Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
02.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26-10 01.01 Ä1
06.05.2015
180/2015
Betreff
Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Öffentliche Auslegung Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15.07.2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 01.01
'Giesler-Galerie'.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620,
im Norden
entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis
zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der
westlichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze
des Flurstücks 629,
im Osten
entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72,
im Süden
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 iVm § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954),
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung.
Drucksache 180/2015
Seite - 2 –
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
zu I.:
Gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 12.03.2013 kann der
Planumgriff auf die erforderliche Fläche verkleinert werden, da die neue
Straßenbegrenzungslinie der Straße 'An der alten Brauerei' im Zusammenhang mit der
Planfeststellung zum zweigleisigen Ausbau der Linie 18 inzwischen geklärt ist.
Das Aufstellungsverfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden. Dieses Verfahren kann angewendet werden für Bebauungspläne,
die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere
Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben. Die für die Anwendung des § 13aVerfahrens vorgegebene Obergrenze von maximal 20.000qm zulässiger Grundfläche wird
bei dem geplanten Bauvorhaben unterschritten. Weiterhin wird kein Baurecht für ein
Vorhaben geschaffen, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.
zu II.
Aus der frühzeitigen Beteiligung von Bürgern und Träger öffentlicher Belange sind
einzelne Anregungen eingeganen, die aber nicht zu einer Änderung des Planungskonzeptes geführt haben.
U.a. wurden Bedenken geäußert, dass die Ausdehnung von Einzelhandelsflächen in
diesen Bereich der Uhl- und Liblarerstraße zu einer Verschlechterung der Situation des
Brühler Einzelhandels führt. Es handelt sich - im Gegensatz zum benachbarten
Einkaufszentrum - ausdrücklich um nicht großflächigen Einzelhandel . Geplant wird ein
Wohn- und Geschäftshaus, das verschiedene gewerbliche Nutzungen aufnehmen soll.
Darüber hinaus ändert sich die Zielsetzung für das Gelände nicht, da auch mit dem noch
rechtswirksamen Bebauungsplan 01.01 bereits Mischgebiet festgesetzt worden ist.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Bebauungsplan-Entwurf
(3) Legende
(4) Textliche Festsetzungen
(5) Begründung