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Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf"; hier: Platzbenennung "Platz der Integration")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
30.11.16, 13:16
Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf";
hier: Platzbenennung "Platz der Integration") Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf";
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 516.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 06.12.2016 Integrationsrat 07.12.2016 X 05.10.2016 Zur Kenntnisnahme Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf"; hier: Platzbenennung "Platz der Integration" X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 239,02 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2017 Produktsachkonto:11.111.18.00 5281526 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Anregung und Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zu folgen und den in der Anlage näher gekennzeichneten Platz in „Platz der Integration“ zu benennen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Shwister c Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 212,60 Einrichtungskosten 26,40 Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 239,02 Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 239,02 Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 516.16 Seite 2 Begründung: Die Initiative der Anlieger Augsburger Straße / Naumburger Straße „Auch-WIR-sind-Sindorf“ stellt mit Schreiben vom 31.08.216 einen Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, die Grün- und Spielfläche zwischen den vorgenannten Straßen als offiziellen Platz auszuweisen und in „Platz der Integration“ zu benennen. Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, dass auf dieser Fläche seit Jahren eine erfolgreiche nachbarschaftliche Integration von Mitbürger/-innen mit Migrationsgeschichte und Menschen aus verschiedenen sozialen Schichten stattfindet. Durch den Ratsbeschluss vom 05.07.2017 wird die Fläche neu geordnet. In einem Teil wird eine Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge erstellt, die später als sozialer Wohnraum weitergenutzt werden soll. Der andere Teil wird als Grünfläche und Spielplatz festgeschrieben. In seiner Sitzung am 02.11.2016 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der vorgenannten Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW befasst und die Angelegenheit einstimmig an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen. Der in der Anlage gekennzeichnete Platz ist bisher ohne Namensbezeichnung. Der Ortsvorsteher von Sindorf, Herr Bröcker, unterstützt diesen Antrag, da die Namenswahl für diese Fläche seiner Meinung nach Signalwirkung für das gute und erfolgreiche Integrationskonzept der Kolpingstadt Kerpen hat. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Fläche in „Platz der Integration“ zu benennen. Beschlussvorlage 516.16 Seite 3