Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
17.06.15, 18:28
Aktualisiert
17.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Erken
10 40 01
26.05.2015
243/2015
(132/85 h)
Betreff
Vertretung des Bürgermeisters gemäß § 68 GO NRW
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Freytag
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Rampe
Beschlussentwurf:
Der Rat bestimmt gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die weitere Reihenfolge der
Vertretung des Bürgermeisters bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten
1. Beigeordneten Herrn Andreas Brandt wie folgt:
2. Vertreter: Herr Gerd Schiffer
3. Vertreter: Frau Stephanie Burkhardt
Erläuterungen:
Gemäß § 68 GO NRW ist es Aufgabe des Rates, die Reihenfolge der Vertreter des
Bürgermeisters zu bestimmen, die nur im Falle einer Verhinderung des zum allgemeinen
Vertreter bestellten Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung berufen sind.
Durch Wahl der neuen Beigeordneten des Dezernates II, Frau Stephanie Burkhardt, ist die
Vertretungsregelung des Bürgermeisters neu zu beschließen.
Die Vertretungsregelung hat der Rat zuletzt am 10.06.2010 festgelegt. Die bisherige
Vertretung war wie folgt geregelt:
1. und allgemeiner Vertreter: Herr Andreas Brandt
2. Vertreter: Herr Dieter Freytag
3. Vertreter: Herr Gerd Schiffer
Die „Bestellung“ ist einer Wahl gleichzusetzen und erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW,
d.h. durch offene Abstimmung, wenn niemand widerspricht, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen hat.
Mit der Neubestimmung der Vertretungsregelung tritt die bisher geltende
Vertretungsregelung außer Kraft.
Drucksache 243/2015
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