Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/3
Mohlberg, Roland
41 10 02
23.04.2015
159/2015
Betreff
Aufhebung des Sperrvermerks "Kulturgarage"
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK(s.u.) / KST 25090100 (Sprechtheater)
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Freytag
Brandt
Becke
R.Radermacher
RPA
20/1
32/3
Obladen
Mülhens
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt den Sperrvermerk „Kulturgarage“ aufzuheben.
Erläuterungen:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 einen Sperrvermerk zu Lasten
der Veranstaltungsreihe „Kulturgarage“ mit einer Einsparung in Höhe von 10.000,00 €
beschlossen (vgl. Anlage zu TOP 8 der Niederschrift). Anteilig sind die Kostenstelle
25090100 – Sprechtheater und folgende Ertrags und Aufwandskonten von dieser
Maßnahme betroffen.
Ertragskonten:
- 414700
- 442102
- 446101
- 459102
Art der Einnahme
Sponsoring KSK
Getränkeeinnahmen
Ticketverkauf
Ticket-Gebühren
Aufwandskonten:
541210
529102
528101
528100
528102
501900
543120
542900
523503
542200
Art der Ausgabe
Gagen Künstler
Übernachtung
Catering Künstler
Barscheck
Getränkeausgaben
Aushilfen
Werbung
Künstlersozialkasse
Einzelaufträge Stadtservicebetrieb
Dienstleistungen Technik
Drucksache 159/2015
Seite - 2 –
Die Veranstaltungsreihe „Kulturgarage“ besteht aus vier Abendveranstaltungen im
Autohaus Citroen, Offizier. Um ein qualitativ ansprechendes Kleinkunstprogramm
zusammenstellen zu können, sind verschiedene Künstlerverpflichtungen bis zu 1,5 Jahren
im Voraus vorzunehmen. Für die Programmreihe 2015 sind im Jahr 2014 bereits zwei
Verträge abgeschlossen worden.
Die Gesamtausgaben für diese Programmreihe betragen ca. 10.000,00 €, die sich in
erster Linie aus Künstlergagen, Kosten für Technik, zusätzliches Personal
zusammensetzen.
Diesen Ausgaben stehen durch den Verkauf von Eintrittskarten und durch die Bewirtung
mit Getränken kalkulierte Einnahmen in Höhe von ca. 8.500,00 € gegenüber, so dass der
tatsächliche Zuschussbedarf für das Jahr 2015 aufgrund der Erfahrungen der voraus
gegangenen Jahre voraussichtlich bei ca. 1.500,00 € liegen wird.
Im Jahr 2014 haben die Ausgaben 10.076,85 € und die Einnahmen 7.991,65 € betragen.
Daraus ergibt sich ein tatsächlicher Zuschussbedarf in Höhe von 2085,25 €. Hierzu ist
anzumerken, dass eine Vorführung durch den krankheitsbedingten Ausfall einer Künstlerin
abgesagt wurde. Dies hatte zur Folge, dass notwendige Kosten z.B. für Technik,
Aushilfspersonal usw. verursacht, aber keine Einnahmen bedingt durch die
Rückerstattung von Eintrittsgeldern und den Wegfall der Einnahmen aus dem
Getränkeverkauf erzielt worden sind.
Insgesamt ist anzumerken, dass sich die Kulturgarage zu einer Programmreihe mit einem
guten Publikumszuspruch aus Brühl und der Region Rhein-Erft entwickelt hat, so dass
eine Durchführung der Veranstaltungen angesichts der dargestellten Sachlage und der
wirtschaftlichen Bedingungen für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen ist.