Daten
Kommune
Brühl
Größe
193 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
09.06.15, 18:28
Aktualisiert
09.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Diederich, Anke
613739
25.03.2015
127/2015
(89/2015)
Betreff
Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beauftragt die Verwaltung im Rahmen eines
Flächenmanagements dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft alle durch Bautätigkeit
im Stadtgebiet von Brühl entstandenen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im
Stadtgebiet umgesetzt werden. Hiervon unberührt bleiben Ausgleichsmaßnahmen
im Zuge der geplanten Erweiterung des Phantasialandes.
Erläuterungen:
Rechtlicher Hintergrund:
Das erste Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde 1976 beschlossen, bereits dort
wurde der Eingriffstatbestand eingeführt.
Unter "Eingriff" wird die Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen
verstanden. Als Eingriffe gelten z.B. die Umwandlung von Wald, Gebüsch oder Ackerland
beim Bau von Straßen oder bei der Entstehung von Neubaugebieten. Mit Hilfe der
Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden
oder minimiert und nicht vermeidbare negative Folgen durch Maßnahmen des
Naturschutzes ausgeglichen werden.
Seit 1993 gilt die Eingriffsregelung auch in der Bauleitplanung, sofern durch
Bebauungspläne Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Die Maßnahmen
konnten damals jedoch ausschließlich auf den Eingriffsgrundstücken oder im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Erst 1998 erfolgte die
zeitliche und räumliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich. Gemeinden können
seitdem für durch die Bauleitplanung verursachte Eingriffe, planextern und im Vorgriff
Ausgleichsmaßnahmen durchführen und erst später Eingriffen zuordnen (Ökokonto).
Drucksache 127/2015
Seite - 2 –
Man unterscheidet dabei Ausgleich, Vermeidung und Ersatz. Es gilt immer noch die
Reihenfolge 1. Vermeidung vor 2. Ausgleich vor 3. Ersatz. Außerdem wurde festgelegt,
dass bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (weniger als 20.000
m2 überbaute Fläche) kein Ausgleich erforderlich ist.
Ausgleichsmaßnahmen (gleichartig: z.B. muss Magerrasen durch Neuanlage von
Magerrasen ausgeglichen werden) und Ersatzmaßnahmen (gleichwertig: Magerrasen
kann z. B. durch Anlage von Feuchtwiese kompensiert werden) wurden weitgehend
gleichgestellt. Hierdurch wird das „Wegwägen“ erschwert. Über Festsetzungen zu Umfang
und Art der Ausgleichs- oder Ersatz-Maßnahmen ist nach Baugesetzbuch zu entscheiden.
Hierbei liegt ein Bewertungssystem zugrunde, welches bestimmten Biotoptypen
Wertpunkte zuordnet.
Eine versiegelte Fläche erhält zum Beispiel 0 Biotopwertpunkte (BWP/ m 2), ein Acker 6
BWP/ m2 und eine junge Aufforstung (Laubwald) 16 BWP/ m2.
Eine Aufforstung auf Acker ist ergibt so eine Wertsteigerung von 10 BWP/m 2:
16 BWP/m2 (Zielbiotop) – 6 BWP/m2 (Ausgangbiotop) = 10 BWP/m2.
Diese 10 BWP/m2 Wertsteigerung werden mit der Fläche multipliziert.
Bei 1 ha Aufforstung würden sich 10 BWP/m2 X 10.000 m2 = 100.000 BWP dem Ökokonto
gutgeschrieben.
Bei einer einfachen Bestandssicherung können keine Wertpunkte erzielt werden. Eine
Aufwertung bestehender hochwertiger Flächen wie Gebüsch- oder Waldflächen ist so gut
wie nicht möglich, unrentabel oder muss im Wald vom Forst geplant werden.
Bestehendes Flächenmanagement
Seit 1998 die rechtliche Möglichkeit besteht, Kompensationsmaßnahmen räumlich vom
Bebauungsplan getrennt und im Vorgriff durchzuführen, besteht eine Zusammenarbeit der
Planungs- und Umweltabteilung mit den Liegenschaften zur Flächensicherung. Dies
sichert zum einen städtische Bauleitplanung und erlaubt zum anderen die Steuerung
ökologisch sinnvoller Maßnahmen z. B. im Rahmen von Biotopverbundmaßnahmen.
Dieses bestehende Flächenmanagement beinhaltet
a) Nutzung geeigneter städtische Flächen als Ausgleichsflächen
b) Planung und Ankauf geeigneter Flächen von Privat
Die Stadt Brühl besitzt nicht in ausreichendem Maße geeignete Grundstücke.
Das begründet sich unter anderem darin, dass sich die Eignung der Flächen nicht
an Verwaltungsgrenzen orientiert, sondern an ökologisch-funktionalen Kriterien.
Diese Kriterien sind naturräumlich bedingt und enden nicht an Gemeindegrenzen.
Vorhandene kleinere geeignete Ackerflächen wurden in der Vergangenheit im gesamten
Stadtgebiet gekündigt oder von Privat angekauft und als Obstwiese oder Feldgehölz
bepflanzt. Beispiele sind Feldgehölze im Schwadorfer Feld und Maßnahmen im
Lenterbachtal (Vorlagen im AfU 2/94h und 2/94k). Größere geeignete Flächen waren
bislang nur von der RWE Power AG (ehem. Rheinbraun) nach langen Verhandlungen zu
erwerben. Eine 3,4 ha große Ackerfläche zwischen dem oberen Rodderweg und dem
Drucksache 127/2015
Seite - 3 –
Zeltplatz am Heider Bergsee ist als Aufforstungsfläche noch bestens geeignet und sollte in
Zukunft erworben werden.
Gerade in einer flächenmäßig stark beschränkten Kommune wie Brühl ist die Anlage
sogenannter Ökokonto-Flächen unabdingbar. Denn da der Nachweis der
Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren erforderlich ist, würde ein Fehlen
von Flächen bzw. Maßnahmen die Planungssicherheit gefährden.
Das Ökokonto der Stadt Brühl
Ökokonto-Flächen sind immer in städtischem Eigentum sowie im Vorgriff angelegt und
finanziert. Der Ausgleich verschiedener Bebauungspläne kann hierdurch abgegolten
werden. Ausgleichsflächen und Ökokonto werden in Kataster und Karte im Fachbereich
Bauen und Umwelt auf dem aktuellen Stand gehalten. Eine der ersten
Sammelausgleichsfläche war die Anlage des Feldgehölzes an der Bonnstraße /
Dreichtenweg in Schwadorf 2001. Die größte Ökokonto-Fläche ist die Aufforstung an der B
265 mit 8,7 ha aus dem Jahr 2003. Mittlerweile wurde hier der Ausgleich von 14
Bebauungsplänen realisiert.
Seit dem Jahr 2000 musste bei 19 Bebauungsplänen auf ca. 9,4 ha planexterne
Ausgleichsflächen zurückgegriffen werden. Die Bevorratung erfolgte durch das
bestehende Flächenmanagement der Stadt Brühl.
Der Vorrat an zur Verfügung stehenden Ökokonto-Flächen war 2012 auf etwa 0,2 ha
zusammengeschrumpft. Durch Ankauf und Bepflanzung von Grundstücken und Erwerb
von Ökopunkten in den letzten beiden Jahren besitzt die Stadt Brühl derzeit ein Vorrat an
Ausgleichsflächen von etwa 6,2 ha. Einen Überblick gibt die Tabelle „Ökokonto-Kataster
Stadt Brühl 2015“ im Anhang.
Zukünftiger Ausgleichflächenbedarf
Seite - 4 –
Drucksache 127/2015
Einen Überblick über den ermittelten kurz- bis langfristigen Bedarf allein
in der Bauleitplanung ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Grundlage ist das
Siedlungskonzept der Stadt Brühl.
Zeitrahmen
Wohnbauflächenkonzept
Bebauungsplan /
FNP-Fläche
kurzfristig
W 17
06.15
Alte Bonnstraße/ Südl.
Otto-Wels-Str.
63.000
Voraussichtlicher
Ausgleichsflächenbedarf
2
überschlägig (m )
23.000
mittelfristig
W 30.1
(abzüglich
01.16 Teilb.I)
25.000
8.000
43.500
14.000
22.000
7.500
W11
01.16
Bonnstraße/
Südfriedhof/
Schulzentrum/ Linie18
01.16
Bonnstr./ östlich Friedhof
05.01 Teilb. B
Unter dem Dorf / Am
Rheindorfer Bach
05.09 Östlich Lindenstraße
18.000
6.200
W 36
südlich Weiherhofstraße
11.000
3.800
W 18
Am Hennebach / Eckdorfer
Straße
80.000
27.000
26 ha
9 ha
W 30.2
W 10
langfristig
Summe(ca.):
Wohnbauland
überschlägig
2
(m )
Nach
derz
eitig
em
Stan
d
reich
en
die
derz
eitig
vorg
ehalt
enen
Ausg
leich
sfläc
hen
für den kurz- bis mittelfristigen Ausgleichsflächenbedarf von 6,3 ha für die im FNP als
Wohnbauland ausgewiesenen Flächen. Langfristig werden insgesamt mindestens 9 ha
benötigt. Dieses ist der Mindestbedarf, da Unvorhergesehenes wie Einzelbauvorhaben,
die erfahrungsgemäß hinzukommen, nicht mit kalkuliert wurden.
Der Ausgleich für die geplante Phantasialanderweiterung erfolgt nicht über das
städtische Ökokonto.
Die 8. Regionalplanänderung der Bezirksregierung Köln vom April 2013 formuliert
das Ziel:
„Der ASB m.Z. in der Stadt Brühl südlich von Brühl-Badorf dient ausschließlich
der Nutzung durch den vorhandenen Freizeitpark. Die bei der Umsetzung der
Erweiterungsmöglichkeiten im westlichen Teil des ASB m.Z. verursachten
Waldverluste sind durch möglichst zusammenhängende Ersatzaufforstungen
in räumlich-funktionalem Zusammenhang zu den betroffenen Ville-Waldflächen
zu kompensieren.“
Auf Grund des geforderten räumlich-funktionalen Zusammenhanges ist es geboten,
stadtgebietsübergreifend innerhalb des Naturraumes den erforderlichen Ausgleich
durchzuführen. Die für den Ausgleich benötigten Flächen zur Neuanlage von Wald
stehen auf Brühler Stadtgebiet nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung.
Anlage(n):
(1) Anlage Ausgleichsflächenkataster 2015