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Beschlussvorlage (Planfeststellung "Ausbau der L183 (Bonnstraße) zwischen K6 und L361" mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und des Verflechtungsstreifens BAB A4)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
29.03.17, 18:16
Aktualisiert
29.03.17, 18:16
Beschlussvorlage (Planfeststellung "Ausbau der L183 (Bonnstraße) zwischen K6 und L361" mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und des Verflechtungsstreifens BAB A4) Beschlussvorlage (Planfeststellung "Ausbau der L183 (Bonnstraße) zwischen K6 und L361" mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und des Verflechtungsstreifens BAB A4)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeiter/in: Herr Strehling TOP Drs.-Nr.: 173.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 27.03.2017 Bemerkungen 04.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Planfeststellung "Ausbau der L183 (Bonnstraße) zwischen K6 und L361" mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und des Verflechtungsstreifens BAB A4 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen zum Planfeststellungsverfahren „Ausbau der L183 (Bonnstraße) zwischen K6 und L361" mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und des Verflechtungsstreifens BAB A4. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Strehling Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der L183 (Bonnstraße) zwischen K6 und L361 mit Vollausbau der AS Frechen-Nord und des Verflechtungsstreifens BAB A4 liegen in der Zeit vom 06.03.2017 bis 05.04.2017 die Unterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme u.a. im Rathaus Kerpen aus. Das Stadtgebiet Kerpen ist von der Maßnahme nur in geringem Umfang betroffen. Im Rahmen von landschaftspflegerischen Maßnahmen ist beabsichtigt, den südlich der L361 geführten Gehund Radweg zwischen Horrem und Königsdorf zurückzubauen (Entwicklung eines Krautsaumes auf entsiegelter Fläche – Anlage 1). In Anlage 2 ist dieser Vorlage ein Vorschlag für die Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens beigefügt. Beschlussvorlage 173.17 Seite 2