Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:16
Aktualisiert
10.02.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter/in: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 10.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
04.01.2017
Bemerkungen
21.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umbesetzung Jugendhilfeausschuss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Arndt Lorenz als
neue persönliche Stellvertretung des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Frau
Richterin am Amtsgericht Stephanie Brück (bisherige Stellvertretung: Herr Richter am Amtsgericht
Christian Rodde).
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Manzke
Schürheck
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bildete gemäß §§ 70 Abs. 1 und 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG)
und der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen den Jugendhilfeausschuss, der aus 15
stimmberechtigten Mitgliedern besteht.
Darüber hinaus wurden 17 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Rat
der Kolpingstadt Kerpen bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt
der Kolpingstadt Kerpen).
Wie der Präsident des Landgerichts Köln mit Schreiben vom 29.12.2016 mitteilt, soll künftig Herr
Richter am Amtsgericht Dr. Arndt Lorenz die persönliche Stellvertretung für das beratende Mitglied
im Jugendhilfeausschuss, Frau Richterin am Amtsgericht Stephanie Brück, wahrnehmen.
Beschlussvorlage 10.17
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