Daten
Kommune
Pulheim
Größe
176 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Satzungsbeschluss
Abwägung
Vorlage Nr.: 64/ 2013
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 04.10.2012 bis 31.10.2012
B1 bis B6 einschließlich, gleiches Schreiben, unterschiedliche Absender, Schreiben aus Oktober 2012
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Ein offener und nach der
Zu 1
Der Umwelt- und Planungsausvorliegenden Planung schwer Das denkmalgeschützte Wegekreuz schuss empfiehlt dem Rat der Stadt
einsehbarer Park bietet sich
steht auf Privatgrund und bleibt
Pulheim, die Äußerungen gemäß
als Rückzugsgebiet für JuPrivatgrund. Der Eigentümer ist
den Abwägungsvorschlägen der
gendliche an, die sich vor al- bereit, in Absprache mit der DenkVerwaltung nicht zu berücksichtigen.
lem nachts versammeln, so
malbehörde eine Eingrünung der
dass von einer starken nega- Fläche um das Wegekreuz vorzutiven Beeinträchtigung durch nehmen und zwei Bäume zu pflanLärm und Dreck auszugehen zen. Die vorhandene Klinkermauer
ist.
soll unterbrochen werden, ebenfalls
in Absprache mit der Denkmalbehörde, so dass die Grünfläche einzusehen ist. Planungsrechtlich ist
das Problem der Lärmbelästigung
von alkoholisierten Jugendlichen
nicht in Griff zu bekommen.
2. Die Einhausung der Anlieferzone wird grundsätzlich befürwortet. Sie sollte jedoch
nicht höher als erforderlich
ausfallen, um Licht und Luft
sicherzustellen.
Zu 2
Bei der Einhausung sind die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen einzuhalten, die für ausreichende Belichtung und Belüftung
sorgen.
Vorgesehen ist die rückwärtige
Ergänzung, durch eine Gliederung
in sich durchdringende kubische
Baukörper, die zwischen dem wuchtigen Altbau und der umgebenden
kleinteiligen Bebauung vermittelt.
3. Verkehr auf der Sackgasse
Die Verkehrsfläche „Am
Jürgenshof“ ist derzeit schon
erheblich belastet durch die
Zulieferung der Bäckerei im
Kauflandgebäude, die Taxizentrale und die Fahrschule.
Es sollte sichergestellt werden, dass die Anlieferung nur
über die vorgesehene Einhausung vorgenommen wird.
Zu 3
Der Entwurf sieht die Anlieferung
des Geschäftshauses ausschließlich über die Christianstraße vor,
dies schließt eine untergeordnete
Kleinanlieferung über „Am Jürgenshof“ als allgemeine Nutzung nach
StVo nicht aus. Ein- und Ausfahrten
werden dort jedoch ausgeschlossen.
4. Durch die Erweiterung der
Verkaufsfläche wird der Besucherstrom größer. Hierfür
steht nicht ausreichender
Parkraum zur Verfügung. Die
vorhandenen Parkplätze sind
Zu 4
Die erforderlichen Stellplätze werden in den 3 vorhandenen Parkgeschossen untergebracht. Die zusätzliche Anzahl, die durch die
Erweiterung erforderlich sein wird,
Abwägung
Planungsamt
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Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Satzungsbeschluss
selbst für die Anwohner zu
knapp.
B 7 Schreiben vom 12.10.2012
Inhalt der Äußerung:
Die Planung der neuen Anlieferzone löst die bestehenden großen Probleme nur bedingt,
grundsätzlich wird eine Planung
zur Verbesserung begrüßt.
Abwägung
Vorlage Nr.: 64/ 2013
ist im Baugenehmigungsverfahren
nachzuweisen. Anwohner haben
ihre erforderlichen Stellplätze auf
ihren Grundstücken nachzuweisen.
Abwägungsvorschlag:
Wegen besonderer Betroffenheit
von B 7 fand eine gemeinsame
Abstimmung mit Verwaltung und
Immobilieneigentümer statt. Anregungen wurden sowohl im BP-PlanKonzept als auch für die Grundrissplanung der umzubauenden Anlieferzone berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
nicht erforderlich
Inhalt der Äußerung:
Abwägungsvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Derzeit Belastung durch Anlieferung groß, LKW stehen
Schlange, blockieren andere
Verkehrsteilnehmer. Gefährdung für Kinder, da hier der
Hauptweg zur Schule, Kindergarten und Hauptbahnhof
ist. Lösung wäre, die Einbahnstraße aufzuheben.
Zu 1
Die Neuplanung für die Erweiterung
ermöglicht gerade die Neuorganisation zur Behebung dieser Probleme.
Die Anlieferung wird in dem eingehausten Bereich erfolgen, Anlieferzeiten sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln. Am Jürgenshof
bleibt Sackgasse. Taxiunternehmen
ist genehmigter Bestand. Die Ausfahrt zur Farehamstraße ist aus
Gründen der Verkehrssicherheit
ausgeschlossen.
nicht erforderlich
2. Wie sieht der Ausgleich aus
für den Baumbestand auf
dem unbebauten Grundstücksbereich?
Zu 2
Durch das alte Planungsrecht, den
Bebauungsplan Nr. 35. 5 Pulheim
waren die Eingriffe bereits vollständig zulässig, ein Ausgleich des
Eingriffs ist gemäß § 1a (3) letzter
Satz, Baugesetzbuch im Rahmen
der Planung dieses BP daher nicht
erforderlich.
3. Lobby zahlungskräftiger Investoren führt zu Planung.
Zu 3.
Der Planungsanlass ist rein städtebaulich begründet (siehe BPBegründung).
B 8 Schreiben vom 23.10.2012
T2, Straßen NRW, Schreiben vom 09.10.2012
Inhalt der Äußerung:
Abwägungsvorschlag:
Es werden Informationen zu den
Die derzeitige Situation an der L183
Auswirkungen der Planung auf
(Farehamstraße) wird durch den
die L183 gebeten. Sollten sich
Plan nicht verändert. Die Planung
bauliche Änderungen im Verlauf
strukturiert nur die Anlieferzone
der L183 ergeben, gehen die
selbst um.
Abwägung
Planungsamt
Beschlussvorschlag:
nicht erforderlich
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Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Satzungsbeschluss
Abwägung
Vorlage Nr.: 64/ 2013
Kosten zu Lasten der Stadt Pulheim.
T3, Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 06.11.2012
Inhalt der Äußerung:
Abwägungsvorschlag:
Hinweis auf die Wasserschutzzo- Der Hinweis zur Wasserschutzzone
ne III B Chorbusch und auf die
ist unter dem Punkt „KennzeichErstellung eines Schallschutzgut- nung, nachrichtliche Übernahme
achtens aufgrund des angren(§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB)“ im Plan
zenden Allgemeinen Wohngebie- aufgenommen. Zur Untersuchung
tes.
der Lärmsituation liegt eine Schallimmissionsprognose vom
18.06.2012 der Gesellschaft deBAKOM für sensorische Messtechnik, Akustik, Schallschutz und Olfaktometrie vor.
Beschlussvorschlag:
nicht erforderlich
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 11.12.2012 bis 11.02.2013
T1 Aus. Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 05.03.2013 und
Stellungnahme vom 29.08.2013 und
E- Mail vom 10.09.2013
Inhalt der Äußerung:
Abwägungsvorschlag:
1. Hinweis auf die WasserZu 1
schutzzone III B Chorbusch. Der Hinweis zur Wasserschutzzone
ist unter dem Punkt „Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahme
(§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB)“ im Plan
aufgenommen.
2. Es wird Bezug auf die schalltechnische Prognose des Büros deBakom für den Anlieferverkehr genommen mit
dem Hinweis einer möglichen
Überarbeitung der Schallimmissionsprognose vom
18.06.2012, da mit der Planung auch Flächen für eine
Neu- oder Umplanung des
Verkaufsmarktes verbunden
sind und davon auszugehen
ist, dass sich das künftige
Emissionsverhalten der Gesamtanlage verändern wird.
Zu 2
Zur Untersuchung der Lärmsituation
liegt eine Schallimmissionsprognose vom 18.06.2012 der Gesellschaft
deBAKOM für sensorische Messtechnik, Akustik, Schallschutz und
Olfaktometrie vor.
Das Büro deBakom wurde um Stellungnahme zu diesen Bedenken
gebeten und hat per E-Mail wurde
die „Ergänzung vom 06.08.2013„
des Gutachtens übermittelt, zu der
der Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben
vom 29.08. 2013 die Stellungnahme
abgegeben hat.
3. Inhalt der Stellungnahme
vom 29.08.2013:
Soweit die offenen Flächen
des Parkhauses geschlossen
werden und somit die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an denen im Gutachten
benannten Immissionsorten
durch die Gesamtbelastung
des Betriebes gewährleistet
Zu 3
Eine mögliche Schließung der offenen Flächen des Parkhauses und
Maßnahmen zu technischen Einrichtungen können planungsrechtlich nicht geregelt werden. Dies
erfolgt im Baugenehmigungsverfahren des Projektes. Hierzu wurde
dem Investor die Stellungnahme
übermittelt, der daraufhin wie folgt
Abwägung
Planungsamt
Beschlussvorschlag:
Nicht erforderlich
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Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Satzungsbeschluss
werden kann, bestehen zur
Tagzeit keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken.
Inwieweit nach 22 Uhr dies
noch gewährleistet werden
kann, lässt das Gutachten offen, eine abschließende Bewertung ist nicht möglich.
Abwägung
Vorlage Nr.: 64/ 2013
geantwortet hat:
1. Gemäß aktueller Baugenehmigung vom 29.06.2011 (ReORGA
Kaufland) ist der abfließende Kundenverkehr nur bis 22h durch die
Stadt Pulheim genehmigt. Die Öffnungszeiten enden um 21:45h.
2. Die Parkhaus-Lüftung ist maximal
während der genehmigten Betriebszeiten von 6-22h in Betrieb, s. Baugenehmigung vom 29.06.2013.
3. Die vorhanden Kondensatoren
der Gewerbekälte, die der Warenkühlung dienen, befinden sich
abgeschirmt auf dem obersten
Parkdeck 3. Die Schallentwicklung
wird daher ausschließlich nach
oben abgestrahlt, so dass keine
Beeinflussung der angrenzenden
und deutlich niedrigeren Nachbarbebauung stattfindet.
4. Im Zuge der Planung für den
zukünftigen Erweiterungsbau werden alle technischen und baulich
notwendigen Maßnahmen ergriffen,
um den zulässigen Beurteilungspegel einzuhalten.
Der Rhein-Erft-Kreis hat per E-Mail
vom 10.09.2013 dazu Stellung
genommen.
Hinsichtlich der Bauleitplanung ist
das Konfliktbewältigungsgebot
erfüllt, da die erforderlichen Maßnahmen auf der nachgelagerten
Ebene der Baugenehmigung zu
sichern sind und die Planung somit
umsetzbar ist.
4. Inhalt E-Mail vom
10.09.2013:
Sofern die Überprüfung der
immissionsschutzrechtlichen
Belange im Baugenehmigungsverfahren stattfindet,
ist dies in der Begründung
zum Bebauungsplan zu erläutern. Angeregt wird, die
Öffnungszeiten im Baugenehmigungsverfahren deutlich vorzuverlegen und den
Kunden darüber entsprechend informieren. Die
Schließung des Parkhauses
Abwägung
Zu 4
Im Zuge der Baugenehmigung ist
eine Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange erforderlich. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim wurde
entsprechend ergänzt und das
Fachamt, die Bauaufsicht, darüber
informiert.
Planungsamt
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Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim
Satzungsbeschluss
Abwägung
Vorlage Nr.: 64/ 2013
ab 22 Uhr wird empfohlen.
Die Kühlaggregate auf Parkdeck 3 und eventuell weitere
vorhandene technische Einrichtungen sind als Vorbelastung im Baugenehmigungsverfahren in einem schalltechnischen Gutachten zu
berücksichtigen.
T2 Aus. Straßen NRW, Schreiben vom 06.02.2013
Inhalt der Äußerung:
Abwägungsvorschlag:
Es werden Bedenken seitens der Die erforderlichen Stellplätze werStraßenbauverwaltung erhoben,
den in den 3 vorhandenen Parkgeda mit der Erweiterung der Verschossen untergebracht. Die zukaufsfläche ein erhöhter Kunden- sätzliche Anzahl, die durch die
verkehr verbunden ist. Über ein
Erweiterung erforderlich sein wird,
Gutachten sind die Auswirkungen ist im Baugenehmigungsverfahren
des Verkehrsaufkommens, das
nachzuweisen.
sämtliche Baugebiete beinhaltet,
Bei der möglichen Verkaufsflächennachzuweisen.
erweiterung von ca. 900 qm – vorgesehen für z. B. Bekleidung oder
Schuhe – handelt es sich innerhalb
des zentralen Versorgungsbereiches um eine typische und eher
untergeordnete Ladengröße. Die
Forderung nach einem Gutachten
auf Ebene der Bauleitplanung ist
daher weder verkehrsmäßig, noch
hinreichend begründet.
Die derzeitige Situation an der L183
(Farehamstraße) wird durch den
Plan nicht verändert. Die Planung
strukturiert nur die Anlieferzone
selbst um.
Abwägung
Planungsamt
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Pulheim, die Stellungnahme gemäß
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung nicht zu berücksichtigen.
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