Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
30.03.17, 18:16
Aktualisiert
30.03.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Bearbeiter/in: Martina Kesternich
TOP
Drs.-Nr.: 171.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Bau- und Feuerschutzausschuss
06.04.2017
Stadtrat
02.05.2017
X
23.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis über den Neubau eines
4-armigen Kreisverkehrsplatzes K 39 (Hüttenstraße) / Daimlerstraße / Planstraße in Kerpen
Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt / Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die
beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis über den Neubau eines 4-armigen
Kreisverkehrsplatzes K 39 (Hüttenstraße) / Daimlerstraße / Planstraße in Kerpen Sindorf
abzuschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Kesternich
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Begründung:
Im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebietes Hahner Äcker West (Bebauungsplan SI 359) soll
am Europaring in Kerpen eine neue Logistikhalle inklusive Verwaltungsgebäude entstehen. Um
diese Fläche an das Straßennetz anzubinden, soll im Zuge der Erschließung an der Kreuzung
Europaring/Daimlerstraße ein 4-armiger Kreisverkehr gebaut werden.
Da die Kolpingstadt Kerpen nicht Straßenbaulastträger des Europarings ist, muss zur
Durchführung der erforderlichen Umbaumaßnahmen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem
Rhein-Erft-Kreis abgeschlossen werden.
Art und Umfang der Maßnahme sind der beiliegenden Verwaltungsvereinbarung zu entnehmen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat die für sie aus der Verwaltungsvereinbarung anfallenden Kosten über
den Durchführungsvertrag BP SI 359 Hahner Äcker West auf einen Investor übertragen. Der
Investor verpflichtet sich, in der Verwaltungsvereinbarung an die Stelle der Kolpingstadt Kerpen zu
treten und alle Rechte und Pflichten, sowie alle mit der Maßnahme verbundenen Kosten, zu
übernehmen.
Die Verwaltungsvereinbarung ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung des Durchführungsvertrages.
Daher wird parallel beim Rhein-Erft-Kreis und der Kolpingstadt Kerpen an den textlichen
Bestimmungen gearbeitet. Sollten sich bis zur Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses
Änderungen ergeben, werden diese mündlich erläutert.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 171.17
Seite 2