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Mitteilungsvorlage (FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach Anfrage nach § 34 LPlG)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Mitteilungsvorlage (FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach
Anfrage nach § 34 LPlG)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 374/2013 Erstellt am: 10.09.2013 Aktenzeichen: IV/61 - kl Verfasser/in: Herr Klein Mitteilungsvorlage Gremium Umwelt- und Planungsausschuss TOP ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 02.10.2013 Betreff FNP-Teiländerung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K25) und Pulheimer Bach Anfrage nach § 34 LPlG Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 12.12.2012 (TOP 7, Vorlagen Nr.: 412/2012, Niederschrift Seiten 14 - 16) die Einleitung der Teiländerung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim. Mit diesem Änderungsverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Sicherung der Flächen zur Wohnsiedlungserweiterung sowie der den Siedlungsrand begleitenden Freiflächen und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff und Artenschutz geschaffen. Des Weiteren beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung in dieser Sitzung bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu stellen. Nach Abstimmungsterminen am 23.01.2013 mit dem Rhein-Erft-Kreis als Untere Landschaftsbehörde und mit der Bezirksregierung Köln am 18.02.2013 konnte wegen der angestrebten Inanspruchnahme des derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereiches nahe des Pulheimer Baches, eine anzustrebende künftige Siedlungskante samt Ausdehnung der Ortsrandeingrünung vereinbart werden. Das darauf basierende Darlegungskonzept wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss im Rahmen einer Mitteilungsvorlage am 24.04.2013 zur Kenntnis gegeben (TOP 10.1, Vorlage Nr.: 164/2013, Niederschrift S. 22). Mit Schreiben vom 27.05.2013 wurde die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Im Rahmen dieses Schreibens war der Umfang der von der Stadt Pulheim angestrebten Wohnflächendarstellung ausführlich zu begründen. Mit Verfügung vom 19.07.2013 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen. Die Verfügung ist als Anlage beigefügt.