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Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule – Zwischenbericht Bearbeitungsstand)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
211 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
08.12.16, 13:16
Aktualisiert
08.12.16, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeiter/in: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 661.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bau- und Feuerschutzausschuss 08.12.2016 Schulausschuss 25.01.2017 X 05.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterung Mühlenfeldschule – Zwischenbericht Bearbeitungsstand X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Leung Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Pütgens Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 2017 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 60.000 Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand brutto: 60.000 Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 661.16 Seite 2 Begründung: Erweiterung Mühlenfeldschule - Zwischenbericht Bearbeitungsstand In der Stadtratssitzung vom 15.12.2015 wurde gemäß Drs.-Nr. 528.15 die Erweiterung von 2 Klassenräumen inkl. optionaler Aufstockung beschlossen. Aufgrund des dringenden Bedarfs sollte eine GU-Ausschreibung durchgeführt werden, um eine zeitnahe Realisierung ermöglichen zu können. Die erste Ausschreibung „Errichtung eines Solitärgebäudes in Stahlmodul- oder Holzbauweise Erweiterung Mühlenfeldschule, Kerpen-Sindorf“ mit der Maßnahmennr. S-KERP-2016-0012 wurde am 15.03.2016 öffentlich ausgeschrieben und am 07.04.2016 submittiert. Es wurde kein Angebot abgegeben, so daß die Ausschreibung gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A am 28.04.2016 aufgehoben werden musste. Die zweite öffentliche GU-Ausschreibung „Errichtung eines Solitärgebäudes Mühlenfeldschule“ mit der Maßnahmennr. S-KERP-2016-0023 wurde daraufhin am 03.05.2016 veröffentlicht und am 07.06.2016 submittiert. Fristgerecht reichte lediglich eine Firma ein Angebot ein, deren Angebotssumme mit rund 32% erheblich die Kostenschätzung überstieg. Aufgrund der Klärung über die notwendige weitere Verfahrensweise wurde die Bindefrist dieses Angebotes zunächst bis zum 05.08.2016 verlängert und am 17.08.2016 aufgrund des Tatbestandes nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A –Aufhebung der Ausschreibung aus wichtigen Grund- aufgehoben. Es wird beabsichtigt, das Projekt in Einzelgewerken neu auszuschreiben, da hierdurch bessere Angebotschancen erwartet wurden. Die Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplanes und die damit verbundenen möglichen neuen Anforderungen an Raumkapazitäten als auch der Zeitverzug durch zwei ergebnislose Ausschreibungen führte zu der Überlegung, hier alternative Varianten zum Standort Solitärgebäude auf dem Schulhof zu entwickeln. Damit sollte eine optimale nachhaltige Lösung für die Nutzer/innen ermittelt werden, die es auch erlauben würde, in Zukunft zusätzlichen Raumbedarf über 2+2 Klassen hinaus schaffen zu können, um so auch eine Flexibilität hinsichtlich den veränderten Nutzeranforderung Rechnung tragen zu können. Das Architekturbüro sic und das Statikbüro Finck Billen wurden mit der Untersuchung von folgenden Standortvarianten beauftragt: 1. 2. 3. Anbau an der OGS Aufstockung auf dem Bestandgebäude Solitärbau auf städtischen Grundstück neben dem Bolzplatz Hierbei wird auf die Variantenbetrachtung durch sic Architekten vom 13.10.2016 verwiesen. Es zeichnet sich die Tendenz ab, daß unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Aspekte (u.a. Wirtschaftlichkeit, Bauzeit, Erweiterungsmöglichkeit) die dritte Standortvariante weiter verfolgt werden sollte. Zu den Auswertungsergebnissen werden kurzfristig Beratungen mit der Schulleiterin Frau Retterath stattfinden, um hier eine Entscheidung bezüglich des Standortes treffen und um die weitere Verfahrensweise abstimmen zu können. Für den 1. Bauabschnitt mit 2 Klassenräumen einschließlich Treppenhaus und Nebenräumen wurden 60.000,- € Mehrkosten gegenüber der bisherigen Kostenschätzung ermittelt. An dieser Stelle wird darauf verwiesen, daß auch bei der Ursprungsvariante Solitär auf dem Schulhof vergleichbar hohe Mehrkosten zu erwarten sind, da nach aktueller Kostenermittlung für die Außenanlagen, hier insbesondere die notwendige Verlegung der Feuerwehrzufahrt, höhere Kosten entstehen werden. Da durch die aufgeführten Sachverhalte weder der ursprünglich anvisierte Fertigstellungstermin zum Frühjahr 2017 noch ein Termin zum Schuljahresbeginn 2017/18 für den Erweiterungsbau realisiert werden kann, wird eine Interimslösung mit Containern geschaffen. In der Stadtratssitzung vom 13.09.2016 wurde diese temporäre Lösung mit der Drs.-Nr. 471.16 beschlossen. Die Ausschreibung für die Containeranlage ist inzwischen veröffentlicht worden und wird am 08.12.2016 submittiert. Die Fertigstellung gemäß der Ausschreibung soll zum 01.03.2017 Beschlussvorlage 661.16 Seite 3 erfolgen, so daß der dringliche Raumbedarf an zwei Schulklassen temporär gedeckt werden kann und damit sowohl die Planung als auch die Durchführung des Festbaus ohne Termindruck zügig durchgeführt werden kann. Die Entscheidung für eine Standortvariante und die Finanzierung sollen bis zur Schulausschusssitzung am 25.01.2017 als Beschlussvorlage für die umgehende Umsetzung vorliegen. Beschlussvorlage 661.16 Seite 4