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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
1,3 MB
Datum
30.03.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16
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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Anfrage DIE LINKE, Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 30.03.2017 LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen in Nordrhein-Westfalen HzE Bericht 2016 Erste Ergebnisse Datenbasis 2014 Agathe Tabel, Jens Pothmann, Sandra Fendrich Herausgegeben von Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Erste Ergebnisse zum HzE Berichtswesen 2016 Fallzahlenanstieg bei den Eingliederungshilfen hält an – Inanspruchnahme bei Jungen mehr als doppelt so hoch wie bei Mädchen Im Jahre 2014 hat sich die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung (§ 35a SGB VIII) von jungen Menschen weiter erhöht. Im Vergleich zu 2013 zählte die Statistik pro 10.000 der 6- bis unter 21-Jährigen 67 statt 62 junge Menschen im genannten Alter, die solch eine Leistung in Anspruch genommen haben. Das entspricht einem Fallzahlenvolumen in Höhe von rund 17.500 Hilfen (vgl. Abbildung 9). Gegenüber dem Vorjahr ist das Fallzahlenvolumen damit um 8% gestiegen, seit 2008 hat es sich nahezu verdoppelt. Ungeachtet dieser beispiellosen Zunahme hat sich die Altersstruktur bei der Inanspruchnahme nicht grundlegend verändert. Nach wie vor ist die Hauptklientel von Hilfen gem. § 35a SGB VIII die Gruppe der 9- bis 12-Jährigen mit ihren Familien. Der höchste Inanspruchnahmewert wird für die 10-Jährigen mit fast 96 Leistungen pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung ausgewiesen (vgl. Abbildung 10). Es ist festzustellen, dass die deutlichen Zuwächse vor allem auf die Hauptklientel entfallen. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung zeigt sich, dass Eingliederungshilfen nach wie vor mehrheitlich von Jungen in Anspruch genommen werden. Auch die Zunahme geht vor allem auf die männlichen Adressaten zurück, die sich auch im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich bemerkbar macht. Zwischen 2013 und 2014 hat sich die Inanspruchnahmequote bei den Jungen von 88 auf 96 Hilfen pro 10.000 der geschlechtergleichen Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 21 Jahren erhöht. Bei den weiblichen Altersgenossinnen gab es lediglich einen Anstieg von 36 auf 38 Leistungen pro 10.000 der alters- und geschlechtsspezifischen Bevölkerung. Anteil Alleinerziehender in Hilfen zur Erziehung liegt erstmalig über der 50%Marke – alleinerziehende Hilfeempfänger/-innen besonders von prekären Lebenslagen betroffen Familien, die eine Hilfe zur Erziehung erhalten, sind mit Blick auf ihre wirtschaftliche Situation zu einem erheblichen Anteil auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien, denen eine Hilfe zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) gewährt wird und die zugleich Transferleistungen beziehen, liegt 2014 bei etwa 61%. Diese Quote hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Hilfeartspezifisch betrachtet reicht der Anteil der Hilfeempfänger/-innen mit Transferleistungsbezug von 52% (Einzelbetreuungen) bis hin zu 76% (Vollzeitpflege) (vgl. Abbildung 11). Für die Sozialpädagogische Familienhilfe, als größte Hilfe im ambulanten Leistungssegment, ist mit 67% der höchste Anteil im ambulanten Hilfesetting festzustellen.8 Demgegenüber liegt der Anteil der Familien mit Bezug von Transferleistungen in der Erziehungsberatung bei lediglich knapp 17%. In den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII sind etwa 31% der Familien auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich lediglich der Anteil bei der Tagesgruppenerziehung um 3 Prozentpunkte reduziert. 8 Ein entsprechender Vergleichswert für alle Familien in Nordrhein-Westfalen, die von Transferleistungen zumindest zum Teil abhängig sind, existiert nicht. Es können lediglich Annäherungswerte als Referenzgröße hinzugezogen werden. Die Statistischen Ämter der Länder und des Bundes weisen beispielsweise für das Jahr 2014 für NordrheinWestfalen eine Mindestsicherungsquote von rund 11% aus (vgl. www.amtlichesozialberichterstattung.de/B1mindestsicherungsquote.html (Zugriff: 17.02.2016)). Gleichwohl bezieht sich die Mindestsicherungsquote auf alle Empfänger/-innen dieser Leistungen. Eine altersdifferenzierte Auswertung ist hier nicht möglich. Die Mindestsicherungsquote gibt die Empfänger/̂innen folgender Leistungen als Anteil an der Gesamtbevölkerung wieder: Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge. 9 März 2016 Erste Ergebnisse zum HzE Berichtswesen 2016 2.6 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen Abbildung 9: Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII) im Alter von 6 bis unter 21 Jahren nach Geschlecht in Nordrhein-Westfalen; 2008 und 2014 (Aufsummierung der am 31.12. andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Inanspruchnahme pro 10.000 der alters- und geschlechtergleichen Bevölkerung)1 60.000 100 96 90 80 70 67 40.000 60 30.000 50 40 20.000 38 31 17.542 Inanspruchnahme Fallzahlen 50.000 40 30 12.803 10.000 8.843 5.901 2.942 21 20 4.739 10 0 0 Insgesamt Fallzahlen 2008 Fallzahlen 2014 Männlich Weiblich Inanspruchnahme 2008 Inanspruchnahme 2014 1 Unberücksichtigt bleiben die unter 6-Jährigen sowie die 21- bis unter 27-Jährigen. Im Laufe des Jahres 2014 haben beispielsweise lediglich 60 Kinder im Alter von unter 6 Jahren sowie 1.353 im Alter von 21 bis unter 27 Jahren eine Hilfe gem. § 35a SGB VIII in Anspruch genommen. Die Zuständigkeit für die Frühförderung liegt in NordrheinWestfalen beim Sozialhilfeträger. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2008 und 2014; eig. Berechnungen Ø Für 2014 hat sich für Nordrhein-Westfalen der Trend einer steigenden Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen bei einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung junger Menschen weiter fortgesetzt (vgl. Abbildung 9). Das Fallzahlenvolumen hat sich um knapp 8% erhöht. Gleichwohl hat der Anstieg an Dynamik – wie sie zwischen 2012 und 2013 noch war (+25%) – verloren. Bevölkerungsrelativiert bedeutet dies für den Zeitraum 2008 bis 2014 mehr als eine Verdopplung der Inanspruchnahme dieser Hilfen. Ø Dieser deutliche Zuwachs bei der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen geht vor allem auf die Entwicklung bei den Jungen zurück. Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat sich die Inanspruchnahme bei der männlichen Klientel weit mehr als verdoppelt, ist dafür aber bei der weiblichen Klientel moderater gestiegen (vgl. Abbildung 9). Zwischen 2013 und 2014 ist die Inanspruchnahme bei den Jungen bzw. jungen Männern um 8 Hilfen pro 10.000 der 6- bis unter 21-Jährigen gestiegen, während es bei den weiblichen Adressatinnen nur eine Zunahme von 2 Inanspruchnahmepunkten gegeben hat. 25 März 2016 Erste Ergebnisse zum HzE Berichtswesen 2016 Abbildung 10: Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII) (einschl. der Eingliederungshilfen für junge Volljährige) nach Alter in Nordrhein-Westfalen; 2008 und 2014 (andauernde Hilfen am 31.12.; Inanspruchnahme pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung) 22,7 22,3 20-21 19-20 18-19 17-18 16-17 15-16 14-15 13-14 12-13 11-12 21-27 6,5 2008 10-11 9-10 8-9 7-8 0,7 5-6 0,3 4-5 0,3 3-4 0,5 0,5 2-3 1-2 Unter 1 0,4 20,0 22,2 28,0 35,8 43,7 14,9 40,0 0,0 59,4 57,7 38,6 60,0 50,8 73,6 88,9 80,0 6-7 Inanspruchnahme 100,0 95,8 90,9 120,0 2014 Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2008 und 2014; eig. Berechnungen Ø Die deutliche Zunahme bei der Inanspruchnahme der Eingliederungshilfen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung zwischen 2008 und 2014 hat nicht zu einer Veränderung der Altersverteilung gefügt. So zeigen sich im benannten Zeitraum keine grundlegenden Veränderungen in der Altersstruktur der Klientel (vgl. Abbildung 10). Ø Die altersspezifische Inanspruchnahmequote bei den jungen Menschen ab 6 Jahren hat sich zwischen 2008 und 2014 je Altersjahrgang erhöht. Dabei ist zu beobachten, dass besonders deutliche Zuwächse für die Altersgruppen zu beobachten sind, bei denen die höchsten Inanspruchnahmequoten ausgewiesen werden – also insbesondere die 8- bis 13-Jährigen (vgl. Abbildung 10). Zwischen 2013 und 2014 zeigen sich die höchsten Zunahmen für die 9-, 11- und 12-Jährigen und damit Kinder im Grundschulalter oder im Übergang zu einer Schule der Sekundarstufe I bzw. zu Beginn der weiterführenden Schule. Einen bemerkenswerten Rückgang um 9 Inanspruchnahmepunkte gibt es hingegen bei den 8-Jährigen, die noch ein Jahr zuvor mit zu den Altersjahren mit einem deutlichen Anstieg gehörten. 26 März 2016