Daten
Kommune
Inden
Größe
6,8 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
21.07.10, 14:13
Aktualisiert
21.07.10, 14:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 21. Juli 2010
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 5. Sitzung
des des Rates
am 24.06.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
11.
Widmung des Kalkweges von der Einmündung Schlichstraße bis zur
Einmündung des Weges in der Gemarkung Schophoven, Flur 10,
Flurstück 89
Der Rat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses einstimmig:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April
2005 (GV. NRW. S. 306) wird die nachfolgend aufgeführte Straße dem
öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Kalkweg“
Der Kalkweg erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs
1 Ziffer 3
StrWG NRW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu
Verfügung gestellt. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Träger
der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt-zumachen.
46/2010 1.
Ergänzun
g