Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
29.03.17, 18:16
Aktualisiert
29.03.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeiter/in: Herr Strehling
TOP
Drs.-Nr.: 173.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
27.03.2017
Bemerkungen
04.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Planfeststellung "Ausbau der L183 (Bonnstraße) zwischen K6 und L361" mit Vollausbau
der AS Frechen-Nord und des Verflechtungsstreifens BAB A4
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die als Anlage 2 beigefügte
Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zum Planfeststellungsverfahren „Ausbau der L183
(Bonnstraße) zwischen K6 und L361" mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und des
Verflechtungsstreifens BAB A4.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Strehling
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der L183 (Bonnstraße) zwischen K6
und L361 mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und des Verflechtungsstreifens BAB A4 liegen in
der Zeit vom 06.03.2017 bis 05.04.2017 die Unterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme u.a. im
Rathaus Kerpen aus.
Das Stadtgebiet Kerpen ist von der Maßnahme nur in geringem Umfang betroffen. Im Rahmen
von landschaftspflegerischen Maßnahmen ist beabsichtigt, den südlich der L361 geführten Gehund Radweg zwischen Horrem und Königsdorf zurückzubauen (Entwicklung eines Krautsaumes
auf entsiegelter Fläche – Anlage 1).
In Anlage 2 ist dieser Vorlage ein Vorschlag für die Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen im
Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens beigefügt.
Beschlussvorlage 173.17
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