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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
164 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
31.03.17, 10:32
Aktualisiert
31.03.17, 10:32
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
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hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 149.17 Datum: 15.03.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 04.04.2017 Stadtrat 02.05.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 51511900 Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Dieken Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger (Anlage 3 und 4) auszuräumen. - die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4) auszuräumen. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor. - den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heerstraße im Westen durch die Eifelstraße im Norden durch Westerwaldstraße im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung Ziel und Zweck der Planung Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung / Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet genannt) geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet festgesetzt werden. Beschlussvorlage 149.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 149.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Aufgrund der heterogenen Siedlungsstruktur verfügt die Kolpingstadt Kerpen über keine herausgehobene Innenstadt mit gesamtstädtischer Versorgungsfunktion. Vielmehr besitzen die einzelnen Stadtteile jeweils eigene Versorgungsstrukturen, so dass im aktuellen - aus dem Jahr 2008 stammenden - Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen vier zentrale Versorgungsbereiche definiert werden, die aufgrund ihres Angebotsspektrums unterschiedliche Versorgungsfunktionen übernehmen. Dabei wird dem bipolaren Hauptzentrum der Stadt Kerpen – bestehend aus dem Ortszentrum (südlicher Teil) und dem Bereich "Am Falder/ Auf dem Bürrig" (nördlicher Teil) – eine gesamtstädtische, mittelzentrale Versorgung zugewiesen, ergänzt um die Stadtteilzentren Sindorf “Neue Mitte" und „Sindorf-Süd" sowie das Stadtteilzentrum Horrem. Das Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen wird derzeit durch die BBE Handelsberatung GmbH (Köln) fortgeschrieben und befindet sich im (politischen) Abstimmungsprozess. Gemäß dieser Fortschreibung soll die Nahversorgung in den südöstlichen Stadtteilen zukünftig durch die beiden sich ergänzenden Angebotsstandorte Brüggen (eingeschränktes Nahversorgungszentrum/ Entwicklung) und Türnich (Nahversorgungsstandort; Bestand) gewährleistet werden. Planerischer Wille der Stadt ist es daher, den Bereich um den Hubertusplatz zukünftig zu einem zentralen Versorgungsbereich der untersten Versorgungshierarchie (eingeschränktes Nahversorgungszentrum) zu entwickeln. Mit der Umsetzung wird außerdem eine möglichst flächendeckende wohnortnahe Versorgung mit Gütern der Nahversorgung innerhalb eines Radius von 700 m bzw. eines 15-minütigen Fußweges gewährleistet. Zudem gibt es im Plangebiet ein konkretes Planungsinteresse zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters, incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen in Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen. Die durch das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept angestrebte, flächendeckende Nahversorgung könnte durch die o.g. Ansiedlung gesichert werden. Die derzeitig defizitäre lokale Nahversorgungssituation im Vollsortimentsbereich wird somit ausgebaut und perspektivisch gesichert. Mit der angestrebten Realisierung wird eine umfassende (Nah-) Versorgungsfunktion in zentraler Lage von Kerpen Brüggen wiederhergestellt, die seit der Betriebsaufgabe von Suti bzw. Edeka ausschließlich auf zwei Lebensmitteldiscounter beschränkt gewesen ist. Um die planungsrechtliche Grundlage und die Vereinbarkeit mit dem Ziel 2 des Landesentwicklungsplans NRW »Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel« zu schaffen, ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (1. Änderung) der Kolpingstadt Kerpen von Gemischte Baufläche in Sondergebiet Nahversorgungszentrum und die Darstellung eines zentralen Versorgungsbereiches erforderlich. Zur planungsrechtlichen Absicherung erfolgt parallel dazu die Neuaufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße/Heerstraße«. 2. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18/3. Änderung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 wird eine Teilfläche des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18 überplant. Außerdem wird der Bebauungsplan Nr. 18/3. Änderung in Gänze überplant. Zur Umsetzung der planerischen Ziele ist dies erforderlich. Die Bebauungspläne Nr. 18 und Nr. 18/3. Änderung werden in den überlagernden Bereichen zukünftig durch den Bebauungsplan TÜ 356 ersetzt. Beschlussvorlage 149.17 Seite 4 3. Verfahrensstand - Aufstellungsbeschluss: PA 25.03.2014 Rat 08.04.2014 Frühzeitige Beteiligung: 12.05.2014 – einschl. 10.06.2014 Offenlegungsbeschluss: PA 19.04.2016 Rat 03.05.2016 Offenlegung: 18.07.2016 – einschl. 09.09.2016 Eingeschränkte Offenlegung 24.10.2016 – einschl. 11.11.2016 (gem. § 4a (3) BauGB) Satzungsbeschluss (geplant):PA 04.04.2017 Rat 02.05.2017 4. Anlagen - Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise Anlage 6: Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht Beschlussvorlage 149.17 Seite 5