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Beschlussvorlage (Erstellung eines Masterplans hier: Aufhebung eines Sperrvermerks)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:16
Aktualisiert
10.02.17, 13:16
Beschlussvorlage (Erstellung eines Masterplans
hier: Aufhebung eines Sperrvermerks) Beschlussvorlage (Erstellung eines Masterplans
hier: Aufhebung eines Sperrvermerks)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeiter/in: M. Kesternich TOP Drs.-Nr.: 96.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 07.02.2017 Bemerkungen 21.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erstellung eines Masterplans hier: Aufhebung eines Sperrvermerks Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.136,74 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2016: 200.000 € Produktsachkonto: 515110401 - 5281703 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, den Sperrvermerk beim Produktsachkonto 515110401 – 5281703 „Masterplan“ in Höhe von 1.136,74 € zur Begleichung der Rechnung „Prozesssteuerung im Zeitraum 01.10.2016 bis 31.12.2016“ aufzuheben. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin M. Kesternich Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: In seiner Sitzung am 03.05.2016 – Einbringung des Haushalts 2016 – hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen, den konsumtiven Ansatz des Produktsachkontos 515110401 – 5281703 „Masterplan“ mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Auftrag zur „Prozesssteuerung Masterplan Kerpen“ wurde bereits im Haushaltsjahr 2015 an die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) erteilt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen die im Haushaltsjahr 2015 beauftragten, aber erst im Jahr 2016 erbrachten externen Leistungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 neu veranschlagt werden. Hierbei wurde das Produktsachkonto mit einem Sperrvermerk versehen. Um die von der DSK erstellte Rechnung für erbrachte Leistungen in dem Zeitraum 01.10.2016 bis 31.12.2016 in Höhe von 1.136,74 € begleichen zu können, ist es notwendig, den Sperrvermerk aufzuheben. Beschlussvorlage 96.17 Seite 2