Daten
Kommune
Kerpen
Größe
211 kB
Datum
25.01.2017
Erstellt
08.12.16, 13:16
Aktualisiert
08.12.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeiter/in: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 661.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Bau- und Feuerschutzausschuss
08.12.2016
Schulausschuss
25.01.2017
X
05.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung Mühlenfeldschule – Zwischenbericht Bearbeitungsstand
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Leung
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Pütgens
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2017
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
60.000
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand brutto:
60.000
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 661.16
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Begründung:
Erweiterung Mühlenfeldschule - Zwischenbericht Bearbeitungsstand
In der Stadtratssitzung vom 15.12.2015 wurde gemäß Drs.-Nr. 528.15 die Erweiterung von
2 Klassenräumen inkl. optionaler Aufstockung beschlossen. Aufgrund des dringenden Bedarfs
sollte eine GU-Ausschreibung durchgeführt werden, um eine zeitnahe Realisierung ermöglichen
zu können.
Die erste Ausschreibung „Errichtung eines Solitärgebäudes in Stahlmodul- oder Holzbauweise
Erweiterung Mühlenfeldschule, Kerpen-Sindorf“ mit der Maßnahmennr. S-KERP-2016-0012 wurde
am 15.03.2016 öffentlich ausgeschrieben und am 07.04.2016 submittiert. Es wurde kein Angebot
abgegeben, so daß die Ausschreibung gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A am 28.04.2016 aufgehoben
werden musste.
Die zweite öffentliche GU-Ausschreibung „Errichtung eines Solitärgebäudes Mühlenfeldschule“ mit
der Maßnahmennr. S-KERP-2016-0023 wurde daraufhin am 03.05.2016 veröffentlicht und am
07.06.2016 submittiert. Fristgerecht reichte lediglich eine Firma ein Angebot ein, deren
Angebotssumme mit rund 32% erheblich die Kostenschätzung überstieg. Aufgrund der Klärung
über die notwendige weitere Verfahrensweise wurde die Bindefrist dieses Angebotes zunächst bis
zum 05.08.2016 verlängert und am 17.08.2016 aufgrund des Tatbestandes nach § 17 Abs. 1 Nr. 3
VOB/A –Aufhebung der Ausschreibung aus wichtigen Grund- aufgehoben. Es wird beabsichtigt,
das Projekt in Einzelgewerken neu auszuschreiben, da hierdurch bessere Angebotschancen
erwartet wurden.
Die Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplanes und die damit verbundenen möglichen neuen
Anforderungen an Raumkapazitäten als auch der Zeitverzug durch zwei ergebnislose
Ausschreibungen führte zu der Überlegung, hier alternative Varianten zum Standort
Solitärgebäude auf dem Schulhof zu entwickeln. Damit sollte eine optimale nachhaltige Lösung für
die Nutzer/innen ermittelt werden, die es auch erlauben würde, in Zukunft zusätzlichen
Raumbedarf über 2+2 Klassen hinaus schaffen zu können, um so auch eine Flexibilität hinsichtlich
den veränderten Nutzeranforderung Rechnung tragen zu können. Das Architekturbüro sic und das
Statikbüro Finck Billen wurden mit der Untersuchung von folgenden Standortvarianten beauftragt:
1.
2.
3.
Anbau an der OGS
Aufstockung auf dem Bestandgebäude
Solitärbau auf städtischen Grundstück neben dem Bolzplatz
Hierbei wird auf die Variantenbetrachtung durch sic Architekten vom 13.10.2016 verwiesen.
Es zeichnet sich die Tendenz ab, daß unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Aspekte
(u.a. Wirtschaftlichkeit, Bauzeit, Erweiterungsmöglichkeit) die dritte Standortvariante weiter
verfolgt werden sollte. Zu den Auswertungsergebnissen werden kurzfristig Beratungen mit der
Schulleiterin Frau Retterath stattfinden, um hier eine Entscheidung bezüglich des Standortes
treffen und um die weitere Verfahrensweise abstimmen zu können. Für den 1. Bauabschnitt mit
2 Klassenräumen einschließlich Treppenhaus und Nebenräumen wurden 60.000,- € Mehrkosten
gegenüber der bisherigen Kostenschätzung ermittelt. An dieser Stelle wird darauf verwiesen, daß
auch bei der Ursprungsvariante Solitär auf dem Schulhof vergleichbar hohe Mehrkosten zu
erwarten sind, da nach aktueller Kostenermittlung für die Außenanlagen, hier insbesondere die
notwendige Verlegung der Feuerwehrzufahrt, höhere Kosten entstehen werden.
Da durch die aufgeführten Sachverhalte weder der ursprünglich anvisierte Fertigstellungstermin
zum Frühjahr 2017 noch ein Termin zum Schuljahresbeginn 2017/18 für den Erweiterungsbau
realisiert werden kann, wird eine Interimslösung mit Containern geschaffen. In der
Stadtratssitzung vom 13.09.2016 wurde diese temporäre Lösung mit der Drs.-Nr. 471.16
beschlossen. Die Ausschreibung für die Containeranlage ist inzwischen veröffentlicht worden und
wird am 08.12.2016 submittiert. Die Fertigstellung gemäß der Ausschreibung soll zum 01.03.2017
Beschlussvorlage 661.16
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erfolgen, so daß der dringliche Raumbedarf an zwei Schulklassen temporär gedeckt werden kann
und damit sowohl die Planung als auch die Durchführung des Festbaus ohne Termindruck zügig
durchgeführt werden kann.
Die Entscheidung für eine Standortvariante und die Finanzierung sollen bis zur
Schulausschusssitzung am 25.01.2017 als Beschlussvorlage für die umgehende Umsetzung
vorliegen.
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