Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
277/2013
Erstellt am:
21.06.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
17.09.2013
Rat
X
24.09.2013
Betreff
Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 277/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2012 und
2. die für das Jahr 2012 festgestellte Überdeckung von 218.468 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2014 bis 2016 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht
wird.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2012 erstellt.
Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 106,22 % und einer Überdeckung von 218.468 €
ab.
Die abgerechneten Entgelte an die beauftragten Abfallentsorgungsunternehmen liegen rund 87 T€ / 5,8% unter den
kalkulierten Werten.
Auch die Verwertungs- und Beseitigungskosten wurden niedriger abgerechnet als kalkuliert. Hier beträgt die Differenz
rund 135 T€ / 5,9%. Letztlich wurde insgesamt etwas weniger Restabfall und Sperrmüll gesammelt. Hierzu wird auf die
Mitteilungsvorlage 105 / 2013 mit ausführlicher Abfallstatistik 2012 an den Umwelt- und Planungsausschuss am
24.04.2013 verwiesen. Zudem mussten für die Restmüll- und Bioabfallmengen etwas geringere Beseitigungsgebühren je
Tonne entrichtet werden, als kalkuliert.
Insgesamt sind rund 228 T€ / 5,3% geringere Kosten als kalkuliert abgerechnet worden.
Die Nebenerträge lagen im Gesamtergebnis rund 10 T€ / 1,9% über den Kalkulationsannahmen. Da Erträge aus den
Abfallentsorgungsgebühren rund 19 T€ / 0,5 % unter der Kalkulationsannahme vereinnahmt werden konnten, errechnet
sich die oben beschriebene Überdeckung.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2012 ausgewiesene Überdeckung von 218.468 € in den
Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2014 bis 2016 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass
möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.