Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:50
Aktualisiert
27.06.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
169/2013
Erstellt am:
17.04.2013
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo_
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
9
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
03.07.2013
X
09.07.2013
Betreff
Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss zum Sachstand
(Vorlage 275/2012)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 169/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Ergebnis des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes
Rhein-Erft-Kreis zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Erläuterungen
Die IHK hat unter Mitwirkung der Kommunen des Kreises eine Analyse vorgenommen für ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft-Kreis und legte in der Zwischenzeit das Ergebnis der Untersuchung vor. Dieses wurde den
Planungsausschüssen der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis auf einer Sitzung in Kerpen am 04.02.2013 durch die IHK und
Vertreter des Planungsbüros Stadt- und Regionalplanung Jansen GmbH vorgestellt und erläutert.
Das Gutachten konstatiert zusammenfassend, dass zwischen der rechnerisch zur Verfügung stehenden Reservefläche
im Rhein-Erft-Kreis und den tatsächlich für Ansiedlungen aktivierbaren Flächen eine erhebliche Differenz besteht. Die
gemeinsame regionale Betrachtung dient einer abgestimmten möglichen Anmeldung von neuen GIB-Flächen für die
bevorstehende Neuaufstellung des Regionalplanes sowie kurzfristig einer Stellungnahme der IHK Rhein-Erft im Rahmen
der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
Bislang trifft das Gutachten summarische Aussagen für das Kreisgebiet, Aussagen zur lokalen Situation der Kommunen
sind nicht Bestandteil der Untersuchung. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines zweiten Teiles der Studie diese
dahingehend zu vertiefen. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, wird die Verwaltung diese dem Umwelt- und
Planungsausschuss vorlegen.