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Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
30 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Vorlage (Überplanmäßige Ausgabe für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Förster Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 29.05.2015 253/2015 Betreff Überplanmäßige Ausgabe für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto 541210/ Kostenstelle 36030000 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Burkhardt L.Schmitz Abt. 20/1 R.Radermacher Obladen Beschlussentwurf: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 22.200,00 EUR für die Durchführung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen. Die Deckung erfolgt durch eine entsprechende zweckgebundene Landeszuwendung (SK 414100). Erläuterungen: Mit Vorlage 216/2015 für den Jugendhilfeausschuss am 16.6.2015 wird ausführlich über das entsprechende Projekt berichtet. Das Land NRW wird im Hinblick auf niederschwellige Betreuungsangebote bei Flüchtlingskindern entsprechende Fördermittel in Höhe von 22.200,00 EUR der Stadt Brühl erstmalig zur Verfügung stellen. Da im Haushalt 2015 bisher weder diese Landeszuwendung noch die entsprechenden zweckgebundenen Aufwendungen veranschlagt sind, ist nunmehr eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe der Landeszuwendung von 22.200,00 EUR bei Sachkonto 541210 und Kostenstelle 36030000 vom Rat zu beschließen. Die Deckung erfolgt durch die zweckgebundene Landeszuwendung (Mehrerträge) bei Sachkonto 414100.