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Vorlage (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
02.06.15, 18:29
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26-10 01.01 Ä1 06.05.2015 180/2015 Betreff Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Öffentliche Auslegung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 01.01 'Giesler-Galerie'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620, im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 iVm § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung. Drucksache 180/2015 Seite - 2 – Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: zu I.: Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 12.03.2013 kann der Planumgriff auf die erforderliche Fläche verkleinert werden, da die neue Straßenbegrenzungslinie der Straße 'An der alten Brauerei' im Zusammenhang mit der Planfeststellung zum zweigleisigen Ausbau der Linie 18 inzwischen geklärt ist. Das Aufstellungsverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren kann angewendet werden für Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben. Die für die Anwendung des § 13aVerfahrens vorgegebene Obergrenze von maximal 20.000qm zulässiger Grundfläche wird bei dem geplanten Bauvorhaben unterschritten. Weiterhin wird kein Baurecht für ein Vorhaben geschaffen, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. zu II. Aus der frühzeitigen Beteiligung von Bürgern und Träger öffentlicher Belange sind einzelne Anregungen eingeganen, die aber nicht zu einer Änderung des Planungskonzeptes geführt haben. U.a. wurden Bedenken geäußert, dass die Ausdehnung von Einzelhandelsflächen in diesen Bereich der Uhl- und Liblarerstraße zu einer Verschlechterung der Situation des Brühler Einzelhandels führt. Es handelt sich - im Gegensatz zum benachbarten Einkaufszentrum - ausdrücklich um nicht großflächigen Einzelhandel . Geplant wird ein Wohn- und Geschäftshaus, das verschiedene gewerbliche Nutzungen aufnehmen soll. Darüber hinaus ändert sich die Zielsetzung für das Gelände nicht, da auch mit dem noch rechtswirksamen Bebauungsplan 01.01 bereits Mischgebiet festgesetzt worden ist. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Bebauungsplan-Entwurf (3) Legende (4) Textliche Festsetzungen (5) Begründung