Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
28.10.13, 18:37
Aktualisiert
28.10.13, 18:37
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 403/2013 Erstellt am: 10.10.2013 Aktenzeichen: III / 20 Verfasser/in: Frau Löbbert Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 05.11.2013 Betreff Jahresabschluss 2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 6.591.294,03 € vollständig zu decken. Vorlage Nr.: 403/2013 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 vorgelegt. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest und entlastet den Bürgermeister. Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 6.591.294,03 € soll vollständig durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.