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Beschlussvorlage (Anlage 4 - Kostenträgerrechnung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
176 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 09:10
Aktualisiert
02.12.16, 09:10
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Kostenträgerrechnung) Beschlussvorlage (Anlage 4 - Kostenträgerrechnung)

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Inhalt der Datei

Anlage IV Seite 1 Verteilung der Kosten auf die Kostenträger Kostenstellen Kläranlage Regenüberlaufbecken Rückhaltebecken/Regenüberläufe/Versickerungsmulden Kanäle Pumpanlagen Reinigung Straßeneinläufe Zwischensumme Abrechnung Vorjahre (+ = Unterdeckung/- = Überschuss) hiervon berücksichtigen (50%) Summe = Umzulegende Kosten: Kosten lt. BAB in € 4.401.848 1.095.583 412.236 8.255.588 224.814 122.481 14.512.550 -822.045 -411.023 14.101.527 Schmutzwasseranteil in % in € 65,00 2.861.201 3,00 32.867 0,00 50,00 61,00 0,00 0 4.127.794 137.137 0 7.158.999 (50,34) -121.614 -60.807 7.098.192 6.254.570,00 843.622,18 2. Berechnung der Gebühren 2.1 Gebührensatz Schmutzwasser 7.098.192 € Kosten Schmutzwasseranteil: Frischwasserverbrauch: 3.143.000 cbm 7.098.192 € : 3.143.000 cbm = 2,2584 €/cbm 2,26 €/cbm Gebührensatz: 2.2 Gebührensatz Niederschlagswasser private (einschließlich städtische) befestigte und angeschlossene Flächen 5.115.000 qm öffentliche Verkehrsflächen: Gemeindestraßen (beitragsfinanziert): 2.078.000 qm Kreis-, Land- und Bundesstraßen (nicht beitragsfinanziert): befestigte Flächen insgesamt 158.000 qm 7.351.000 qm 6.689.410,00 Kosten Niederschlagswasser abzüglich Reinigung der Straßeneinläufe (siehe Anlage 4) Gebührenbedarf Grundstücke Zwischenergebnis Gebührensatz Grundstücke: 7.003.335 € 6.880.854 € : 7.351.000 qm Gebührenzuschlag für Straßen: Zwischenergebnis Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: 122.481 € : 2.236.000 qm 0,9360 €/qm + 0,0548 €/qm = 0,9908 €/qm 0,99 €/qm : 7.351.000 qm = 0,0037 €/qm erzielte Mehreinnahmen für nicht beitragsfinanzierte Straßen (siehe Anlage 5): Gebührenabschlag für alle Flächen: Zwischenergebnis Gebührensatz Grundstücke: Gebührenabschlag für alle Flächen: Gebührensatz Grundstücke: Zwischenergebnis Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: Gebührenabschlag für alle Flächen: Gebührensatz für beitragsfinanzierte Straßen: Gebührensatz für nicht beitragsfinanzierte Straßen laut besonderer Berechnung (s. Anlage 5): 122.481 € 6.880.854 € = 0,9360 €/qm 0,94 €/qm = 0,0548 €/qm 26.860 € 26.860 € 0,9360 €/qm 0,0037 €/qm 0,9324 €/qm 0,93 €/qm 0,9908 €/qm 0,0037 €/qm 0,9872 €/qm 0,99 €/qm 1,11 €/qm 2. Einnahmen/Deckung Schmutzwasser Gebühren rechnerisch: Bedarf: Überdeckung(+)/Unterdeckung(-): 2,26 €/cbm x 3.143.000 cbm = 7.103.180 € 7.098.192 € +4.988 € Seite 1 Niederschlagswasseranteil in % in € 35,00 1.540.647 97,00 1.062.716 100,00 50,00 39,00 100,00 (49,66) 412.236 4.127.794 87.677 122.481 7.353.551 -700.432 -350.216 7.003.335 Anlage IV Seite 2 Oberflächenwasser Gebühren Grundstücke: Gebühren für beitragsfinanzierte Straßen: Gebühren für nicht beitragsfinanzierte Straßen laut besonderer Berechnung: Gebühren rechnerisch: Bedarf: 0,93 €/qm x 5.115.000 qm = 4.756.950 € 0,99 €/qm x 2.078.000 qm = 2.057.220 € 1,11 €/qm x 158.000 qm = 175.380 € 6.989.550 € 7.003.335 € -13.785 € Überdeckung(+)/Unterdeckung(-): Berechnung von kostendeckenden Gebühren 1. SW-Gebühr in €/cbm: 2. NW-Gebühr Grundstücke in €/qm: 3. NW-Gebühr örtliche Straßen in €/qm: 4. NW-Gebühr überörtliche Straßen in €/qm: Bisheriger Gebührensatz 1,99 0,91 0,93 1,08 Rechnerischer Gebührensatz 2,26 0,93 0,99 1,11 Seite 2 Veränderung gegenüber Vorjahr in € +0,27 +0,02 +0,06 +0,03 Veränderung gegenüber GebührenVorjahr in % vorschlag +13,57% 2,26 +2,20% 0,93 +6,45% 0,99 +2,78% 1,11