Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
28.10.13, 18:37
Aktualisiert
28.10.13, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
403/2013
Erstellt am:
10.10.2013
Aktenzeichen:
III / 20
Verfasser/in:
Frau Löbbert
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
05.11.2013
Betreff
Jahresabschluss 2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Finanzierungsbedarf
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
gesamt:
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 6.591.294,03 € vollständig zu decken.
Vorlage Nr.: 403/2013 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 vorgelegt. Nach §
96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest und entlastet
den Bürgermeister.
Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich
über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 6.591.294,03 € soll vollständig durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden.