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Vorlage (Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
193 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
09.06.15, 18:28
Aktualisiert
09.06.15, 18:28
Vorlage (Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Diederich, Anke 613739 25.03.2015 127/2015 (89/2015) Betreff Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen auf Brühler Stadtgebiet Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beauftragt die Verwaltung im Rahmen eines Flächenmanagements dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft alle durch Bautätigkeit im Stadtgebiet von Brühl entstandenen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit im Stadtgebiet umgesetzt werden. Hiervon unberührt bleiben Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der geplanten Erweiterung des Phantasialandes. Erläuterungen: Rechtlicher Hintergrund: Das erste Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde 1976 beschlossen, bereits dort wurde der Eingriffstatbestand eingeführt. Unter "Eingriff" wird die Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verstanden. Als Eingriffe gelten z.B. die Umwandlung von Wald, Gebüsch oder Ackerland beim Bau von Straßen oder bei der Entstehung von Neubaugebieten. Mit Hilfe der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert und nicht vermeidbare negative Folgen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Seit 1993 gilt die Eingriffsregelung auch in der Bauleitplanung, sofern durch Bebauungspläne Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Die Maßnahmen konnten damals jedoch ausschließlich auf den Eingriffsgrundstücken oder im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Erst 1998 erfolgte die zeitliche und räumliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich. Gemeinden können seitdem für durch die Bauleitplanung verursachte Eingriffe, planextern und im Vorgriff Ausgleichsmaßnahmen durchführen und erst später Eingriffen zuordnen (Ökokonto). Drucksache 127/2015 Seite - 2 – Man unterscheidet dabei Ausgleich, Vermeidung und Ersatz. Es gilt immer noch die Reihenfolge 1. Vermeidung vor 2. Ausgleich vor 3. Ersatz. Außerdem wurde festgelegt, dass bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (weniger als 20.000 m2 überbaute Fläche) kein Ausgleich erforderlich ist. Ausgleichsmaßnahmen (gleichartig: z.B. muss Magerrasen durch Neuanlage von Magerrasen ausgeglichen werden) und Ersatzmaßnahmen (gleichwertig: Magerrasen kann z. B. durch Anlage von Feuchtwiese kompensiert werden) wurden weitgehend gleichgestellt. Hierdurch wird das „Wegwägen“ erschwert. Über Festsetzungen zu Umfang und Art der Ausgleichs- oder Ersatz-Maßnahmen ist nach Baugesetzbuch zu entscheiden. Hierbei liegt ein Bewertungssystem zugrunde, welches bestimmten Biotoptypen Wertpunkte zuordnet. Eine versiegelte Fläche erhält zum Beispiel 0 Biotopwertpunkte (BWP/ m 2), ein Acker 6 BWP/ m2 und eine junge Aufforstung (Laubwald) 16 BWP/ m2. Eine Aufforstung auf Acker ist ergibt so eine Wertsteigerung von 10 BWP/m 2: 16 BWP/m2 (Zielbiotop) – 6 BWP/m2 (Ausgangbiotop) = 10 BWP/m2. Diese 10 BWP/m2 Wertsteigerung werden mit der Fläche multipliziert. Bei 1 ha Aufforstung würden sich 10 BWP/m2 X 10.000 m2 = 100.000 BWP dem Ökokonto gutgeschrieben. Bei einer einfachen Bestandssicherung können keine Wertpunkte erzielt werden. Eine Aufwertung bestehender hochwertiger Flächen wie Gebüsch- oder Waldflächen ist so gut wie nicht möglich, unrentabel oder muss im Wald vom Forst geplant werden. Bestehendes Flächenmanagement Seit 1998 die rechtliche Möglichkeit besteht, Kompensationsmaßnahmen räumlich vom Bebauungsplan getrennt und im Vorgriff durchzuführen, besteht eine Zusammenarbeit der Planungs- und Umweltabteilung mit den Liegenschaften zur Flächensicherung. Dies sichert zum einen städtische Bauleitplanung und erlaubt zum anderen die Steuerung ökologisch sinnvoller Maßnahmen z. B. im Rahmen von Biotopverbundmaßnahmen. Dieses bestehende Flächenmanagement beinhaltet a) Nutzung geeigneter städtische Flächen als Ausgleichsflächen b) Planung und Ankauf geeigneter Flächen von Privat Die Stadt Brühl besitzt nicht in ausreichendem Maße geeignete Grundstücke. Das begründet sich unter anderem darin, dass sich die Eignung der Flächen nicht an Verwaltungsgrenzen orientiert, sondern an ökologisch-funktionalen Kriterien. Diese Kriterien sind naturräumlich bedingt und enden nicht an Gemeindegrenzen. Vorhandene kleinere geeignete Ackerflächen wurden in der Vergangenheit im gesamten Stadtgebiet gekündigt oder von Privat angekauft und als Obstwiese oder Feldgehölz bepflanzt. Beispiele sind Feldgehölze im Schwadorfer Feld und Maßnahmen im Lenterbachtal (Vorlagen im AfU 2/94h und 2/94k). Größere geeignete Flächen waren bislang nur von der RWE Power AG (ehem. Rheinbraun) nach langen Verhandlungen zu erwerben. Eine 3,4 ha große Ackerfläche zwischen dem oberen Rodderweg und dem Drucksache 127/2015 Seite - 3 – Zeltplatz am Heider Bergsee ist als Aufforstungsfläche noch bestens geeignet und sollte in Zukunft erworben werden. Gerade in einer flächenmäßig stark beschränkten Kommune wie Brühl ist die Anlage sogenannter Ökokonto-Flächen unabdingbar. Denn da der Nachweis der Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren erforderlich ist, würde ein Fehlen von Flächen bzw. Maßnahmen die Planungssicherheit gefährden. Das Ökokonto der Stadt Brühl Ökokonto-Flächen sind immer in städtischem Eigentum sowie im Vorgriff angelegt und finanziert. Der Ausgleich verschiedener Bebauungspläne kann hierdurch abgegolten werden. Ausgleichsflächen und Ökokonto werden in Kataster und Karte im Fachbereich Bauen und Umwelt auf dem aktuellen Stand gehalten. Eine der ersten Sammelausgleichsfläche war die Anlage des Feldgehölzes an der Bonnstraße / Dreichtenweg in Schwadorf 2001. Die größte Ökokonto-Fläche ist die Aufforstung an der B 265 mit 8,7 ha aus dem Jahr 2003. Mittlerweile wurde hier der Ausgleich von 14 Bebauungsplänen realisiert. Seit dem Jahr 2000 musste bei 19 Bebauungsplänen auf ca. 9,4 ha planexterne Ausgleichsflächen zurückgegriffen werden. Die Bevorratung erfolgte durch das bestehende Flächenmanagement der Stadt Brühl. Der Vorrat an zur Verfügung stehenden Ökokonto-Flächen war 2012 auf etwa 0,2 ha zusammengeschrumpft. Durch Ankauf und Bepflanzung von Grundstücken und Erwerb von Ökopunkten in den letzten beiden Jahren besitzt die Stadt Brühl derzeit ein Vorrat an Ausgleichsflächen von etwa 6,2 ha. Einen Überblick gibt die Tabelle „Ökokonto-Kataster Stadt Brühl 2015“ im Anhang. Zukünftiger Ausgleichflächenbedarf Seite - 4 – Drucksache 127/2015 Einen Überblick über den ermittelten kurz- bis langfristigen Bedarf allein in der Bauleitplanung ist in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Grundlage ist das Siedlungskonzept der Stadt Brühl. Zeitrahmen Wohnbauflächenkonzept Bebauungsplan / FNP-Fläche kurzfristig W 17 06.15 Alte Bonnstraße/ Südl. Otto-Wels-Str. 63.000 Voraussichtlicher Ausgleichsflächenbedarf 2 überschlägig (m ) 23.000 mittelfristig W 30.1 (abzüglich 01.16 Teilb.I) 25.000 8.000 43.500 14.000 22.000 7.500 W11 01.16 Bonnstraße/ Südfriedhof/ Schulzentrum/ Linie18 01.16 Bonnstr./ östlich Friedhof 05.01 Teilb. B Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach 05.09 Östlich Lindenstraße 18.000 6.200 W 36 südlich Weiherhofstraße 11.000 3.800 W 18 Am Hennebach / Eckdorfer Straße 80.000 27.000 26 ha 9 ha W 30.2 W 10 langfristig Summe(ca.): Wohnbauland überschlägig 2 (m ) Nach derz eitig em Stan d reich en die derz eitig vorg ehalt enen Ausg leich sfläc hen für den kurz- bis mittelfristigen Ausgleichsflächenbedarf von 6,3 ha für die im FNP als Wohnbauland ausgewiesenen Flächen. Langfristig werden insgesamt mindestens 9 ha benötigt. Dieses ist der Mindestbedarf, da Unvorhergesehenes wie Einzelbauvorhaben, die erfahrungsgemäß hinzukommen, nicht mit kalkuliert wurden. Der Ausgleich für die geplante Phantasialanderweiterung erfolgt nicht über das städtische Ökokonto. Die 8. Regionalplanänderung der Bezirksregierung Köln vom April 2013 formuliert das Ziel: „Der ASB m.Z. in der Stadt Brühl südlich von Brühl-Badorf dient ausschließlich der Nutzung durch den vorhandenen Freizeitpark. Die bei der Umsetzung der Erweiterungsmöglichkeiten im westlichen Teil des ASB m.Z. verursachten Waldverluste sind durch möglichst zusammenhängende Ersatzaufforstungen in räumlich-funktionalem Zusammenhang zu den betroffenen Ville-Waldflächen zu kompensieren.“ Auf Grund des geforderten räumlich-funktionalen Zusammenhanges ist es geboten, stadtgebietsübergreifend innerhalb des Naturraumes den erforderlichen Ausgleich durchzuführen. Die für den Ausgleich benötigten Flächen zur Neuanlage von Wald stehen auf Brühler Stadtgebiet nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung. Anlage(n): (1) Anlage Ausgleichsflächenkataster 2015