Daten
Kommune
Brühl
Größe
703 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
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Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2015
Jahresbericht 2015
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2015
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Alfons- Müller-Platz
50389 Wesseling
Familien- und Erziehungsberatungsstelle:
Wesseling, Kölner Straße 40
Brühl, Gartenstraße 6
Redaktion:
Frank W. Krüger
Leiter des Fachbereichs
Familien- und Erziehungsberatung
Titelfoto:
© Fotolia.com
April 2015
–Seite 2 -
Jahresbericht 2015
Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2015
Vorwort zum Jahresbericht 2015
Seite 5
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Seite
6
Wer kann in die Beratungsstelle kommen?
Seite
7
Was bietet die Beratungsstelle an?
Seite
7
Personalübersicht
Seite
8
Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2014
Seite
9
Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Seite 21
Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2014
& Ausblick 2015/16
–Seite 3 -
Seite 25
Jahresbericht 2015
–Seite 4 -
Jahresbericht 2015
Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2015
Die oft geäußerte hohe Zufriedenheit über die Beratungs- und Therapieverläufe bei
den Wesselinger und Brühler Familien und die vielfach erfolgte Empfehlung an weitere Familien sind ein guter Beweis für eine wirksame Arbeit der Beratungsstelle.
Diese Resonanz ist stets Ansporn und Auftrag zugleich, weiter engagiert für die Brühler und Wesselinger Familien zu wirken.
Hinter den Zahlen des aktuellen Jahresberichts werden die persönlichen Schicksale
und die Beweggründe für Beratung und Therapie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle sichtbar. Der vorliegende Jahresbericht gibt mit seinen anonymisierten
Daten einen guten Überblick über die Arbeit und das Aufgabenspektrum der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl.
Verdeutlicht wird, dass mit der Familienberatung und -therapie das gesamte Spektrum der Bevölkerung in Wesseling und Brühl erreicht wird. Mit Blick auf die demographischen Informationen wird schnell deutlich, dass der Beratungsbedarf sich quer
durch die gesamte Einwohnerschaft zieht. Die Betrachtung der Informationen zu Beratungsinhalten und -verläufen zeigt zudem, dass kaum ein Thema unberührt bleibt,
das die Familien beschäftigt.
Neben der Beratung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirkt die Familienund Erziehungsberatungsstelle aber auch unterstützend für alle Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendämtern und anderen Institutionen, die in
Kontakt mit Familien stehen. Auch zu dieser wichtigen Aufgabe finden Sie die statischen Darstellungen in diesem Bericht.
Mit den fachlichen Erläuterungen im aktuellen Jahresbericht geben wir Ihnen gerne
erneut wichtige Einblicke in die Tätigkeit der Familien- und Erziehungsberatungsstelle.
Frank W. Krüger
Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
–Seite 5 -
Jahresbericht 2015
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
•
Familienberatung und Familientherapie
•
Erziehungsberatung
•
Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene
•
Trennungs- und Scheidungsberatung
•
Beratung in besonderen Lebenssituationen
Das Team (v. links n. rechts):
•
Frank W. Krüger,
Leiter der Beratungsstelle
Dipl. Sozialarbeiter, Familientherapeut
•
Sybille Lethert
Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin
•
Rosemarie Linnartz
Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat
•
Gunther Krampe
Dipl. Psychologe, Familientherapeut
•
Vassiliki Toparlaki-Krogoll
Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin
•
Waltraud Kolanoski
Dipl. Heilpädagogin, Familientherapeutin
•
Achim Kirschall,
Dipl. Pädagoge, Familientherapeut
•
Christel Mott
(ohne Bild),
Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin
–Seite 6 -
Jahresbericht 2015
Wer kann in die Beratungsstelle kommen?
Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21 Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn
•
sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben
•
sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht kommen
•
ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat, z.B. Essstörungen und selbstverletzendes Verhalten
•
Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch
vorgekommen sind
•
die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der
Familie auftauchen
•
es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt
•
sich Familien neu zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt
•
Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen
Was bietet die Beratungsstelle an?
Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen,
Krisen und Konflikten.
Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.
Pädagogische Fachkräfte der Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung durch:
•
Einzelfallberatung
•
Fachberatung und Supervision
•
Fortbildungen
•
Soziale Trainingskurse
•
Mobile Erziehungsberatung
•
Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen
–Seite 7 -
Jahresbericht 2015
Personalübersicht
Mitarbeiter/innen
Jan
Feb Mrz Apr
Mai
Jun Jul
Aug Sep
Okt
Nov Dez
5
5
5
5
5
5,5 5,5 5,5
Frank W. Krüger
Dipl. Sozialarbeiter
Leiter der Beratungsstelle
Achim Kirschall
Dipl. Pädagoge
Waltraud Kolanoski
Dipl. Heilpädagogin
(1/2 Stelle)
Gunther Krampe
Dipl. Psychologe
Sybille Lethert
Dipl. Sozialarbeiterin
Vassiliki Toparlaki-Krogoll
Dipl. Sozialarbeiterin
(1/2 Stelle)
Christel Mott
Dipl. Sozialarbeiterin
Rosemarie Linnartz
Verwaltungsangestellte,
Anmeldung und Sekretariat (25 Std.)
Summe der Beraterstellen
inkl. Leitung
5
5
5
5
In der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl sind sechs
Beratungsfachkräfte auf 5 Vollzeitstellen eingesetzt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen neben ihren Grundberufen aus Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pädagogik und Psychologie über familientherapeutische Zusatzausbildungen und sie ergänzen ihr Wissen und ihre Qualifikationen durch regelmäßige Fortbildungen. Nur so
kann die psychosoziale Beratung der Beratungsstelle nach den Regeln des fachlichen
Könnens sichergestellt werden.
Obwohl die Fallzahlensteigerungen in den letzten Jahren eine immer höhere Inanspruchnahme und Auslastung der Beratungsstelle ergeben haben, ist die Anzahl der
Berater/innen im Jahr 2014 bis zum September noch unverändert geblieben. Im Oktober ist mit der Einstellung von Frau Mott eine Personalausweitung um eine halbe
Stelle erfolgt.
–Seite 8 -
Jahresbericht 2015
Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2014
Die nachfolgenden Zahlen sind für die amtliche Statistik für das Land Nordrhein-Westfalen und die amtliche Bundesstatistik erstellt und für diesen Bericht aufbereitet und zum Teil mit Erläuterungen versehen worden. Bei den
einzelnen Zahlen ist jeweils angegeben, ob sie sich auf alle im Laufe des Jahres verzeichneten Fälle oder nur auf die abgeschlossenen Fälle beziehen. Zu
den einzelnen statistischen Informationen gibt es häufig ergänzende Erläuterungen, die zum Teil auch Bezug zur aktuellen Situation in der Familien- und
Erziehungsberatung herstellen.
1. Fallzahlen (in Klammern Vorjahr)
Gesamtzahl der Beratungsfälle
570 (537)
+6,1%
Neuanmeldungen mit Terminvergabe
427 (380)
+12,4%
Fallaufnahme und Beratung
371 (315)
+17,8%
Im Berichtsjahr abgeschlossen
296 (323)
-8,4%
Am Ende des Berichtsjahrs fortdauernde Fälle 274 (214)
700
Gesamtzahl der Fälle in der FEB 2009 - 2014
553
537
600
500
433
432
+28,0%
570
461
400
300
200
100
0
Jahr 2009
Jahr 2010
Jahr 2011
Jahr 2012
–Seite 9 -
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahresbericht 2015
Die Fallzahlen haben 2014 eine neue Rekordmarke erreicht. Mit 570 Fällen
wurde der langjährige Schnitt deutlich überschritten. Die Dienstleistung ist in
der Bevölkerung und bei Fachkräften gut bekannt und wird zahlreich nachgefragt.
400
350
Fallaufnahmen und Beratungsbeginn im jeweiligen Jahr 2009 - 2014
371
347
347
331
324
315
300
250
200
150
100
50
0
Jahr 2009
Jahr 2010
Jahr 2011
Jahr 2012
Jahr 2013
Jahr 2014
Am Ende des Jahres andauernde Hilfen
274
300
250
205
200
214
141
150
100
232
80
50
0
Jahr 2009
Jahr 2010
Jahr 2011
Jahr 2012
–Seite 10 -
Jahr 2013
Jahr 2014
Jahresbericht 2015
2. Wohnorte der Klienten – alle Fälle - (in Klammern Vorjahr)
Orte
Brühl
Wesseling
Andere Orte
(z.B. Bonn, Bornheim, Euskirchen, Erftstadt,
Troisdorf, Hürth, Frechen, Weilerswist, Köln)
Fälle
297 (300)
234 (199)
38 (38)
Prozent
52,1 % (55,9 %)
41,1 % (37,1 % )
6,8 % (7,1 %)
93 Prozent aller betroffenen Kinder und Jugendlichen haben ihren Wohnsitz in
Wesseling und Brühl. Nur 7 Prozent der jungen Menschen leben in anderen
Städten. Fast immer wohnen jedoch hier die Rat suchenden Elternteile in
Wesseling oder Brühl oder es gibt einen anderen festen Bezug zu Wesseling
oder Brühl. Nur bei 9 Klienten (1,6 %) gab es andere Beweggründe für die Beratung in der hiesigen Beratungsstelle.
2.1. Familien mit Wohnort Brühl oder Wesseling
Fälle aus Familien in Wesseling und Brühl
300
200
100
0
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Brühl
114 112 103 113 149 141 177 179 198 208 210 214 230 294 315 306
Wesseling 67 69 64 70 121 179 193 188 214 234 220 205 228 244 214 253
Anmerkung zu den Zahlen von 2014:
Bei der Zuordnung zu Brühl und Wesseling sind im Jahr 2014 die Beratungsfälle aufgeführt, in denen die Familien einen Bezug zu den beiden Städten haben. In einigen
Fällen gibt es diesen zu beiden Städten gleichermaßen. Dann ist der Wohnort der
Kinder maßgeblich gewesen. In den Fällen, bei denen die Kinder ihren Wohnort nicht
in Brühl oder Wesseling haben, wohnt meist einer der Rat suchenden Elternteile in
Wesseling oder Brühl.
–Seite 11 -
Jahresbericht 2015
3. Schwerpunktbereiche der Beratung/Trennung und Scheidung/
Familiensituationen der Beratenen
(abgeschlossene Fälle – Mehrfachnennungen möglich)
Schwerpunkte der Beratung
Anzahl
Anteil
Gesamtzahl der beendeten Fälle
davon:
vor/in/nach Trennung und Scheidung
mit Alleinerziehenden
mit jungen Menschen unter 21 Jahren
mit jungen Erwachsenen zw. 21 u. 27 J.
mit Familien, deren Kinder unter 21 J. alt sind
296 (323)
100,0 %
200 (109)
73 (49)
7 (13)
1 (3)
288 (307)
67,6 %
(in Klammern Vorjahr)
24,7 %
2,4 %
0,3 %
97,3 %
Bei Betrachtung der familiären Situation und der Entwicklungsbedingungen
der betroffenen Kinder und Jugendlichen fällt auf, dass das Thema Trennung
und Scheidung insgesamt eine weitreichende Rolle spielt. In 63,9 Prozent aller Fälle des Jahres 2014 (2013: 68,3 Prozent) war die Familiensituation durch
Trennung und Scheidung geprägt (tatsächliche Trennung und Ambivalenzphase, die einer möglichen Trennung vorausgeht). Nur in 36,1 Prozent der Fälle
(2013: 31,7 Prozent) gab es keine Trennung und/oder Scheidung im Familienverlauf.
4. Trennung und Scheidung
(alle Fälle im Jahr 2014)
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Keine Trennung
Ambivalenzphase
Trennung / Scheidung
206 (168)
47 (46)
317 (321)
36,1 % (31,7%)
8,3 % (8,7%)
55,6 % (59,9%)
5. Situation in der Herkunftsfamilie
(alle Fälle im Jahr 2014)
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
45,3 % (43,0 %)
258 (231)
Elternteil lebt allein ohne Partner
(mit/ohne weitere Kinder)
Elternteil lebt mit Partner
(mit/ohne weitere Kinder)
Eltern leben zusammen
Elternteil verstorben
Unbekannt
–Seite 12 -
88 (95)
15,4 % (17,7 %)
216 (187)
6 (13)
0 (11)
37,9 % (34,8 %)
1,1 % (2,4 %)
0,0 % (2,0 %)
Jahresbericht 2015
6. Anmeldegründe
(laufende Fälle im Jahr 2014 – in Klammern Vorjahre) Anzahl
10Unversorgtheit des jungen Menschen
11Unzureichende Förd. /Betreuung/Versorgung d. jung.
Menschen
12Gefährdung des Kindeswohls
13Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten
14Belastung d. jungen Menschen d. Problemlagen d. Eltern
15Belastung d. jung. Menschen durch familiäre Konflikte
16Auffälligkeiten im sozialen Verhalten d. jung. Menschen
17Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen
18Schul./berufl. Probleme d. jungen Menschen
Anteil
24 (28/20/15)
4,2%
(5,2%/3,6%)
12 (11/12/21)
2,1%
(2,0%/2,2%)
28 (18/17/13)
4,9%
(3,4%/3,1%)
197
(158/147/138)
34,6%
(29,4%/26,6%)
158
(113/86/70)
27,7%
(21,0%/15,6%)
467
(401/321/271)
81,9%
(74,7%/58,2%)
147
(112/71/73)
25,8%
(20,9%/12,9%)
148
(108/116/98)
26,0%
(20,1%/21,0%)
89
(64/53/64)
15,6%
(11,9%/9,6%)
Die Problemdichte im Fallgeschehen wird durch die in der amtlichen Statistik
erfassten Einzelgründe für die Beratungsaufnahme abgebildet. Hierbei ist zu
beachten, dass wegen der formalen statistischen Begrenzung nicht alle Merkmale
miteinander kombiniert werden konnten.
Die oben zusammengefassten Kategorien der Anmeldegründe stellen sich in der
detaillierten Gesamtübersicht folgendermaßen dar.
–Seite 13 -
Jahresbericht 2015
7. Beratungsanlässe (Mehrfachnennungen möglich)
(laufende Fälle im Jahr 2014 – in Klammern Vorjahre)
10-01
10-02
10-03
10-04
10-05
10-08
11-01
11-02
11-03
11-05
11-06
11-07
12-01
12-02
12-03
12-04
12-06
13-01
13-02
13-03
13-04
14-01
14-02
14-03
14-04
14-05
15-01
15-02
15-03
15-04
15-05
15-06
16-01
16-02
16-03
16-04
16-05
16-06
16-07
16-08
17-01
17-02
17-03
17-05
17-06
18-01
18-02
18-03
18-04
18-05
18-06
18-07
Unversorgtheit junger Mensch
Ausfall Bezugsperson (Krankheit)
Ausfall Bezugsperson (stat. Unterbringung)
Ausfall Bezugsperson (Inhaftierung)
Ausfall Bezugsperson (Tod)
Vernachlässigung
unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie
keine/mangelnde Unterstützung in Familie
mangelnde schul. Unterstützung in Familie
unzureichende Versorgung des jungen Menschen in der Familie
soziale Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie
gesundheitliche Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie
Gefährdung Kindeswohl
Vernachlässigung
Verwahrlosung
körperliche Gewalt in Familie
sexuelle Gewalt in Familie
Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern
Erziehungsunsicherheit
pädagogische Überforderung
unangemessene Verwöhnung
Belastungen durch Probleme Eltern
psychische Erkrankung Elternteil
Suchtproblematik Elternteil
geistige/seelische Behinderung Elternteil
physische Erkrankung Elternteil
Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte
Partnerkonflikte
Trennung/Scheidung
Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten
Eltern-Kind-Konflikt
migrationsbedingte Konflikte
Auffälligkeiten Sozialverhalten
Gehemmtheit
Isolation
Geschwisterrivalität
Weglaufen
Aggressivität
Drogen/Alkohol
Delinquenz/Straftat
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme
Entwicklungsrückstand
Ängste
selbst verletzendes Verhalten
suizidale Tendenzen
Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen
leistungsmäßige Überforderung
Konzentrationsprobleme
ADS
Hyperaktivität
Schwänzen
Hochbegabung
–Seite 14 -
Anzahl
1 (1/(0)
10 (6/4)
1 (1/0)
1 (0/1)
10 (19/15)
1 (1/0)
2 (2/3)
4 (4/4)
1 (1/1)
0 (2/1)
5 (2/2)
0 (0/1)
9 (3/4)
1 (3/1)
1 (0/0)
9 (7/11)
7 ( 4/0)
60 (46/49)
100 (80/(77)
29 (26/20)
7 (6/1)
77 (51/37)
56 (31/28)
11 (13/10)
1 (1/1)
13 (17/10)
49 (45/44)
40 (46/27)
177 (161/141)
119 (88/73)
66 (52/32)
16 (9/4)
60 (57/37)
11 (4/6)
8 (0/0)
22 (17/8)
2 (1/2)
32 (23/12)
9 (7/2)
3 (1/4)
113 (82/92)
8 (7/6)
14 (10/13)
4 (4/2)
6 (5/3)
61 (43/32)
7 (3/2)
5 (5/5)
2 (3/3)
3 (4/2)
11 (5/8)
0 (1/1)
Anteil
0,2 % (0,2 %)
1,8 % (1,1 %)
0,2 % (0,2 %)
0,2 % (0,2 %)
1,8 % (3,5 %)
0,2 % (0,2 %)
0,4 % (0,4 %)
0,7 % (0,7 %)
0,2 % (0,2 %)
0,0 % (0,2 %)
0,9 % (0,4 %)
0,0 % (0,0 %)
1,6 % (0,6 %)
0,2 % (0,6 %)
0,2 % (0,0 %)
1,6 % (1,3 %)
1,2 % (0,7 %)
10,5 % (8,6 %)
17,5 % (14,9 %)
5,1 % (4,8 %)
1,2 % (1,1 %)
13,5 % (9,5 %)
9,8 % (5,8 %)
1,9 % (2,4 %)
0,2 % (0,2 %)
2,3 % (3,2 %)
8,6 % (8,4 %)
7,0 % (8,6 %)
31,1 % (30,0 %)
20,9 % (16,4 %)
11,6 % (9,7 %)
2,8 % (1,7 %)
10,5 % (10,6 %)
1,9 % (0,7 %)
1,4 % (0,0 %)
3,9 % (3,2 %)
0,4 % (0,2 %)
5,6 % (4,3 %)
1,6 % (1,3 %)
0,5 % (0,2 %)
19,8 % (15,3 %)
1,4 % (1,3 %)
2,5 % (1,9 %)
0,7 % (0,7 %)
1,1 % (0,9 %)
10,7 % (8,0 %)
1,2 % (0,6 %)
0,9 % (0,9 %)
0,4 % (0,6 %)
0,5 % (0,7 %)
1,9 % (0,9 %)
0,0 % (0,2 %)
Jahresbericht 2015
8. Anregung der Anmeldung in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
(alle laufenden Hilfen in 2014)
Anregung durch…
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Eltern / Sorgeberechtigte
Schule / Kindergarten
Sozialer Dienst, andere Institution
Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizei
Arzt / Klinik / Gesundheitsamt
Junger Mensch selbst
Ehemalige Klienten / Bekannte
Sonstige
Keine Angabe
300 (263)
59 (55)
86 (115)
18 (21)
48 (20)
12 (10)
25 (26)
17 (10)
5 (17)
52,6 % (49,0 %)
10,4 % (10,2 %)
15,1 % (21,4 %)
3,2 % (3,9 %)
8,4 % (3,7 %)
2,1 % (1,9 %)
4,4 % (4,8 %)
3,0 % (3.2 %)
0,9 % (1,9 %)
9. Alter der angemeldeten Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen (abgeschlossene Fälle)
Alter
Unter 3 Jahre
3 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 9 Jahre
9 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
Summe
in Prozent
männlich
13
26
40
26
33
25
1
0
164
55,4 %
weiblich
16
27
21
21
28
17
2
0
132
44,6 %
insgesamt
29
53
61
47
61
42
3
0
296
100 %
10. Tätigkeit der Eltern (alle laufenden Fälle in 2014)
Vollzeit erwerbstätig
Teilzeit erwerbstätig
Geringfügig beschäftigt
Arbeitslos
In Ausbildung/Umschulung
Rentner/-in
Hausmann/-frau
Sonstiges/unbekannt
Vater
202
7
1
22
7
4
0
53
68,2 %
2,4 %
0,3 %
7,4 %
2,4 %
1,4 %
0,0 %
17,9 %
–Seite 15 -
Mutter
50
123
16
25
0
2
40
40
16,9 %
41,6 %
5,4 %
8,5 %
0,0 %
0,7 %
13,5 %
13,5 %
Jahresbericht 2015
11. Wirtschaftliche Situation der Familie (alle laufenden Fälle in 2014)
Bezug von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
Anzahl
Anteil
Eigenen Einkünften
455
79,8 %
Sozialleistungen
115
20,2 %
Familie lebt überwiegend von
Anzahl
Anteil
Eigenen Einkünften
473
83,0 %
Sozialleistungen
97
17,0 %
12. Herkunft (alle laufenden Fälle in 2014)
Ja
Nein
(in Klammern Zahlen der Vorjahre)
Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils
In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen
160
(150/
126)
524
488
(495)
28,1 %
(27,9 %
/23,4 %)
91,9 %
90,9 %
(91,8 %)
13. Aufenthalt der Kinder/Jugendlichen zum Beginn der Hilfe
(alle laufenden Hilfen in 2014)
Anzahl
410
(387/
413)
46
(49/
44)
71,9 %
(72,1 %/
(76,6 %)
8,1 %
(9,1 %/
8,2 %)
Anteil
(in Klammern Zahlen des Vorjahres)
Bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten
548 (523)
96,1 % (97,3 %)
In Pflegefamilie (§§ 33, 35a, 41 SGB VIII)
5 (3)
0,9 %
Heim, betreutes Wohnen §§ 34, 35a, 41 SGB VIII)
5 (4)
0,9 %
Bei Verwandten
2 (3)
0,4 %
In eigener Wohnung
2 (3)
0,4 %
Psychiatrie
1 (0)
0,2 %
–Seite 16 -
Jahresbericht 2015
14. Bildungs- und Berufssituation der angemeldeten Kinder,
Jugendlichen u. jungen Erwachsenen (alle laufenden Hilfen in 2014)
Institution
Anzahl
Anteil
(in Klammern Zahlen der Vorjahre)
Keine institutionelle Betreuung
Tageseinrichtung für Kinder
Grundschule
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Fachoberschule/Fachschule
Fachhochschule/Hochschule
In Qualifizierungsmaßnahme / Berufsförderung
Berufsausbildung
Wehr-/Zivildienst
Berufstätig
Arbeitslos
Sonstiges/Unbekannt
13 (12/25)
137 (93/115)
153 (145/110)
14 (18/18)
30 (28/41)
69 (74/80)
89 (95/82)
45 (38/45)
5 (6/11)
2
(0/0)
2
(2/3)
3
(6/3)
0
(0/0)
0
(0/0)
1
(2/6)
7 (18/7)
15. Wartezeit von der Anmeldung bis zum ersten Fachkontakt
(alle laufenden Hilfen in 2014)
Anzahl
2,3 %
(2,2 %/4,6 %)
24,0 % (17,2 %/20,9 %)
26,8 % (27,0 %/20,0 %)
2,5 %
(3,4 %/3,4 %)
5,3 %
(5,2 %/7,4 %)
12,1 % (13,9 %/14,6 %)
15,6 % (17,6 %/14,9 %)
7,9 %
(7,1 %/8,3 %)
0,9 %
(1,1 %/2,0 %)
0,4 %
(0,0 %/0,0 %)
0,4 % (0,4 %/0,6 %)
0,5 % (1,1 %/0,6 %)
0,0 % (0,0 %/0,0 %)
0,0 % (0,0 %/0,0 %)
0,2 % )0,4 %/1,1 %)
1,2 % (3,4 %/1,4 %)
Anteil
(in Klammern Zahlen der Vorjahre)
bis zu 14 Tagen
232 (281/282)
bis zu vier Wochen
177 (152/173)
bis zu acht Wochen
135 (81/77)
länger
26 (24/20)
40,7 %
(52,2 %/51,1 %)
31,1 %
(28,3 % /31,3 %)
23,7 %
(15,1 %/14,0 %)
4,6 %
(4,5 %/3,6 %)
Nur noch bei etwa 40 Prozent der Fälle war es möglich, innerhalb von 14 Tagen nach
Anmeldung ein Erstgespräch durchzuführen. Wenn dies nicht erreicht worden ist,
hat dies manchmal auch an den Terminmöglichkeiten der Klienten gelegen. Deutlich
geworden ist aber auch, dass sich auf Grund der besonders hohen Anmeldezahlen im
letzten Jahr die Wartezeiten spürbar verlängert haben. Für besonders akute Fälle
wurden in der Regel aber besondere zusätzliche Erstgesprächstermine ermöglicht.
–Seite 17 -
Jahresbericht 2015
Der von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlene Anteil an Erstgesprächen von
80 Prozent, die innerhalb von vier Wochen stattfinden, konnte trotz des engagierten
Einsatzes der Mitarbeiter/innen nicht mehr erreicht werden.
16. Beratungstermine (bei abgeschlossenen Fällen)
Zahl der Beratungen
Anzahl
bis zu 5
6 - 15
16 - 30
mehr als 30
185 (214/198/168) 62,5 % (66,3%/61,9 %/68,0%)
93
(96/98/74) 31,4 % (29,7%/30,6 %/30,0 %)
11
(13/16/3) 3,7 %
(4,0%/5,0 %/1,2 %)
7
(0/8/2) 2,4 % (0,0 %/2,5 %/0,8 %)
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Anteil
(in Klammern Zahlen der Vorjahre)
17. Dauer der Beratung (bei abgeschlossenen Fällen)
Dauer
Anzahl
(in Klammern: letztes Jahr /[Durchschnittswert Jahre 2009-2012])
Anteil
unter 3 Monate
58 (100) [134]
19,6 %(31,0 % [44,9 %]
3 bis 6 Monate
66 (72) [58]
22,3 %(22,3 % [19,5 %]
6 bis 9 Monate
90 (71) [50]
30,4 % (22,0 % [16,6 %]
9 bis 12 Monate
36 (39) [27]
12,2 % ((12,1 % [9,1 %]
12 bis 18 Monate
27 (23) [18]
9,1 % (7,1 % [6,0 %]
18 bis 24 Monate
12 (15) [8]
4,1 % (4,6 % [2,8 %]
länger als 24 Monate
7 (3) [3]
2,4 % (0,9 % [1,2 %]
Die Dauer der abgeschlossenen Beratungen und Therapien hat sich bereits gravierend verlängert. Der erforderliche Zeitraum hat in den letzten Jahren immer weiter
zugenommen und hat sich gegenüber 2010 bereits um durchschnittlich 3 Monate verlängert. Bei dieser Betrachtung werden zwei Tendenzen gleichzeitig und kumulierend wirksam: Zum einen ist dies die erhöhte Fallintensität und
–komplexität, zum anderen ist dies aber auch die gestiegene Anzahl von Fällen, die
durch die vermehrten Anmeldungen und längere Fortdauer entstanden ist. Dadurch
wird es immer schwieriger für gelingende Fallverläufe, die Sitzungstermine mit den
Möglichkeiten der Klienten in Übereinstimmung zu bringen.
–Seite 18 -
Jahresbericht 2015
18. Beratungsschwerpunkte gemäß SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (alle laufenden Fälle in 2014 – in Klammern Vorjahre)
§ 17 Beratung in Fragen von Partnerschaft,
Trennung und Scheidung
§ 18 Beratung bei der Ausübung der Personensorge
und des Umgangsrechts
§ 28 Erziehungsberatung
75 (78/72)
4 (10/22)
484 (430/448)
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
7 (7/10)
Beratung außerhalb des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
0 (0/0)
19. Familien erhalten bereits Hilfen nach SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz (laufende Hilfen in 2014 – in Klammern Vorjahre)
Anzahl
Ja
Nein / keine Angabe
Anteil
52 (37/35)
9,1 % (6,9 % /6,3 %)
518 (500/517)
90,9 % (93,1 %/93,7 %)
In 52 der in 2014 laufenden Fälle ist die Familien- und Erziehungsberatungsstelle
ergänzend oder ablösend tätig geworden, bei denen bereits zuvor andere Jugendhilfemaßnahmen erfolgt sind.
–Seite 19 -
Jahresbericht 2015
20. Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
(alle laufenden Fälle in 2014 – in Klammern Vorjahre)
Institution
Anzahl der Fälle
Ärzte/-innen, Kliniken
32 (10/12)
Psychotherapeuten/-innen
9 (10/9)
Familienzentren/Kindertageseinrichtungen
10 (9/8)
Schulen
25 (17/16)
Andere & zielgruppenorientierte Beratungsstellen
10 (3/1)
Schulpsychologische Dienste
5 (3/3)
Jugendämter
97 (65/62)
Jugendämter mit Bezug auf § 8a SGB (Kindeswohlgef.)
13 (10/12)
Heime / teilstat. Einrichtungen
2 (0/1)
Sozialämter
1 (1/2)
Soziale Dienste freier Verbände
7 (6/2)
Gerichte/Justiz
23 (10/7)
Rechtsanwälte/-innen
1 (0/1)
Sonstige
11 (13/0)
21. Beendigung der Beratung (abgeschlossene Fälle)
(alle beendeten Fälle in 2014 – in Klammern Vorjahre)
Beendigung gemäß Beratungszielen
Anzahl
293
(312 /297)
Beendigung abweichend von Beratungszielen
–Seite 20 -
3 (11/23)
Anteil
99,0 %
(96,6 %/92,8 %)
1,0 %
(3,4 % / 7,2 %)
Jahresbericht 2015
Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familienund Erziehungsberatungsstelle
Neben dem gesetzlichen Auftrag, Erziehungsberatung und familientherapeutische
Unterstützungsleistungen im Einzelfall zu erbringen, haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen auch unabhängig von ihrer Einzelfallarbeit allgemeine, fallübergreifende und vorbeugende Aufgaben zu erfüllen. Unabhängig von den 570 Einzelfallhilfen im Jahr 2014 wurden darüber hinaus folgende 91 Leistungen von der
Familien- und Erziehungsberatungsstelle erbracht:
• Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren (Lehrer/innen, Erzieher/innen,
Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer Einrichtungen)
• Einzelveranstaltungen für Eltern, junge Menschen und Interessierte
• Kurse und mehrtägige Veranstaltungen für Multiplikatoren und Eltern
• Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen
• Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen
(in Klammern Zahlen der Vorjahre)
Art des Angebots
Anzahl der
Veranstaltungen
Anzahl der
Termine
Anzahl der
Teilnehmer/innen
Einzelveranstaltungen für
Multiplikatoren, Eltern,
junge Menschen und
Interessierte
6 (3 /10 /7)
6 (3/10/7)
64 (81/87/97)
Kursangebote für Fachkräfte
und Eltern
7 (3/6/8)
31
(32/36/39)
65 (27/48/68)
Fachliche Unterstützung
anderer Einrichtungen
30 (28/28/56)
30
(28/28/56)
81 (72/145/126)
Offene Sprechstunden für
Eltern und junge Menschen
24 (20/26/18)
24
(20/26/18)
–Seite 21 -
Jahresbericht 2015
Gesetzlicher Auftrag und Qualitätsaspekte
Diese zuvor beschriebenen Aufgaben und Leistungen sowie die Kooperationen mit
Familienzentren, Allgemeinen Sozialen Diensten, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen sind als Pflichtaufgaben zu erbringen, um als Beratungsstelle anerkannt
zu sein und die Landesförderung für die Familienberatung zu erhalten. Über den
Einzelfall hinausgehende Aktivitäten, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten sind konstitutiver Bestandteil der Erziehungs- und Familienberatung. Empfohlen
wird in diesem Zusammenhang, für Prävention und Vernetzungsaufgaben 25 Prozent
der zeitlichen Kapazität einer Einrichtung vorzuhalten. Nach der Konzeption für die
Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl und wegen der anhaltend steigenden Fallzahlen in den Einzelfallhilfen stehen für diese Aufgabenstellung derzeit nur annähernd 10 Prozent der Kapazität zur Verfügung.
Gremienarbeit (Arbeitsgemeinschaften, Vernetzungsarbeit)
Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle kooperiert aktuell insgesamt in 16 Feldern mit anderen Organisationen:
• 6 Familienzentren in Brühl (3) und Wesseling (3) und den jeweiligen anderen
Kooperationspartnern der Familienzentren
• Jugendämter/Soziale Dienste in Brühl und Wesseling
• Arbeitskreis Familienbildung Brühl
• AG 78 (Erzieherische Hilfen) in Brühl
• Psychosozialer Arbeitskreis Rhein-Erft
• Familientherapeutischer Arbeitskreis Rhein-Erft
• Landesarbeitskreis der kommunalen Erziehungsberatungsstellen mit dem Städteund Gemeindebund
• AK Frühe Hilfen für Familien (sowohl in Brühl als auch in Wesseling)
• AK Familienbildung
• AK Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Familiengericht Brühl, den
Jugendämtern und den Beratungsstellen im südlichen Rhein-Erft-Kreis
• Kinderärzte in Brühl und Wesseling und Gesundheitsamt Rhein-Erft
• Distriktteam Brühl-Vochem (Grundschule, Träger der OGS, ASD, Familien- und
Erziehungsberatungsstelle, Regionale Schulberatung)
• OGS-Teams der Wesselinger und Brühler Grundschulen
• Grundschulen und weiterführende Schulen in Brühl und Wesseling
• Kindertageseinrichtungen in Brühl und Wesseling
–Seite 22 -
Jahresbericht 2015
Offene Sprechstunden in anderen Organisationen und Einrichtungen
Um Eltern ein leicht zugängliches Angebot für Beratung und allgemeine Fragen der
Erziehung anzubieten, bietet die Familien- und Erziehungsberatungsstelle auch außerhalb der beiden eigenen Standorte offene Sprechstunden an. Diese Anlaufmöglichkeiten sind mittlerweile zu einem festen und regelmäßigen Angebot ausgebaut
worden. Im Jahr 2014 hat es insgesamt 26 offene Sprechstunden der Beratungsstelle
außerhalb der eigenen Einrichtung gegeben. Inzwischen gibt es diese Angebote in
den drei städtischen Familienzentren in Brühl und Wesseling („Haus für Kinder“ in
Brühl-Vochem und „Villa Sonnenschein“ sowie „Am Rheinbogen“ in Wesseling) monatlich und im Kath. Familienzentrum St. Margaretha in Brühl und im Ev. Familienzentrum in Wesseling nach Einzelabsprache.
Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie für Eltern und junge
Menschen
Im Jahre 2014 hat die Familien- und Erziehungsberatungsstelle insgesamt 6 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 64 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.
Bei den Themenveranstaltungen für Eltern standen die folgenden Fragen im Vordergrund:
• Familienvielfalt – Leben in Patchwork-Familien
• Freizeitgestaltung mit Kindern
• Geschwisterkinder
• Allein-/getrennt erziehen im Alltag
Darüber hinaus wurden insgesamt 7 Kursangebote für Fachkräfte und Eltern durchgeführt, die an insgesamt 31 Terminen stattgefunden haben. An diesen Kursen haben
65 Personen teilgenommen.
Die Gruppenangebote für Eltern erstreckten sich im Jahr 2014 auf zwei Gruppen:
eine Gruppe für Alleinerziehende (jeweils 14-tägig, mit Kinderbetreuung in Wesseling) sowie zwei Gruppen für Eltern von pubertierenden Jugendlichen.
Für die Multiplikatoren wurden mehrere Kurse durchgeführt zu den Themen
• Gesprächsführung bei Elterngesprächen
• Fallbesprechungen
–Seite 23 -
Jahresbericht 2015
Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen
Für die fachliche Unterstützung von Fachkräften der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, von Lehrer/innen und Erzieherinnen haben in 2014 insgesamt 30 Termine
stattgefunden. Genutzt haben dieses Angebot insgesamt 81 Teilnehmer/innen aus
Brühl und Wesseling.
Die Form dieser Beratungen war sehr unterschiedlich. Zum einen erhalten die Fachkräfte und Multiplikatoren aus anderen Einrichtungen in akuten Einzelfällen (besonders bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung) eine individuelle Beratung. Zum anderen
erfolgen Fallbesprechungen auch in den regelmäßigen dafür vereinbarten Besprechungsrunden (z.B. Fallbesprechung mit den OGS-Teams oder Fallbesprechung mit
den Teams der Familienzentren).
–Seite 24 -
Jahresbericht 2015
Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2014
& Ausblick 2015/16
Die statistische Übersicht und die detaillierte Betrachtung der Angebote und Leistungen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl im Jahr
2014 ergeben folgende grundsätzliche Erkenntnisse:
• Die Angebote der Familien- und Erziehungsberatungsstelle wurden 2014 von den
Familien weiterhin in sehr hohem Maße angenommen. Im Jahr 2014 wurde mit
570 Beratungsfällen ein Höchststand erreicht, der den mehrjährigen Durchschnitt
weit überschreitet.
• Der sich schon in den letzten Jahren abzeichnende Trend, dass die Fälle sowohl
vom Anlass der Beratung als auch in ihrer Intensität noch komplexer werden, hat
sich erneut fortgesetzt. Die Problemdichte und die Komplexität der Beratungsfälle haben deutlich zugenommen und sind stärker vorhanden als in früheren Jahren. Beratungshäufigkeit und Beratungsdauer nehmen spürbar zu.
• Eltern können das Beratungsangebot unmittelbar und niedrigschwellig in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstelle wird ihrem Auftrag nach früher und präventiver Hilfe dadurch besonders gerecht. Zudem führen die gute Kooperation
mit den Kindertageseinrichtungen, den Schulen und den Jugendämtern in Brühl
und Wesseling und die von dort gegebenen Empfehlungen an die Eltern zu einem
gelingenden Zugang der Familien in die Beratung.
• Mit der Beratungsarbeit werden Eltern aus allen Bevölkerungsschichten und Kulturkreisen erreicht:
ausländische Herkunft der Eltern (28,1 Prozent), Eltern mit Bezug von Sozialleistungen für den Lebensunterhalt (20,2 Prozent), Alleinerziehende (24,7 Prozent)
bzw. allein lebende Elternteile (45,3 Prozent).
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Jahresbericht 2015
• Die Präsenz vor Ort mit den Beratungsangeboten in Wesseling und Brühl hat sich
gut bewährt. Die räumlich nahen Angebote werden zahlreich angenommen.
• Die regelmäßigen Außensprechstunden in Familienzentren und die vernetzenden
Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen verbessern weiter den
niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten.
• Die präventiven und vernetzenden Tätigkeiten mussten auf 10 Prozent der Personalkapazitäten beschränkt bleiben.
• Im Jahr 2015 setzt die Familien- und Erziehungsberatungsstelle die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern in Brühl und Wesseling sowie mit Schulen,
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren beider Städte kontinuierlich fort.
Auch durch diese Vernetzung und Kooperation wird für die Brühler und Wesselinger Familien erfahrbar, wie sie die Hilfe selbst in Gang setzen können und, dass
sie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle kompetente Hilfe und Unterstützung erwarten können.
• Die psychosoziale Beratung und das therapeutische Angebot der Familien- und
Erziehungsberatungsstelle erfordern angemessene und besondere Rahmenbedingungen, damit diese für die Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen die notwendigen Hilfen in fachlich guter Qualität erbracht werden können. Nur so können auch für die Betroffenen gelingende Veränderungsprozesse in Gang gesetzt
und erfolgreiche Hilfen gestaltet werden.
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Jahresbericht 2015
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