Daten
Kommune
Brühl
Größe
30 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
17.06.15, 18:28
Aktualisiert
17.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
Obladen
20 25 00/14
02.06.2015
256/2015
Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2014
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Freytag
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Obladen
R.Radermacher
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten
Entwurf des Jahresabschlusses 2014 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1
GO NW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Erläuterungen:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ist gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO NW vom
Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in
der Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt, ab.
Er ist dem Rat gem. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach
der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 1 GO NW hat der
Rat den Jahresabschluss festzustellen (§ 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses besteht gemäß § 95 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NW
aus der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang
sowie dem Lagebericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird spätestens zur Sitzung vorgelegt.