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Vorlage (38. FNP-Änderung Windenergiekonzentrationszone - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
18.06.15, 10:47
Vorlage (38. FNP-Änderung Windenergiekonzentrationszone
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (38. FNP-Änderung Windenergiekonzentrationszone
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Diederich Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 04.05.2015 176/2015 Betreff 38. FNP-Änderung Windenergiekonzentrationszone - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST: 529100 / 51 01 03 00 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß in NRW bis zum Jahre 2020 um 25% und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80% zu reduzieren (WindenergieErlass NRW v. 11.07.2011). Aus diesem Anlass sind die Kommunen gehalten, ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Nutzung der Windenergie in ihrem Gemeindegebiet zu erstellen und auf dieser Grundlage Windkraftkonzentrationszonen im Flächennutzungsplan (FNP) auszuweisen. Diese FNP-Konzentrationszonen haben das Gewicht eines öffentlichen Belanges, der Windenergieanlagen an anderer Stelle in der Regel entgegensteht. Wenn einzelne Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch ausgeschlossen werden sollen, ist somit ein schlüssiges Gesamtkonzept sowie die Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone im FNP erforderlich. Die `Potentialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1 Windenergie` des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ermittelte für die nordrheinwestfälischen Kommunen über GIS-Analysen die Größe von Windenergie-Potentialflächen. Für das Brühler Stadtgebiet ermittelte diese Studie eine Potentialflächengröße von 60-107 ha. Bereits in ersten eigenen Flächenermittlungen der Stadtverwaltung konnten diese Berechnungen in keiner Weise nachvollzogen werden. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro Drucksache 176/2015 Seite - 2 – BCE Björnsen Beratende Ingenieure mit der Durchführung einer Potentialstudie für das Brühler Stadtgebiet beauftragt. In einem ersten Schritt sind bei der Analyse alle diejenigen Flächen als Tabuflächen auszuschließen, die für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen. Die Tabuzonen lassen sich in harte und weiche untergliedern. Nach der aktuellen Rechtsprechung zählen zu den harten Tabuflächen beispielsweise die Siedlungsflächen, Verkehrsinfrastruktur, Wasserflächen und bestimmte Schutzgebiete. Immissionsschutzrechtliche Vorsorgeabstände, Denkmalschutzbelange, Pufferzonen zu Schutzgebieten u.a. sind als weiche Tabuzonen zu betrachten. Als weiche Tabuzonen werden weiterhin diejenigen Bereiche abgegrenzt, in denen nach dem Willen der Gemeinde Windenergieanlagen ausgeschlossen werden sollen. Flächen, die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben, werden anschließend auf weitere Restriktionen geprüft, die einer Nutzung der Windenergie entgegenstehen. Bei dieser Einzelfallprüfung werden u.a. Flächen, auf denen sich aufgrund der Größe keine Konzentrationswirkung erzielen lassen, ausgeschlossen. Die übriggebliebenen Restflächen unterliegen im Rahmen der FNP-Änderungsverfahrens der städtebaulichen Abwägung. Die im FNP ausgewiesene Konzentrationszone muss dem Ziel, 'der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum zu schaffen', Rechnung tragen. Nach Abzug der harten und weichen Tabukriterien bleiben auf Brühler Stadtgebiet 9 Restflächen übrig (siehe Anlage). Nach der ersten Prüfung entfallen 6 Flächen aufgrund zu geringer Größe oder nicht zu vereinbarender bestehender Nutzung. Die übriggebliebenen Flächen Nr. 2, 3 und 4 liegen alle sowohl im Wald als auch im Landschaftsschutz. Bislang haben mehrere Abstimmungsgespräche sowohl mit der Bezirksregierung Köln als auch mit dem Kreis diesbezüglich stattgefunden. Die Nutzung von Waldflächen für die Windenergie ist laut Leitfaden „Windenergie im Wald“ und gemäß Ziel B.III.3.2 des Landesentwicklungsplanes nicht grundsätzlich auszuschließen. Der Landschaftsschutz zählt nicht zu den harten Tabukriterien, allerdings widerspricht die angestrebte FNP-Änderung zur Errichtung von Windenergieanlagen den Verbotsvorschriften im Landschaftsschutzgebiet. Die Untere Landschaftsbehörde ist daher gehalten, im entsprechenden FNP-Änderungsverfahren Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann auf Antrag der Stadt Brühl durch einen Kreistagsbeschluss zurückgenommen werden. Die Stadt Brühl strebt durch die Ausweisung einer Windkraft-Konzentrationszone eine Steuerung der Entwicklung und Planungssicherheit an. Damit soll vermieden werden, dass außerhalb dieser Konzentrationszone Anträge nach § 35 Baugesetzbuch gestellt werden, die ggf. trotz einer negativen Bewertung hinsichtlich Landschafts- oder Denkmalsschutz auf dem Klageweg durchgesetzt werden könnten. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung. Anlage(n): (1) WEA-Konzentrationszone_Restflächen (2) Windkraft-Potentialstudie