Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
02.02.17, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeiter/in: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 75.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
26.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
VEP SI Nr. 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk",
hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des städtebaulichen
Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage) mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V.,
vertreten durch Herrn Peter Altmayer und Herrn Heinz-Udo Assenmacher, Reifferscheidtstraße 24, 50354 Hürth für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 254 A
„Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ im Stadtteil Sindorf.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Canzler
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 75.17
Seite 2
Begründung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt, im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr.
254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ ein Pflegeheim, sowie zwei Baukörper mit
betreutem Wohnungsangebot auf den in der Anlage 1 des Verpflichtungsvertrag dargestellten
Flächen zu realisieren.
Das Konzept sieht im Westen anschließend an die bestehende Wohnbebauung am
Glockenblumenweg zwei Zeilenbebauungen mit zwei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss
für betreutes Wohnen vor und im Osten des Plangebiets eine versetzt angeordnete
Gebäudegruppe mit drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss als Pflegeeinrichtung.
Zur umfänglichen Angebotsdeckung der geplanten, barrierefreien Pflegeeinrichtung sind für rund
72 stationäre Bewohner sowie zur Tagespflege von rund 15 Personen zusätzlich eine
Sozialstation mit separatem Nebeneingang, eine Kapelle mit Sakristei, ein Mahlzeitendienst, ein
Café mit Außenbereich, eine Küche sowie weitere Nebennutzungen für Personal und Bewohner
vorgesehen.
Die verkehrliche Haupterschließung für das gesamte Plangebiet erfolgt über die Heppendorfer
Straße. Die Anlieferung zur Andienung der Küche soll über die Straße „Zum Wasserwerk“
erfolgen. Der ruhende Verkehr für Bewohner, Personal und Besucher wird im Plangebiet auf dem
Grundstück selbst in den Freibereichen untergebracht. Darüber hinaus sind Abstellflächen für
Fahrräder sowie Ladestationen für E-Mobilität geplant.
Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen
kann, hat der Vertragspartner der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener
Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen.
Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen
Verpflichtungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Caritasverband für den
Rhein-Erft-Kreis e. V., vertreten durch Herrn Peter Altmayer und Herrn Heinz-Udo Assenmacher,
Reifferscheidtstraße 2-4, 50354 Hürth abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 75.17
Seite 3