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Vorlage (Vertretung des Bürgermeisters gemäß § 68 GO NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
17.06.15, 18:28
Aktualisiert
17.06.15, 18:28
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Erken 10 40 01 26.05.2015 243/2015 (132/85 h) Betreff Vertretung des Bürgermeisters gemäß § 68 GO NRW Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Rampe Beschlussentwurf: Der Rat bestimmt gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die weitere Reihenfolge der Vertretung des Bürgermeisters bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten 1. Beigeordneten Herrn Andreas Brandt wie folgt: 2. Vertreter: Herr Gerd Schiffer 3. Vertreter: Frau Stephanie Burkhardt Erläuterungen: Gemäß § 68 GO NRW ist es Aufgabe des Rates, die Reihenfolge der Vertreter des Bürgermeisters zu bestimmen, die nur im Falle einer Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung berufen sind. Durch Wahl der neuen Beigeordneten des Dezernates II, Frau Stephanie Burkhardt, ist die Vertretungsregelung des Bürgermeisters neu zu beschließen. Die Vertretungsregelung hat der Rat zuletzt am 10.06.2010 festgelegt. Die bisherige Vertretung war wie folgt geregelt: 1. und allgemeiner Vertreter: Herr Andreas Brandt 2. Vertreter: Herr Dieter Freytag 3. Vertreter: Herr Gerd Schiffer Die „Bestellung“ ist einer Wahl gleichzusetzen und erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW, d.h. durch offene Abstimmung, wenn niemand widerspricht, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen hat. Mit der Neubestimmung der Vertretungsregelung tritt die bisher geltende Vertretungsregelung außer Kraft. Drucksache 243/2015 Seite - 2 –