Daten
Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
22.04.15, 18:27
Aktualisiert
12.08.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/FK
10.04.2015
148/2015
Betreff
Neues Friedhofskonzept
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Hilger
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt das in den Erläuterungen dargestellte Friedhofskonzept und
beauftragt
den
Bürgermeister,
die
dadurch
notwendig
werdenden
Satzungsänderungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung
einschließlich einer Gebührenneukalkulation der Beerdigungs- und Grabgebühren
vorzubereiten.
Erläuterungen:
Die enormen Veränderungen im Friedhofs- und Bestattungswesen, ausgelöst durch den
Demographiewandel und die sich wandelnde Bestattungskultur, welche sich schon seit
Jahren in den Großstätten der Bundesrepublik gezeigt haben, ergreifen nunmehr auch
kleinere Städte wie Brühl. Die Zukunft der kommunalen Friedhöfe steht vor einem
radikalen Wandel und wird das optische Erscheinungsbild eines Friedhofes stark
verändern. Die teilweise zu groß dimensionierten Friedhofsanlagen stehen vor einer
planerischen Neugestaltung. Der Wandel des Bestattungsverhaltens und aufkommende
Konkurrenzangebote wie Friedwälder, Seebestattungen, etc. führen bei den kommunalen
Friedhöfen zu sinkenden Einnahmepositionen bei stetig steigenden Kosten für
Unterhaltung und Pflege der Friedhofsanlagen. Somit wird das Erreichen des
Gebührendeckungsgrades für jede Kommune zur Herausforderung. Das Betreiben eines
Friedhofes wird mehr und mehr zu einem defizitären Angebot. Um diesem Trend entgegen
zu wirken, verfolgen die einzelnen Kommunen verschiedene Lösungsansätze.
Drucksache 148/2015
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Im Jahr 2012 hat der Rat der Stadt Brühl beschlossen, die Attraktivität der Brühler
Friedhöfe durch die Einführung neuer Bestattungsarten zu steigern.
Der Trend bei den Bestattungsformen geht weg von der klassischen Sargbestattung zum
Urnengrab. Teilweise beträgt die Neueinrichtung von Urnengräbern in anderen
Kommunen mehr als 70 %. In Brühl überstieg erstmals im Jahre 2011 der Anteil der
Urnenbeisetzungen den Anteil der Sargbestattungen. Dies hat direkte Auswirkungen auf
das Flächenmanagement der einzelnen kommunalen Friedhofsverwaltungen. Der
Flächenanteil eines Urnengrabes beträgt teilweise nur ein Siebtel der Fläche eines
Sargwahlgrabes. Dies führt zu einem reduzierten Flächenbedarf und hat zur Folge, dass
die in früheren Planungen des Friedhofsträgers ausgewiesenen Reserveflächen zur
anderweitigen Nutzung freigegeben werden können und die vorhandenen Gräberfelder
eine Verdichtung erfahren.
Einhergehend mit dem größeren Flächenverbrauch eines Sarggrabes, neben anderen
Parametern wie Umgebungsgestaltung, Pflegeintensität und Verwaltungsaufwand, sind
auch die eigentlichen Grab- und Beerdigungsgebühren bei einer Urnenbestattung
wesentlich geringer. Durch die sinkende Zahl der Bestattungen und den stetigen
Rückgang von An- und Nachkauf von Wahlgräbern werden die Kosten auf insgesamt
weniger
Bestattungsfälle
aufgeteilt,
was
schlussendlich
zu
spürbaren
Gebührenerhöhungen für den Einzelnen führen muss.
Desweiteren ist ein Trend zu pflegefreien oder pflegevereinfachten Bestattungsformen
erkennbar. Der Hinterbliebene möchte mit dem einmaligen Kauf einer Grabstätte alle
Kosten der Pflege und Unterhaltung während der Liegezeit des Verstorbenen abgegolten
wissen. Auch hier ist ein Umdenken der Friedhofsverwaltung vonnöten, um den
Nutzerwünschen auch in Zukunft kreativ zu entsprechen.
Dieses veränderte Nutzerverhalten wurde seitens der Brühler Friedhofsverwaltung erkannt
und in einem ersten Schritt wurden Mitte 2013 verschiedene pflegefreie Grabvarianten im
Bereich Urnenbestattung, wie das Baumgrab (ähnlich einem Urnengrab in einem
Friedwald) und das pflegefreie Reihengrab in das Angebot aufgenommen. Das pflegefreie
Baumgrab wurde besonders gut angenommen (über 40 Bestattungen im Jahr 2014)
Als weitere Konsequenz aus den zurückgehenden Beerdigungszahlen bei den
Wahlgräbern wurde die Nachkaufmöglichkeit flexibler gestaltet. Die Nachkaufzeiträume
wurden von bisher 10, 20 bzw. 25 Jahren auf mindestens 2 Jahre reduziert. Somit ist ein
finanzieller Anreiz gegeben, eine Wahlgrabstätte immer wieder für kurze Liegezeiten
nachzukaufen, ohne sich mit für 10,20 oder 25 Jahre verpflichten zu müssen.
Diese Änderungen konnte allerdings nur als der Beginn einer großangelegten
Friedhofsentwicklungskonzeption angesehen werden.
Um das konzeptionelle Flächenmanagement mit dem geänderten Nutzerverhalten für die
Zukunft in Einklang zu bringen, hat die Stadtwerke Brühl GmbH als Betreiber des
Stadtservicebetriebes und somit als Verwalterin der 6 städtischen in Benutzung
befindlichen Friedhöfe das Planungsbüro PlanRat (Büro für Landschaftsbau und
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Städtebau) mit der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den größten städtischen
Friedhof, den Südfriedhof, beauftragt.
Das Büro PlanRat hat sich bei verschiedenen Ortsbegehungen mit der
Friedhofsverwaltung und FB 25 ein Bild über die Situation auf dem Südfriedhof gemacht,
um im vorliegenden Gutachten den Flächenbedarf und die Friedhofsentwicklung zu
analysieren, sowie darauf aufbauend die Überprüfung und Optimierung der im Jahr 2013
neu angebotenen Grabformen aufzuzeigen.
Das nunmehr vorliegende Gutachten, welches zwischen SSB und FB 25 abgestimmt
wurde, wird in der Sitzung des Hauptauschusses von Herrn Güß vom Büro PlanRat kurz
vorgestellt.
Die in dem Gutachten vorgestellten Maßnahmen und Erfahrungen sollen in den nächsten
Jahren, angepasst auf die jeweiligen friedhofsspezifischen Besonderheiten, auf allen
Brühler Friedhöfen umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Betrachtung der wirtschaftlichen Komponente
wichtig.
Sinkende Einnahmen im eigentlichen Kerngeschäft der Friedhofsverwaltung stehen
steigenden Kosten im Bereich der Allgemeinkosten für Instandhaltung und Pflege der
größer werdenden ungenutzten Flächen gegenüber.
Ziel der Gesamtkonzeption soll eine möglichst hohe Auslastung der kommunalen
Friedhofsflächen (Verdichtung) sein, die anderweitige Nutzung und Vermarktung
(Grünanlage, Bebauung etc.) der Reserveflächen und somit eine Verringerung der Defizite
durch die Verringerung des Gebührenaufkommens im Friedhofsbereich zu ermöglichen.
Nach Beschlussfassung des Friedhofskonzeptes durch den Rat ist geplant, eine
Gebührenkalkulation bez. der Beerdigungs- und Grabgebühren auf der Grundlage der
Bestattungszahlen der Jahre 2013/2014 durch FB 25 zu erstellen und dementsprechend
die Satzungen zu novellieren.
Die entsprechenden Satzungsänderungen der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung
erfolgen durch separate Vorlage.
Anlage(n):
(1) Bestattungsstatistik 2002 - 2014 Brühl
(2) Friedshofskonzept der Firma PlanRat Schritt 1-Flächenbedarf und
Friedhofsentwicklung
(3) Friedhofskonzept der Firma PlanRat Schritt 2-Optimierung der neuen
Bestattungsangebote
(4) Kernbelegungsfläche "Ziel"
(5) Vorrangflächen "Zielbelegung"