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Vorlage (Neues Friedhofskonzept)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
07.09.2015
Erstellt
22.04.15, 18:27
Aktualisiert
12.08.15, 18:27
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/FK 10.04.2015 148/2015 Betreff Neues Friedhofskonzept Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Hilger Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt das in den Erläuterungen dargestellte Friedhofskonzept und beauftragt den Bürgermeister, die dadurch notwendig werdenden Satzungsänderungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung einschließlich einer Gebührenneukalkulation der Beerdigungs- und Grabgebühren vorzubereiten. Erläuterungen: Die enormen Veränderungen im Friedhofs- und Bestattungswesen, ausgelöst durch den Demographiewandel und die sich wandelnde Bestattungskultur, welche sich schon seit Jahren in den Großstätten der Bundesrepublik gezeigt haben, ergreifen nunmehr auch kleinere Städte wie Brühl. Die Zukunft der kommunalen Friedhöfe steht vor einem radikalen Wandel und wird das optische Erscheinungsbild eines Friedhofes stark verändern. Die teilweise zu groß dimensionierten Friedhofsanlagen stehen vor einer planerischen Neugestaltung. Der Wandel des Bestattungsverhaltens und aufkommende Konkurrenzangebote wie Friedwälder, Seebestattungen, etc. führen bei den kommunalen Friedhöfen zu sinkenden Einnahmepositionen bei stetig steigenden Kosten für Unterhaltung und Pflege der Friedhofsanlagen. Somit wird das Erreichen des Gebührendeckungsgrades für jede Kommune zur Herausforderung. Das Betreiben eines Friedhofes wird mehr und mehr zu einem defizitären Angebot. Um diesem Trend entgegen zu wirken, verfolgen die einzelnen Kommunen verschiedene Lösungsansätze. Drucksache 148/2015 Seite - 2 – Im Jahr 2012 hat der Rat der Stadt Brühl beschlossen, die Attraktivität der Brühler Friedhöfe durch die Einführung neuer Bestattungsarten zu steigern. Der Trend bei den Bestattungsformen geht weg von der klassischen Sargbestattung zum Urnengrab. Teilweise beträgt die Neueinrichtung von Urnengräbern in anderen Kommunen mehr als 70 %. In Brühl überstieg erstmals im Jahre 2011 der Anteil der Urnenbeisetzungen den Anteil der Sargbestattungen. Dies hat direkte Auswirkungen auf das Flächenmanagement der einzelnen kommunalen Friedhofsverwaltungen. Der Flächenanteil eines Urnengrabes beträgt teilweise nur ein Siebtel der Fläche eines Sargwahlgrabes. Dies führt zu einem reduzierten Flächenbedarf und hat zur Folge, dass die in früheren Planungen des Friedhofsträgers ausgewiesenen Reserveflächen zur anderweitigen Nutzung freigegeben werden können und die vorhandenen Gräberfelder eine Verdichtung erfahren. Einhergehend mit dem größeren Flächenverbrauch eines Sarggrabes, neben anderen Parametern wie Umgebungsgestaltung, Pflegeintensität und Verwaltungsaufwand, sind auch die eigentlichen Grab- und Beerdigungsgebühren bei einer Urnenbestattung wesentlich geringer. Durch die sinkende Zahl der Bestattungen und den stetigen Rückgang von An- und Nachkauf von Wahlgräbern werden die Kosten auf insgesamt weniger Bestattungsfälle aufgeteilt, was schlussendlich zu spürbaren Gebührenerhöhungen für den Einzelnen führen muss. Desweiteren ist ein Trend zu pflegefreien oder pflegevereinfachten Bestattungsformen erkennbar. Der Hinterbliebene möchte mit dem einmaligen Kauf einer Grabstätte alle Kosten der Pflege und Unterhaltung während der Liegezeit des Verstorbenen abgegolten wissen. Auch hier ist ein Umdenken der Friedhofsverwaltung vonnöten, um den Nutzerwünschen auch in Zukunft kreativ zu entsprechen. Dieses veränderte Nutzerverhalten wurde seitens der Brühler Friedhofsverwaltung erkannt und in einem ersten Schritt wurden Mitte 2013 verschiedene pflegefreie Grabvarianten im Bereich Urnenbestattung, wie das Baumgrab (ähnlich einem Urnengrab in einem Friedwald) und das pflegefreie Reihengrab in das Angebot aufgenommen. Das pflegefreie Baumgrab wurde besonders gut angenommen (über 40 Bestattungen im Jahr 2014) Als weitere Konsequenz aus den zurückgehenden Beerdigungszahlen bei den Wahlgräbern wurde die Nachkaufmöglichkeit flexibler gestaltet. Die Nachkaufzeiträume wurden von bisher 10, 20 bzw. 25 Jahren auf mindestens 2 Jahre reduziert. Somit ist ein finanzieller Anreiz gegeben, eine Wahlgrabstätte immer wieder für kurze Liegezeiten nachzukaufen, ohne sich mit für 10,20 oder 25 Jahre verpflichten zu müssen. Diese Änderungen konnte allerdings nur als der Beginn einer großangelegten Friedhofsentwicklungskonzeption angesehen werden. Um das konzeptionelle Flächenmanagement mit dem geänderten Nutzerverhalten für die Zukunft in Einklang zu bringen, hat die Stadtwerke Brühl GmbH als Betreiber des Stadtservicebetriebes und somit als Verwalterin der 6 städtischen in Benutzung befindlichen Friedhöfe das Planungsbüro PlanRat (Büro für Landschaftsbau und Drucksache 148/2015 Seite - 3 – Städtebau) mit der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den größten städtischen Friedhof, den Südfriedhof, beauftragt. Das Büro PlanRat hat sich bei verschiedenen Ortsbegehungen mit der Friedhofsverwaltung und FB 25 ein Bild über die Situation auf dem Südfriedhof gemacht, um im vorliegenden Gutachten den Flächenbedarf und die Friedhofsentwicklung zu analysieren, sowie darauf aufbauend die Überprüfung und Optimierung der im Jahr 2013 neu angebotenen Grabformen aufzuzeigen. Das nunmehr vorliegende Gutachten, welches zwischen SSB und FB 25 abgestimmt wurde, wird in der Sitzung des Hauptauschusses von Herrn Güß vom Büro PlanRat kurz vorgestellt. Die in dem Gutachten vorgestellten Maßnahmen und Erfahrungen sollen in den nächsten Jahren, angepasst auf die jeweiligen friedhofsspezifischen Besonderheiten, auf allen Brühler Friedhöfen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Betrachtung der wirtschaftlichen Komponente wichtig. Sinkende Einnahmen im eigentlichen Kerngeschäft der Friedhofsverwaltung stehen steigenden Kosten im Bereich der Allgemeinkosten für Instandhaltung und Pflege der größer werdenden ungenutzten Flächen gegenüber. Ziel der Gesamtkonzeption soll eine möglichst hohe Auslastung der kommunalen Friedhofsflächen (Verdichtung) sein, die anderweitige Nutzung und Vermarktung (Grünanlage, Bebauung etc.) der Reserveflächen und somit eine Verringerung der Defizite durch die Verringerung des Gebührenaufkommens im Friedhofsbereich zu ermöglichen. Nach Beschlussfassung des Friedhofskonzeptes durch den Rat ist geplant, eine Gebührenkalkulation bez. der Beerdigungs- und Grabgebühren auf der Grundlage der Bestattungszahlen der Jahre 2013/2014 durch FB 25 zu erstellen und dementsprechend die Satzungen zu novellieren. Die entsprechenden Satzungsänderungen der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung erfolgen durch separate Vorlage. Anlage(n): (1) Bestattungsstatistik 2002 - 2014 Brühl (2) Friedshofskonzept der Firma PlanRat Schritt 1-Flächenbedarf und Friedhofsentwicklung (3) Friedhofskonzept der Firma PlanRat Schritt 2-Optimierung der neuen Bestattungsangebote (4) Kernbelegungsfläche "Ziel" (5) Vorrangflächen "Zielbelegung"