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Beschlussvorlage (Querungsstelle Radweg L 162 Kölner Straße/Erftkanal; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom13.03.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
24.03.17, 11:52
Aktualisiert
31.03.17, 10:32
Beschlussvorlage (Querungsstelle Radweg L 162 Kölner Straße/Erftkanal;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom13.03.2017) Beschlussvorlage (Querungsstelle Radweg L 162 Kölner Straße/Erftkanal;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom13.03.2017)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeiter/in: 16.2 TOP Drs.-Nr.: 150.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 16.03.2017 Bemerkungen 04.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Querungsstelle Radweg L 162 Kölner Straße/Erftkanal; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom13.03.2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt das Anschreiben der Verwaltung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW (siehe Anlage 2) zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Strehling Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Verwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde haben in den letzten Monaten zu verschiedenen verkehrlichen Konfliktstellen Lösungen vereinbart. - L163 Hauptstraße (Horrem-Nord) L163 Hauptstraße (Ecke Zum Werhahn) L163 Kölner Straße (Radquerung Erft) Markierung von Schutzstreifen Bau einer Mittelinsel Markierung von Piktogrammen Die Verwaltung hat nun den Landebetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 2) nochmals an die Zusagen erinnert und eine zeitnahe Umsetzung eingefordert. Beschlussvorlage 150.17 Seite 2