Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
64/2013
Erstellt am:
05.02.2013
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
02.10.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim und
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung
Bereich: derzeitiges Kauflandgelände, zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und Farehamstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 und 2) und 4 (1 und 2)
BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA 12.12.2012, Vorlagen Nr. 392/2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 64/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen gem. § 3 (1 und 2)
BauGB sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1 und
2) BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 7 des
Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194)
den Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim,
die Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 35.5 Pulheim und
die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim, 1. Änderung
als Satzung.
3. Der Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
4. Dem Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim und den Bereichen der Aufhebung ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) eine Begründung
beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 12.12.2012 die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111
Pulheim beschlossen.
Gleichzeitig zum Verfahren der Neuaufstellung wurde das Verfahren zur Aufhebung des vorherigen Planrechtes, der
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim für den Bereich zwischen Am Jürgenshof, Christianstraße und
Farehamstraße (das Kauflandgelände) aus dem Jahre 1979 und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35.5 Pulheim,
1. Änderung aus dem Jahre 1989, deren Begrenzung identisch mit den Grenzen des neuen Bebauungsplanes Nr. 111
Pulheim ist, betrieben, da die städtebauliche Zielsetzung einzig durch die Neuplanung gesichert werden soll.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 11.01.2013 bis 11.02.2013 einschließlich. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte
im Amtsblatt am 03.01.2013. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
09.01.2013 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Während dieses Beteiligungsschrittes
sind nur seitens der Träger öffentlicher Belange zwei Stellungnahmen (T Aus.) eingegangen.
Die Äußerungen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die Stellungnahmen der Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB mit abwägungsrelevanten Belangen sind nachfolgend in Anlage, mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, zur Diskussion und Abstimmung, beigefügt.