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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:16
Aktualisiert
13.04.17, 18:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: 20/Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 196.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.04.2017 Bemerkungen 25.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 GemHVO X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schaaf Söntgen Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Nimtz Begründung: Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr lässt sich nicht immer mit Gewissheit absehen, ob die im Haushaltsplan veranschlagten Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden können. Durch den Rat im Haushaltsplan bereitgestellte, aber nicht in Anspruch genommene Ermächtigungen können nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung daher grundsätzlich in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden (Ermächtigungsübertragung). Grundsätze, Art, Umfang und Verfahren wurden in der „Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß §22 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Kolpingstadt Kerpen“ vom 18. Dezember 2013 niedergelegt. Danach erhält der Rat der Kolpingstadt Kerpen zu Beginn des Haushaltsjahres eine Übersicht zur Kenntnis. Die Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2015 wurde dem Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2014 beigefügt und hierdurch zur Kenntnis genommen. Für die Übertragungen in die Jahre 2016 und 2017 wird das gleiche Verfahren vorgeschlagen. Da die Erstellung der Jahresabschlüsse auf den 31. Dezember 2015 und auf den 31. Dezember 2016 noch längere Zeit in Anspruch nehmen dürfte und sich hierdurch noch Veränderungen der Ermächtigungsübertragungen ergeben dürften, gibt die Verwaltung vorab zu Informationszwecken den aktuellen Stand der Ermächtigungsübertragungen in die Jahre 2016 und 2017 zur Kenntnis. Die Übersichten sind als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage 196.17 Seite 2