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Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
154 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
09.02.17, 13:16
Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 14 / Rechnungsprüfung, Revision, Korruptionsprävention Bearbeiter/in: Hans Jakob Klinkhammer TOP Drs.-Nr.: 83.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Rechnungsprüfungsausschuss 16.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 27.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten, s. Maßnahmenübersicht X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Elsdorf auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung sowie den Abschluss der hierzu notwendigen, mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Der als Anlage beigefügte Vertragstext ist Bestandteil der Niederschrift. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Klinkhammer Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Klinkhammer Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ÖRV interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Elsdorf auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Ab 04/2017 2018 2019 2020 Sachkosten, hier: Fahrtkosten 550 700 700 700 550 700 700 700 26.600 35.500 35.500 35.500 26.600 35.500 35.500 35.500 Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Kostenerstattung Gebühren gesamt Beschlussvorlage 83.17 Seite 2 Begründung: Die Verwaltungen der Nachbarstädte Elsdorf und Kerpen haben Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der örtlichen Rechnungsprüfung eruiert und ein entsprechendes Kooperationsmodell entwickelt. Hierzu wurde bereits in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 30.06.2016 sowie in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.09.2016 und 15.12.2016 mündlich berichtet. Dieses Kooperationsmodell wurde auch den politisch Verantwortlichen der Stadt Elsdorf vorgestellt; parteiübergreifend wird dem Vernehmen nach dieses Vorhaben dort begrüßt. Der früheren „Gemeinde“ Elsdorf (21.232 Einwohner per 31.12.2015, IT NRW, Basis Zensus 09.05.2011) wurden zum 01.01.2011 die Stadtrechte verliehen; damit verbunden war seinerzeit unter anderem auch die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes mit drei Mitarbeitern (Leitung, Verwaltungsprüfer sowie technischer Prüfer). Seit 2011 besteht dort auch schon eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung; hiernach hat sich die Stadt Elsdorf verpflichtet, die technischen Rechnungsprüfungsaufgaben für die Stadt Bedburg durchzuführen (entsprechender Stellenanteil des technischen Prüfers hierfür = 0,5). Im Übrigen ist die Leitungsstelle des Elsdorfer Rechnungsprüfungsamtes seit Anfang des Jahres 2016 vakant. Damit eine Zusammenarbeit zustande kommt, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Der mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Entwurf dieses Vertragswerkes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Rahmen der angestrebten Kooperation soll die Wahrnehmung der Leitungsfunktion der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Elsdorf durch die Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes Kerpen erfolgen. Als Zielsetzung wird die Einsparung von Aufwand und Kosten bei gleichzeitiger Gewährleistung einer effektiven und effizienten örtlichen Rechnungsprüfung verfolgt. Rechtzeitig vor Ablauf der geplanten Vertragslaufzeit (31.12.2018) soll eine Evaluierung durch beide Kommunen stattfinden hinsichtlich der Fortführung, gegebenenfalls der Änderung, des Ausbaues bzw. der stufenweisen Erweiterung dieser Kooperation (Ausdehnung auf Prüferebene). Der Schlüssel für die Arbeitszeitanteile der Leitungsfunktion in beiden Kommunen wurde anhand spezifischer Konstanten und Parameter ermittelt. Bei der Zugrundelegung von Einwohnerzahlen, Mitarbeiterzahlen, Stellenplangesamtzahlen, Flächen Stadtgebiete, Bilanzsummen sowie Haushaltsvolumina errechnet sich ein Verhältnis von 75 % Stadt Kerpen zu 25 % Stadt Elsdorf. Die Stadt Elsdorf erstattet der Kolpingstadt Kerpen die für die Aufgabenwahrnehmung entstehenden Personal- und Sachkosten, siehe § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Kostenermittlung erfolgte gemäß KGSt-Bericht Nr. 16/2015 „Kosten eines Arbeitsplatzes“, siehe Anlage „Berechnung Arbeitsplatzkosten“. Weitere Details können dem beigefügten Vertragstext entnommen werden. Zum weiteren Verfahren: Die Stadträte könnten - nach vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechnungsprüfungsausschusses - am 21.02.2017 in Kerpen respektive am 07.03.2017 in Elsdorf final über die hier in Rede stehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung beraten und entscheiden. Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung kann das Genehmigungsverfahren durch die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises fortgeführt werden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt dann am Tage nach ihrer Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Genehmigungsbehörde in Kraft, frühestens jedoch am 01.04.2017. Beschlussvorlage 83.17 Seite 3