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Vorlage (Aufhebung des Sperrvermerks "Kulturgarage")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Vorlage (Aufhebung des Sperrvermerks "Kulturgarage") Vorlage (Aufhebung des Sperrvermerks "Kulturgarage")

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/3 Mohlberg, Roland 41 10 02 23.04.2015 159/2015 Betreff Aufhebung des Sperrvermerks "Kulturgarage" Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK(s.u.) / KST 25090100 (Sprechtheater) Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Brandt Becke R.Radermacher RPA 20/1 32/3 Obladen Mülhens Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt den Sperrvermerk „Kulturgarage“ aufzuheben. Erläuterungen: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 einen Sperrvermerk zu Lasten der Veranstaltungsreihe „Kulturgarage“ mit einer Einsparung in Höhe von 10.000,00 € beschlossen (vgl. Anlage zu TOP 8 der Niederschrift). Anteilig sind die Kostenstelle 25090100 – Sprechtheater und folgende Ertrags und Aufwandskonten von dieser Maßnahme betroffen. Ertragskonten: - 414700 - 442102 - 446101 - 459102 Art der Einnahme Sponsoring KSK Getränkeeinnahmen Ticketverkauf Ticket-Gebühren Aufwandskonten: 541210 529102 528101 528100 528102 501900 543120 542900 523503 542200 Art der Ausgabe Gagen Künstler Übernachtung Catering Künstler Barscheck Getränkeausgaben Aushilfen Werbung Künstlersozialkasse Einzelaufträge Stadtservicebetrieb Dienstleistungen Technik Drucksache 159/2015 Seite - 2 – Die Veranstaltungsreihe „Kulturgarage“ besteht aus vier Abendveranstaltungen im Autohaus Citroen, Offizier. Um ein qualitativ ansprechendes Kleinkunstprogramm zusammenstellen zu können, sind verschiedene Künstlerverpflichtungen bis zu 1,5 Jahren im Voraus vorzunehmen. Für die Programmreihe 2015 sind im Jahr 2014 bereits zwei Verträge abgeschlossen worden. Die Gesamtausgaben für diese Programmreihe betragen ca. 10.000,00 €, die sich in erster Linie aus Künstlergagen, Kosten für Technik, zusätzliches Personal zusammensetzen. Diesen Ausgaben stehen durch den Verkauf von Eintrittskarten und durch die Bewirtung mit Getränken kalkulierte Einnahmen in Höhe von ca. 8.500,00 € gegenüber, so dass der tatsächliche Zuschussbedarf für das Jahr 2015 aufgrund der Erfahrungen der voraus gegangenen Jahre voraussichtlich bei ca. 1.500,00 € liegen wird. Im Jahr 2014 haben die Ausgaben 10.076,85 € und die Einnahmen 7.991,65 € betragen. Daraus ergibt sich ein tatsächlicher Zuschussbedarf in Höhe von 2085,25 €. Hierzu ist anzumerken, dass eine Vorführung durch den krankheitsbedingten Ausfall einer Künstlerin abgesagt wurde. Dies hatte zur Folge, dass notwendige Kosten z.B. für Technik, Aushilfspersonal usw. verursacht, aber keine Einnahmen bedingt durch die Rückerstattung von Eintrittsgeldern und den Wegfall der Einnahmen aus dem Getränkeverkauf erzielt worden sind. Insgesamt ist anzumerken, dass sich die Kulturgarage zu einer Programmreihe mit einem guten Publikumszuspruch aus Brühl und der Region Rhein-Erft entwickelt hat, so dass eine Durchführung der Veranstaltungen angesichts der dargestellten Sachlage und der wirtschaftlichen Bedingungen für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen ist.