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Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
02.02.17, 15:46
Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", 
hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", 
hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP SI Nr. 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", 
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeiter/in: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 75.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 07.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 26.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil VEP SI Nr. 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des städtebaulichen Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage) mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V., vertreten durch Herrn Peter Altmayer und Herrn Heinz-Udo Assenmacher, Reifferscheidtstraße 24, 50354 Hürth für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ im Stadtteil Sindorf. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister i.V. Canzler Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 75.17 Seite 2 Begründung: Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ ein Pflegeheim, sowie zwei Baukörper mit betreutem Wohnungsangebot auf den in der Anlage 1 des Verpflichtungsvertrag dargestellten Flächen zu realisieren. Das Konzept sieht im Westen anschließend an die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg zwei Zeilenbebauungen mit zwei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss für betreutes Wohnen vor und im Osten des Plangebiets eine versetzt angeordnete Gebäudegruppe mit drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss als Pflegeeinrichtung. Zur umfänglichen Angebotsdeckung der geplanten, barrierefreien Pflegeeinrichtung sind für rund 72 stationäre Bewohner sowie zur Tagespflege von rund 15 Personen zusätzlich eine Sozialstation mit separatem Nebeneingang, eine Kapelle mit Sakristei, ein Mahlzeitendienst, ein Café mit Außenbereich, eine Küche sowie weitere Nebennutzungen für Personal und Bewohner vorgesehen. Die verkehrliche Haupterschließung für das gesamte Plangebiet erfolgt über die Heppendorfer Straße. Die Anlieferung zur Andienung der Küche soll über die Straße „Zum Wasserwerk“ erfolgen. Der ruhende Verkehr für Bewohner, Personal und Besucher wird im Plangebiet auf dem Grundstück selbst in den Freibereichen untergebracht. Darüber hinaus sind Abstellflächen für Fahrräder sowie Ladestationen für E-Mobilität geplant. Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat der Vertragspartner der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Verpflichtungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V., vertreten durch Herrn Peter Altmayer und Herrn Heinz-Udo Assenmacher, Reifferscheidtstraße 2-4, 50354 Hürth abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 75.17 Seite 3