Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
03.04.17, 13:16
Aktualisiert
03.04.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1
TOP
Drs.-Nr.: 152.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
16.03.2017
Bemerkungen
04.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Veränderungssperre/B-Plan Pferdewiese;
hier: Antrag des SPD-Ortsvereins Horrem/Neu-Bottenbroich zum Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Mackeprang
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Der SPD – Ortsverein Horrem – Neu – Bottenbroich regt an, für den Bereich der „Pferdewiese“,
westlich der Siedlung am Graf - Berghe – von – Trips_Ring einen Bebaungsplan aufzustellen und
eine Veränderungssperre zu erlassen, zur Verhinderung einer Bebauung.
Planungsrechtliche Situation
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 den Wirksamkeitsbeschluss für die
44. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wiese hinter Graf Berghe von Trips Ring", Stadtteil
Horrem gefasst. Die 44. Änderung des FNP wurde durch Bekanntmachung vom 15.12.2015
rechtswirksam.
Ziel und Zweck der Planung ist es, die Belange des Landschaftsschutzes planungsrechtlich zu
festigen, um eine langfristige Sicherung als Grünfläche dieses Bereiches zu untermauern.
Mit dieser Festschreibung der heutigen Situation, wird der Siedlungsrand Horrems arrondiert und
damit gleichzeitig stadtbildprägend und naturräumlich begrenzt.
Inhalt der Änderung ist:
-
die Sonderbaufläche mit der Widmung „Freizeit und Erholung“
als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft darzustellen
Ziele der Landesplanung
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln, Teilbereich Region Köln. Für den Bereich der 44. Flächennutzungsplanänderung der
Kolpingstadt Kerpen sieht der Regionalplan einen Bereich für den Schutz der Natur vor.
Die Bezirksregierung Köln hatte im Rahmen der Aufstellung der 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes
mit
Schreiben
vom
22.11.2004
bestätigt,
das
die
Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung angepasst ist.
Fazit
Aufgrund des bestehenden Planungsrechtes (44.Änderung des FNP) ist der betreffende Bereich
als Freiraum gesichert – die regionalplanerische Ausweisung lässt ebenfalls keine bauliche
Entwicklung zu. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Erlass einer Veränderungssperre
ist planungsrechtlich weder zulässig noch erforderlich, da kein städtebaulicher Regelungsbedarf
besteht.
Anlage
zeichnerische Fassung der 44.Änderung des FNP
Beschlussvorlage 152.17
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