Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
24.03.17, 11:52
Aktualisiert
31.03.17, 10:32
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeiter/in: 16.2
TOP
Drs.-Nr.: 150.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
16.03.2017
Bemerkungen
04.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Querungsstelle Radweg L 162 Kölner Straße/Erftkanal;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom13.03.2017
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt das Anschreiben der Verwaltung an den
Landesbetrieb Straßenbau NRW (siehe Anlage 2) zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Strehling
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Verwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde
haben in den letzten Monaten zu verschiedenen verkehrlichen Konfliktstellen Lösungen vereinbart.
-
L163 Hauptstraße (Horrem-Nord)
L163 Hauptstraße (Ecke Zum Werhahn)
L163 Kölner Straße (Radquerung Erft)
Markierung von Schutzstreifen
Bau einer Mittelinsel
Markierung von Piktogrammen
Die Verwaltung hat nun den Landebetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in
Euskirchen mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 2) nochmals an die Zusagen erinnert und eine
zeitnahe Umsetzung eingefordert.
Beschlussvorlage 150.17
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