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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
176 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Satzungsbeschluss Abwägung Vorlage Nr.: 64/ 2013 Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 04.10.2012 bis 31.10.2012 B1 bis B6 einschließlich, gleiches Schreiben, unterschiedliche Absender, Schreiben aus Oktober 2012 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 1. Ein offener und nach der Zu 1 Der Umwelt- und Planungsausvorliegenden Planung schwer Das denkmalgeschützte Wegekreuz schuss empfiehlt dem Rat der Stadt einsehbarer Park bietet sich steht auf Privatgrund und bleibt Pulheim, die Äußerungen gemäß als Rückzugsgebiet für JuPrivatgrund. Der Eigentümer ist den Abwägungsvorschlägen der gendliche an, die sich vor al- bereit, in Absprache mit der DenkVerwaltung nicht zu berücksichtigen. lem nachts versammeln, so malbehörde eine Eingrünung der dass von einer starken nega- Fläche um das Wegekreuz vorzutiven Beeinträchtigung durch nehmen und zwei Bäume zu pflanLärm und Dreck auszugehen zen. Die vorhandene Klinkermauer ist. soll unterbrochen werden, ebenfalls in Absprache mit der Denkmalbehörde, so dass die Grünfläche einzusehen ist. Planungsrechtlich ist das Problem der Lärmbelästigung von alkoholisierten Jugendlichen nicht in Griff zu bekommen. 2. Die Einhausung der Anlieferzone wird grundsätzlich befürwortet. Sie sollte jedoch nicht höher als erforderlich ausfallen, um Licht und Luft sicherzustellen. Zu 2 Bei der Einhausung sind die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen einzuhalten, die für ausreichende Belichtung und Belüftung sorgen. Vorgesehen ist die rückwärtige Ergänzung, durch eine Gliederung in sich durchdringende kubische Baukörper, die zwischen dem wuchtigen Altbau und der umgebenden kleinteiligen Bebauung vermittelt. 3. Verkehr auf der Sackgasse Die Verkehrsfläche „Am Jürgenshof“ ist derzeit schon erheblich belastet durch die Zulieferung der Bäckerei im Kauflandgebäude, die Taxizentrale und die Fahrschule. Es sollte sichergestellt werden, dass die Anlieferung nur über die vorgesehene Einhausung vorgenommen wird. Zu 3 Der Entwurf sieht die Anlieferung des Geschäftshauses ausschließlich über die Christianstraße vor, dies schließt eine untergeordnete Kleinanlieferung über „Am Jürgenshof“ als allgemeine Nutzung nach StVo nicht aus. Ein- und Ausfahrten werden dort jedoch ausgeschlossen. 4. Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche wird der Besucherstrom größer. Hierfür steht nicht ausreichender Parkraum zur Verfügung. Die vorhandenen Parkplätze sind Zu 4 Die erforderlichen Stellplätze werden in den 3 vorhandenen Parkgeschossen untergebracht. Die zusätzliche Anzahl, die durch die Erweiterung erforderlich sein wird, Abwägung Planungsamt Seite 1 von 5 Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Satzungsbeschluss selbst für die Anwohner zu knapp. B 7 Schreiben vom 12.10.2012 Inhalt der Äußerung: Die Planung der neuen Anlieferzone löst die bestehenden großen Probleme nur bedingt, grundsätzlich wird eine Planung zur Verbesserung begrüßt. Abwägung Vorlage Nr.: 64/ 2013 ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Anwohner haben ihre erforderlichen Stellplätze auf ihren Grundstücken nachzuweisen. Abwägungsvorschlag: Wegen besonderer Betroffenheit von B 7 fand eine gemeinsame Abstimmung mit Verwaltung und Immobilieneigentümer statt. Anregungen wurden sowohl im BP-PlanKonzept als auch für die Grundrissplanung der umzubauenden Anlieferzone berücksichtigt. Beschlussvorschlag: nicht erforderlich Inhalt der Äußerung: Abwägungsvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Derzeit Belastung durch Anlieferung groß, LKW stehen Schlange, blockieren andere Verkehrsteilnehmer. Gefährdung für Kinder, da hier der Hauptweg zur Schule, Kindergarten und Hauptbahnhof ist. Lösung wäre, die Einbahnstraße aufzuheben. Zu 1 Die Neuplanung für die Erweiterung ermöglicht gerade die Neuorganisation zur Behebung dieser Probleme. Die Anlieferung wird in dem eingehausten Bereich erfolgen, Anlieferzeiten sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln. Am Jürgenshof bleibt Sackgasse. Taxiunternehmen ist genehmigter Bestand. Die Ausfahrt zur Farehamstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen. nicht erforderlich 2. Wie sieht der Ausgleich aus für den Baumbestand auf dem unbebauten Grundstücksbereich? Zu 2 Durch das alte Planungsrecht, den Bebauungsplan Nr. 35. 5 Pulheim waren die Eingriffe bereits vollständig zulässig, ein Ausgleich des Eingriffs ist gemäß § 1a (3) letzter Satz, Baugesetzbuch im Rahmen der Planung dieses BP daher nicht erforderlich. 3. Lobby zahlungskräftiger Investoren führt zu Planung. Zu 3. Der Planungsanlass ist rein städtebaulich begründet (siehe BPBegründung). B 8 Schreiben vom 23.10.2012 T2, Straßen NRW, Schreiben vom 09.10.2012 Inhalt der Äußerung: Abwägungsvorschlag: Es werden Informationen zu den Die derzeitige Situation an der L183 Auswirkungen der Planung auf (Farehamstraße) wird durch den die L183 gebeten. Sollten sich Plan nicht verändert. Die Planung bauliche Änderungen im Verlauf strukturiert nur die Anlieferzone der L183 ergeben, gehen die selbst um. Abwägung Planungsamt Beschlussvorschlag: nicht erforderlich Seite 2 von 5 Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Satzungsbeschluss Abwägung Vorlage Nr.: 64/ 2013 Kosten zu Lasten der Stadt Pulheim. T3, Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 06.11.2012 Inhalt der Äußerung: Abwägungsvorschlag: Hinweis auf die Wasserschutzzo- Der Hinweis zur Wasserschutzzone ne III B Chorbusch und auf die ist unter dem Punkt „KennzeichErstellung eines Schallschutzgut- nung, nachrichtliche Übernahme achtens aufgrund des angren(§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB)“ im Plan zenden Allgemeinen Wohngebie- aufgenommen. Zur Untersuchung tes. der Lärmsituation liegt eine Schallimmissionsprognose vom 18.06.2012 der Gesellschaft deBAKOM für sensorische Messtechnik, Akustik, Schallschutz und Olfaktometrie vor. Beschlussvorschlag: nicht erforderlich Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 11.12.2012 bis 11.02.2013 T1 Aus. Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 05.03.2013 und Stellungnahme vom 29.08.2013 und E- Mail vom 10.09.2013 Inhalt der Äußerung: Abwägungsvorschlag: 1. Hinweis auf die WasserZu 1 schutzzone III B Chorbusch. Der Hinweis zur Wasserschutzzone ist unter dem Punkt „Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB)“ im Plan aufgenommen. 2. Es wird Bezug auf die schalltechnische Prognose des Büros deBakom für den Anlieferverkehr genommen mit dem Hinweis einer möglichen Überarbeitung der Schallimmissionsprognose vom 18.06.2012, da mit der Planung auch Flächen für eine Neu- oder Umplanung des Verkaufsmarktes verbunden sind und davon auszugehen ist, dass sich das künftige Emissionsverhalten der Gesamtanlage verändern wird. Zu 2 Zur Untersuchung der Lärmsituation liegt eine Schallimmissionsprognose vom 18.06.2012 der Gesellschaft deBAKOM für sensorische Messtechnik, Akustik, Schallschutz und Olfaktometrie vor. Das Büro deBakom wurde um Stellungnahme zu diesen Bedenken gebeten und hat per E-Mail wurde die „Ergänzung vom 06.08.2013„ des Gutachtens übermittelt, zu der der Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 29.08. 2013 die Stellungnahme abgegeben hat. 3. Inhalt der Stellungnahme vom 29.08.2013: Soweit die offenen Flächen des Parkhauses geschlossen werden und somit die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an denen im Gutachten benannten Immissionsorten durch die Gesamtbelastung des Betriebes gewährleistet Zu 3 Eine mögliche Schließung der offenen Flächen des Parkhauses und Maßnahmen zu technischen Einrichtungen können planungsrechtlich nicht geregelt werden. Dies erfolgt im Baugenehmigungsverfahren des Projektes. Hierzu wurde dem Investor die Stellungnahme übermittelt, der daraufhin wie folgt Abwägung Planungsamt Beschlussvorschlag: Nicht erforderlich Seite 3 von 5 Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Satzungsbeschluss werden kann, bestehen zur Tagzeit keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. Inwieweit nach 22 Uhr dies noch gewährleistet werden kann, lässt das Gutachten offen, eine abschließende Bewertung ist nicht möglich. Abwägung Vorlage Nr.: 64/ 2013 geantwortet hat: 1. Gemäß aktueller Baugenehmigung vom 29.06.2011 (ReORGA Kaufland) ist der abfließende Kundenverkehr nur bis 22h durch die Stadt Pulheim genehmigt. Die Öffnungszeiten enden um 21:45h. 2. Die Parkhaus-Lüftung ist maximal während der genehmigten Betriebszeiten von 6-22h in Betrieb, s. Baugenehmigung vom 29.06.2013. 3. Die vorhanden Kondensatoren der Gewerbekälte, die der Warenkühlung dienen, befinden sich abgeschirmt auf dem obersten Parkdeck 3. Die Schallentwicklung wird daher ausschließlich nach oben abgestrahlt, so dass keine Beeinflussung der angrenzenden und deutlich niedrigeren Nachbarbebauung stattfindet. 4. Im Zuge der Planung für den zukünftigen Erweiterungsbau werden alle technischen und baulich notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den zulässigen Beurteilungspegel einzuhalten. Der Rhein-Erft-Kreis hat per E-Mail vom 10.09.2013 dazu Stellung genommen. Hinsichtlich der Bauleitplanung ist das Konfliktbewältigungsgebot erfüllt, da die erforderlichen Maßnahmen auf der nachgelagerten Ebene der Baugenehmigung zu sichern sind und die Planung somit umsetzbar ist. 4. Inhalt E-Mail vom 10.09.2013: Sofern die Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange im Baugenehmigungsverfahren stattfindet, ist dies in der Begründung zum Bebauungsplan zu erläutern. Angeregt wird, die Öffnungszeiten im Baugenehmigungsverfahren deutlich vorzuverlegen und den Kunden darüber entsprechend informieren. Die Schließung des Parkhauses Abwägung Zu 4 Im Zuge der Baugenehmigung ist eine Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange erforderlich. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim wurde entsprechend ergänzt und das Fachamt, die Bauaufsicht, darüber informiert. Planungsamt Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr. 111 Pulheim Satzungsbeschluss Abwägung Vorlage Nr.: 64/ 2013 ab 22 Uhr wird empfohlen. Die Kühlaggregate auf Parkdeck 3 und eventuell weitere vorhandene technische Einrichtungen sind als Vorbelastung im Baugenehmigungsverfahren in einem schalltechnischen Gutachten zu berücksichtigen. T2 Aus. Straßen NRW, Schreiben vom 06.02.2013 Inhalt der Äußerung: Abwägungsvorschlag: Es werden Bedenken seitens der Die erforderlichen Stellplätze werStraßenbauverwaltung erhoben, den in den 3 vorhandenen Parkgeda mit der Erweiterung der Verschossen untergebracht. Die zukaufsfläche ein erhöhter Kunden- sätzliche Anzahl, die durch die verkehr verbunden ist. Über ein Erweiterung erforderlich sein wird, Gutachten sind die Auswirkungen ist im Baugenehmigungsverfahren des Verkehrsaufkommens, das nachzuweisen. sämtliche Baugebiete beinhaltet, Bei der möglichen Verkaufsflächennachzuweisen. erweiterung von ca. 900 qm – vorgesehen für z. B. Bekleidung oder Schuhe – handelt es sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches um eine typische und eher untergeordnete Ladengröße. Die Forderung nach einem Gutachten auf Ebene der Bauleitplanung ist daher weder verkehrsmäßig, noch hinreichend begründet. Die derzeitige Situation an der L183 (Farehamstraße) wird durch den Plan nicht verändert. Die Planung strukturiert nur die Anlieferzone selbst um. Abwägung Planungsamt Beschlussvorschlag: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung nicht zu berücksichtigen. Seite 5 von 5