Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis über den Neubau eines 4-armigen Kreisverkehrsplatzes K 39 (Hüttenstraße) / Daimlerstraße / Planstraße in Kerpen Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
30.03.17, 18:16
Aktualisiert
30.03.17, 18:16
Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis über den Neubau eines 4-armigen Kreisverkehrsplatzes K 39 (Hüttenstraße) / Daimlerstraße / Planstraße in Kerpen Sindorf) Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis über den Neubau eines 4-armigen Kreisverkehrsplatzes K 39 (Hüttenstraße) / Daimlerstraße / Planstraße in Kerpen Sindorf)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiter/in: Martina Kesternich TOP Drs.-Nr.: 171.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bau- und Feuerschutzausschuss 06.04.2017 Stadtrat 02.05.2017 X 23.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis über den Neubau eines 4-armigen Kreisverkehrsplatzes K 39 (Hüttenstraße) / Daimlerstraße / Planstraße in Kerpen Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt / Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis über den Neubau eines 4-armigen Kreisverkehrsplatzes K 39 (Hüttenstraße) / Daimlerstraße / Planstraße in Kerpen Sindorf abzuschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Kesternich Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Begründung: Im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebietes Hahner Äcker West (Bebauungsplan SI 359) soll am Europaring in Kerpen eine neue Logistikhalle inklusive Verwaltungsgebäude entstehen. Um diese Fläche an das Straßennetz anzubinden, soll im Zuge der Erschließung an der Kreuzung Europaring/Daimlerstraße ein 4-armiger Kreisverkehr gebaut werden. Da die Kolpingstadt Kerpen nicht Straßenbaulastträger des Europarings ist, muss zur Durchführung der erforderlichen Umbaumaßnahmen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis abgeschlossen werden. Art und Umfang der Maßnahme sind der beiliegenden Verwaltungsvereinbarung zu entnehmen. Die Kolpingstadt Kerpen hat die für sie aus der Verwaltungsvereinbarung anfallenden Kosten über den Durchführungsvertrag BP SI 359 Hahner Äcker West auf einen Investor übertragen. Der Investor verpflichtet sich, in der Verwaltungsvereinbarung an die Stelle der Kolpingstadt Kerpen zu treten und alle Rechte und Pflichten, sowie alle mit der Maßnahme verbundenen Kosten, zu übernehmen. Die Verwaltungsvereinbarung ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung des Durchführungsvertrages. Daher wird parallel beim Rhein-Erft-Kreis und der Kolpingstadt Kerpen an den textlichen Bestimmungen gearbeitet. Sollten sich bis zur Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses Änderungen ergeben, werden diese mündlich erläutert. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 171.17 Seite 2