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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis hier: Beschluss zum Sachstand (Vorlage 275/2012))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
27.06.13, 18:50
Aktualisiert
27.06.13, 18:50
Beschlussvorlage (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss zum Sachstand
(Vorlage 275/2012)) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss zum Sachstand
(Vorlage 275/2012))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 169/2013 Erstellt am: 17.04.2013 Aktenzeichen: IV/61- ri/wo_ Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umwelt- und Planungsausschuss 9 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 03.07.2013 X 09.07.2013 Betreff Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis hier: Beschluss zum Sachstand (Vorlage 275/2012) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 169/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Ergebnis des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes Rhein-Erft-Kreis zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erläuterungen Die IHK hat unter Mitwirkung der Kommunen des Kreises eine Analyse vorgenommen für ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft-Kreis und legte in der Zwischenzeit das Ergebnis der Untersuchung vor. Dieses wurde den Planungsausschüssen der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis auf einer Sitzung in Kerpen am 04.02.2013 durch die IHK und Vertreter des Planungsbüros Stadt- und Regionalplanung Jansen GmbH vorgestellt und erläutert. Das Gutachten konstatiert zusammenfassend, dass zwischen der rechnerisch zur Verfügung stehenden Reservefläche im Rhein-Erft-Kreis und den tatsächlich für Ansiedlungen aktivierbaren Flächen eine erhebliche Differenz besteht. Die gemeinsame regionale Betrachtung dient einer abgestimmten möglichen Anmeldung von neuen GIB-Flächen für die bevorstehende Neuaufstellung des Regionalplanes sowie kurzfristig einer Stellungnahme der IHK Rhein-Erft im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Bislang trifft das Gutachten summarische Aussagen für das Kreisgebiet, Aussagen zur lokalen Situation der Kommunen sind nicht Bestandteil der Untersuchung. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines zweiten Teiles der Studie diese dahingehend zu vertiefen. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, wird die Verwaltung diese dem Umwelt- und Planungsausschuss vorlegen.