Daten
Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
30.11.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 516.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
06.12.2016
Integrationsrat
07.12.2016
X
05.10.2016
Zur Kenntnisnahme
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf";
hier: Platzbenennung "Platz der Integration"
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 239,02 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto:11.111.18.00 5281526
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Anregung und Beschwerde
gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zu folgen und den in der Anlage näher gekennzeichneten
Platz in „Platz der Integration“ zu benennen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Wilkens
Habicht
Vaaßen
Shwister c
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
212,60
Einrichtungskosten
26,40
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
239,02
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
239,02
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 516.16
Seite 2
Begründung:
Die Initiative der Anlieger Augsburger Straße / Naumburger Straße „Auch-WIR-sind-Sindorf“ stellt
mit Schreiben vom 31.08.216 einen Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW,
die Grün- und Spielfläche zwischen den vorgenannten Straßen als offiziellen Platz auszuweisen
und in „Platz der Integration“ zu benennen.
Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, dass auf dieser Fläche seit Jahren eine
erfolgreiche nachbarschaftliche Integration von Mitbürger/-innen mit Migrationsgeschichte und
Menschen aus verschiedenen sozialen Schichten stattfindet.
Durch den Ratsbeschluss vom 05.07.2017 wird die Fläche neu geordnet. In einem Teil wird eine
Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge erstellt, die später als sozialer Wohnraum weitergenutzt
werden soll. Der andere Teil wird als Grünfläche und Spielplatz festgeschrieben.
In seiner Sitzung am 02.11.2016 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der vorgenannten
Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW befasst und die Angelegenheit
einstimmig an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen.
Der in der Anlage gekennzeichnete Platz ist bisher ohne Namensbezeichnung.
Der Ortsvorsteher von Sindorf, Herr Bröcker, unterstützt diesen Antrag, da die Namenswahl für
diese Fläche seiner Meinung nach Signalwirkung für das gute und erfolgreiche
Integrationskonzept der Kolpingstadt Kerpen hat.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Fläche in „Platz der Integration“ zu benennen.
Beschlussvorlage 516.16
Seite 3