Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:16
Aktualisiert
13.04.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: 20/Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 196.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.04.2017
Bemerkungen
25.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 GemHVO
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schaaf
Söntgen
Schaaf
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr lässt sich nicht immer mit
Gewissheit absehen, ob die im Haushaltsplan veranschlagten Ermächtigungen bis zum Ende des
Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden können. Durch den Rat im Haushaltsplan
bereitgestellte, aber nicht in Anspruch genommene Ermächtigungen können nach den
Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung daher grundsätzlich in das nächste Haushaltsjahr
übertragen werden (Ermächtigungsübertragung).
Grundsätze, Art, Umfang und Verfahren wurden in der „Dienstanweisung über die Grundsätze der
Ermächtigungsübertragungen gemäß §22 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
der Kolpingstadt Kerpen“ vom 18. Dezember 2013 niedergelegt.
Danach erhält der Rat der Kolpingstadt Kerpen zu Beginn des Haushaltsjahres eine Übersicht zur
Kenntnis.
Die Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2015 wurde dem
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2014 beigefügt und hierdurch zur Kenntnis genommen.
Für die Übertragungen in die Jahre 2016 und 2017 wird das gleiche Verfahren vorgeschlagen.
Da die Erstellung der Jahresabschlüsse auf den 31. Dezember 2015 und auf den 31. Dezember
2016 noch längere Zeit in Anspruch nehmen dürfte und sich hierdurch noch Veränderungen der
Ermächtigungsübertragungen ergeben dürften, gibt die Verwaltung vorab zu Informationszwecken
den aktuellen Stand der Ermächtigungsübertragungen in die Jahre 2016 und 2017 zur Kenntnis.
Die Übersichten sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage 196.17
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