Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich" - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,9 kB
Datum
24.06.2010
Erstellt
21.07.10, 14:13
Aktualisiert
21.07.10, 14:13
Beschlusstext (5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich"
- Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 6,9 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 21. Juli 2010 Der Bürgermeister Beschluss über die 5. Sitzung des des Rates am 24.06.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3.1 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich" - Satzungsbeschluss Nachdem kein weiterer Aussprachebedarf besteht, wird zunächst über die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt beschlossen: Anregung Anwender 1 mit Schreiben vom 15.03.2010 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden zurückgewiesen Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom 29.04.2010 Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird gefolgt Abstimmungsergebnis: einstimmig Sodann beschließt der Rat bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich wie folgt: Über die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wird als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Änderung des Bebauungsplanes ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. 57/2010