Auf Grundlage dieser Feststellung hat das Fachamt die Ziele und Inhalte des seit dem 09.04.1970 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes überprüft. Es wird deutlich, dass die Ende der 60-er Jahre getroffenen Festsetzungen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechen. Somit ist die förmliche Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4 und seiner beiden Änderungen (Rechtskraft: 29.06.1983) aus städtebaulichen Gründen erforderlich. Den Bebauungsplan BU Nr. 4, der ohnehin in großen Teilen durch andere Bebauungspläne überplant wurde (BP BU 223 „Hoover Diggen“- Rechtskraft 21.03.2000 und BP BU Nr. 4/4. Änderung – Rechtskraft 02.10.2001), kommt heute keine nennenswerte städtebauliche Steuerungsfunktion mehr zu. Die Bebauung hat sich in großen Teilen abweichend von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes entwickelt. So wurden beispielswiese die festgesetzten Gartenhofhäuser überwiegend abweichend errichtet. Aufgrund der teilweise sehr großzügig bemessenen Baufenster dürfte sogar die Anwendbarkeit des § 34 BauGB einen strengeren Prüfungsmaßstab herbeiführen als bei der Anwendbarkeit des Bebauungsplanes BU Nr.4. Außerdem ist das Gebiet bis auf vereinzelte Baulücken komplett bebaut. Aus diesem Grunde wurde seitens des Fachamtes empfohlen, den Bebauungsplan BU Nr. 4 mit seinen beiden Änderungen aufzuheben. 2. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: Frühzeitige Bürgerbeteiligung: Offenlegungsbeschluss: Offenlegung: Satzungsbeschluss (geplant): 3. 23.02.2016 21.04.2016 – einschl. 20.05.2016 13.09.2016 14.11.2016 – einschl. 14.12.2016 PA 07.02.2017 Rat 21.02.2017 Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht Beschlussvorlage 697.16 Seite 4