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Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses hier: beratende Mitglieder des Amtsgerichts Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:16
Aktualisiert
10.02.17, 13:16
Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: beratende Mitglieder des Amtsgerichts Kerpen) Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: beratende Mitglieder des Amtsgerichts Kerpen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter/in: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 10.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 04.01.2017 Bemerkungen 21.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzung Jugendhilfeausschuss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Arndt Lorenz als neue persönliche Stellvertretung des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Frau Richterin am Amtsgericht Stephanie Brück (bisherige Stellvertretung: Herr Richter am Amtsgericht Christian Rodde). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Manzke Schürheck Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bildete gemäß §§ 70 Abs. 1 und 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Darüber hinaus wurden 17 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen). Wie der Präsident des Landgerichts Köln mit Schreiben vom 29.12.2016 mitteilt, soll künftig Herr Richter am Amtsgericht Dr. Arndt Lorenz die persönliche Stellvertretung für das beratende Mitglied im Jugendhilfeausschuss, Frau Richterin am Amtsgericht Stephanie Brück, wahrnehmen. Beschlussvorlage 10.17 Seite 2