Daten
Kommune
Kerpen
Größe
154 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:29
Aktualisiert
09.02.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 14 / Rechnungsprüfung, Revision,
Korruptionsprävention
Bearbeiter/in: Hans Jakob Klinkhammer
TOP
Drs.-Nr.: 83.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Rechnungsprüfungsausschuss
16.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
27.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit
der Städte Elsdorf und Kerpen auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten, s. Maßnahmenübersicht
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt die interkommunale
Zusammenarbeit mit der Stadt Elsdorf auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung sowie den
Abschluss der hierzu notwendigen, mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der von
der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Der als Anlage beigefügte Vertragstext ist Bestandteil der Niederschrift.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Klinkhammer
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Klinkhammer
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME: ÖRV interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt
Elsdorf auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Ab 04/2017
2018
2019
2020
Sachkosten, hier: Fahrtkosten
550
700
700
700
550
700
700
700
26.600
35.500
35.500
35.500
26.600
35.500
35.500
35.500
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Kostenerstattung
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 83.17
Seite 2
Begründung:
Die Verwaltungen der Nachbarstädte Elsdorf und Kerpen haben Möglichkeiten der
interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der örtlichen Rechnungsprüfung eruiert und ein
entsprechendes Kooperationsmodell entwickelt. Hierzu wurde bereits in der
Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 30.06.2016 sowie in den Sitzungen des
Rechnungsprüfungsausschusses am 08.09.2016 und 15.12.2016 mündlich berichtet.
Dieses Kooperationsmodell wurde auch den politisch Verantwortlichen der Stadt Elsdorf
vorgestellt; parteiübergreifend wird dem Vernehmen nach dieses Vorhaben dort begrüßt.
Der früheren „Gemeinde“ Elsdorf (21.232 Einwohner per 31.12.2015, IT NRW, Basis Zensus
09.05.2011) wurden zum 01.01.2011 die Stadtrechte verliehen; damit verbunden war seinerzeit
unter anderem auch die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes mit drei Mitarbeitern
(Leitung, Verwaltungsprüfer sowie technischer Prüfer). Seit 2011 besteht dort auch schon eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung; hiernach hat sich die Stadt Elsdorf verpflichtet, die technischen
Rechnungsprüfungsaufgaben für die Stadt Bedburg durchzuführen (entsprechender Stellenanteil
des technischen Prüfers hierfür = 0,5). Im Übrigen ist die Leitungsstelle des Elsdorfer
Rechnungsprüfungsamtes seit Anfang des Jahres 2016 vakant.
Damit eine Zusammenarbeit zustande kommt, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Der mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Entwurf dieses
Vertragswerkes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der angestrebten Kooperation soll die Wahrnehmung der Leitungsfunktion der
örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Elsdorf durch die Amtsleitung des
Rechnungsprüfungsamtes Kerpen erfolgen. Als Zielsetzung wird die Einsparung von Aufwand und
Kosten bei gleichzeitiger Gewährleistung einer effektiven und effizienten örtlichen
Rechnungsprüfung verfolgt.
Rechtzeitig vor Ablauf der geplanten Vertragslaufzeit (31.12.2018) soll eine Evaluierung durch
beide Kommunen stattfinden hinsichtlich der Fortführung, gegebenenfalls der Änderung, des
Ausbaues bzw. der stufenweisen Erweiterung dieser Kooperation (Ausdehnung auf Prüferebene).
Der Schlüssel für die Arbeitszeitanteile der Leitungsfunktion in beiden Kommunen wurde anhand
spezifischer Konstanten und Parameter ermittelt. Bei der Zugrundelegung von Einwohnerzahlen,
Mitarbeiterzahlen, Stellenplangesamtzahlen, Flächen Stadtgebiete, Bilanzsummen sowie
Haushaltsvolumina errechnet sich ein Verhältnis von 75 % Stadt Kerpen zu 25 % Stadt Elsdorf.
Die Stadt Elsdorf erstattet der Kolpingstadt Kerpen die für die Aufgabenwahrnehmung
entstehenden Personal- und Sachkosten, siehe § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die
Kostenermittlung erfolgte gemäß KGSt-Bericht Nr. 16/2015 „Kosten eines Arbeitsplatzes“, siehe
Anlage „Berechnung Arbeitsplatzkosten“.
Weitere Details können dem beigefügten Vertragstext entnommen werden.
Zum weiteren Verfahren:
Die Stadträte könnten - nach vorheriger Zustimmung des jeweiligen
Rechnungsprüfungsausschusses - am 21.02.2017 in Kerpen respektive am 07.03.2017 in Elsdorf
final über die hier in Rede stehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung beraten und entscheiden.
Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung kann das Genehmigungsverfahren durch die
Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises fortgeführt werden.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt dann am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
amtlichen Veröffentlichungsblatt der Genehmigungsbehörde in Kraft, frühestens jedoch am
01.04.2017.
Beschlussvorlage 83.17
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