Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:16
Aktualisiert
10.02.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeiter/in: M. Kesternich
TOP
Drs.-Nr.: 96.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
07.02.2017
Bemerkungen
21.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erstellung eines Masterplans
hier: Aufhebung eines Sperrvermerks
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.136,74 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2016: 200.000 €
Produktsachkonto: 515110401 - 5281703
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, den Sperrvermerk beim Produktsachkonto
515110401 – 5281703 „Masterplan“ in Höhe von 1.136,74 € zur Begleichung der Rechnung
„Prozesssteuerung im Zeitraum 01.10.2016 bis 31.12.2016“ aufzuheben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
M. Kesternich
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.05.2016 – Einbringung des Haushalts 2016 – hat der Rat der Kolpingstadt
Kerpen beschlossen, den konsumtiven Ansatz des Produktsachkontos
515110401 – 5281703
„Masterplan“ mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Der Auftrag zur „Prozesssteuerung Masterplan Kerpen“ wurde bereits im Haushaltsjahr 2015 an
die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) erteilt.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen die im Haushaltsjahr 2015 beauftragten, aber erst im
Jahr 2016 erbrachten externen Leistungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 neu veranschlagt
werden. Hierbei wurde das Produktsachkonto mit einem Sperrvermerk versehen.
Um die von der DSK erstellte Rechnung für erbrachte Leistungen in dem Zeitraum 01.10.2016 bis
31.12.2016 in Höhe von 1.136,74 € begleichen zu können, ist es notwendig, den Sperrvermerk
aufzuheben.
Beschlussvorlage 96.17
Seite 2