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Beschlussvorlage (Veränderungssperre/B-Plan Pferdewiese; hier: Antrag des SPD-Ortsvereins Horrem/Neu-Bottenbroich zum Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
03.04.17, 13:16
Aktualisiert
03.04.17, 13:16
Beschlussvorlage (Veränderungssperre/B-Plan Pferdewiese;
hier: Antrag des SPD-Ortsvereins Horrem/Neu-Bottenbroich zum Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017) Beschlussvorlage (Veränderungssperre/B-Plan Pferdewiese;
hier: Antrag des SPD-Ortsvereins Horrem/Neu-Bottenbroich zum Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: 16.1 TOP Drs.-Nr.: 152.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 16.03.2017 Bemerkungen 04.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Veränderungssperre/B-Plan Pferdewiese; hier: Antrag des SPD-Ortsvereins Horrem/Neu-Bottenbroich zum Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Mackeprang Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Der SPD – Ortsverein Horrem – Neu – Bottenbroich regt an, für den Bereich der „Pferdewiese“, westlich der Siedlung am Graf - Berghe – von – Trips_Ring einen Bebaungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen, zur Verhinderung einer Bebauung. Planungsrechtliche Situation Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 den Wirksamkeitsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiese hinter Graf Berghe von Trips Ring", Stadtteil Horrem gefasst. Die 44. Änderung des FNP wurde durch Bekanntmachung vom 15.12.2015 rechtswirksam. Ziel und Zweck der Planung ist es, die Belange des Landschaftsschutzes planungsrechtlich zu festigen, um eine langfristige Sicherung als Grünfläche dieses Bereiches zu untermauern. Mit dieser Festschreibung der heutigen Situation, wird der Siedlungsrand Horrems arrondiert und damit gleichzeitig stadtbildprägend und naturräumlich begrenzt. Inhalt der Änderung ist: - die Sonderbaufläche mit der Widmung „Freizeit und Erholung“ als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft darzustellen Ziele der Landesplanung Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilbereich Region Köln. Für den Bereich der 44. Flächennutzungsplanänderung der Kolpingstadt Kerpen sieht der Regionalplan einen Bereich für den Schutz der Natur vor. Die Bezirksregierung Köln hatte im Rahmen der Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Schreiben vom 22.11.2004 bestätigt, das die Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Fazit Aufgrund des bestehenden Planungsrechtes (44.Änderung des FNP) ist der betreffende Bereich als Freiraum gesichert – die regionalplanerische Ausweisung lässt ebenfalls keine bauliche Entwicklung zu. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Erlass einer Veränderungssperre ist planungsrechtlich weder zulässig noch erforderlich, da kein städtebaulicher Regelungsbedarf besteht. Anlage  zeichnerische Fassung der 44.Änderung des FNP Beschlussvorlage 152.17 Seite 2