Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
374/2013
Erstellt am:
10.09.2013
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Verfasser/in:
Herr Klein
Mitteilungsvorlage
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
02.10.2013
Betreff
FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
Anfrage nach § 34 LPlG
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Mitteilung
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 12.12.2012 (TOP 7, Vorlagen
Nr.: 412/2012, Niederschrift Seiten 14 - 16) die Einleitung der Teiländerung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der
Stadt Pulheim. Mit diesem Änderungsverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung
und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung sowie der den Siedlungsrand begleitenden Freiflächen und
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff und Artenschutz geschaffen.
Des Weiteren beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung in dieser Sitzung bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu stellen. Nach Abstimmungsterminen am 23.01.2013
mit dem Rhein-Erft-Kreis als Untere Landschaftsbehörde und mit der Bezirksregierung Köln am 18.02.2013 konnte wegen der angestrebten Inanspruchnahme des derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereiches nahe des
Pulheimer Baches, eine anzustrebende künftige Siedlungskante samt Ausdehnung der Ortsrandeingrünung vereinbart
werden. Das darauf basierende Darlegungskonzept wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss im Rahmen einer
Mitteilungsvorlage am 24.04.2013 zur Kenntnis gegeben (TOP 10.1, Vorlage Nr.: 164/2013, Niederschrift S. 22).
Mit Schreiben vom 27.05.2013 wurde die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln
gestellt. Im Rahmen dieses Schreibens war der Umfang der von der Stadt Pulheim angestrebten Wohnflächendarstellung ausführlich zu begründen. Mit Verfügung vom 19.07.2013 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass aus Sicht der
Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen. Die Verfügung ist als Anlage beigefügt.