Daten
Kommune
Kerpen
Größe
165 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
08.12.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Bearbeiterin: Sabine Wilkens
TOP
Drs.-Nr.: 619.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
23.11.2016
Bemerkungen
06.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Wilkens
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
25.08.2015
TOP 9.1
1
324.15
Bebauungsplan HO 322 „Am
Winterberg“, Stadtteil Horrem
A Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
B Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 26
„Hemmersbacher Erbbusch“
2
391.15
Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK
(Integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept) für den
Bereich "Maastrichter Straße",
Stadtteil Kerpen
29.09.2015
TOP 7.3
3
497.15
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
01.12.2015
TOP 8.2
Beschlussvorlage 619.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung /
Amt
Bearbeitungsstand
Empfehlung an den Rat den
Bebauungsplan grundsätzlich aufzustellen.
Der formale Aufstellungsbeschluss mit
Konkretisierung von Inhalten und Zielen soll
in Abstimmung mit der Bergbehörde
(Bezirksregierung Arnsberg) in der
nächsten Ausschusssitzung gefasst
werden. Sollte die Bezirksregierung
Arnsberg dieser Aufschiebung nicht
zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt,
rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu
ergänzen.
Auftrag an die Verwaltung:
1. Für den Untersuchungsraum
„Maastrichter Straße“, Stadtteil Kerpen
(vorläufige Abgrenzung siehe Anlage) soll
zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Antrag
beim Land NRW auf Aufnahme in das
Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“
gestellt werden.
2. Ein entsprechendes integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den
inhaltlichen Vorgaben des
Förderprogramms entspricht und
Grundlage für einen Förderzugang ist,
durch einen externen Auftragnehmer
erarbeiten zu lassen.
Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss
im Frühjahr 2016 den
Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
16.1
Die vorgezogene Beteiligung
wurde vom 19.10.201516.11.2015 durchgeführt.
Derzeit werden Gespräche mit
Grundstückseigentümern geführt.
16.1
Das integrierte
Stadtentwicklungskonzept ist in
Bearbeitung und wird dem
Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr am 06.12.2016 zur
Beratung vorgelegt.
16.1
In Bearbeitung.
Seite 2
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
14.16
74. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“
hier: Aufstellungsbeschluss
TOP der Sitzung
02.02.2016
TOP 7.3
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 359 „Hahner
Äcker West“ Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12
BauGB Einleitungsbeschluss
19.04.2016
TOP 6.6
Präsentation der Entwicklungsstudie im Stadtteil Horrem,
östliche Hauptstraße
Hier: externer Bericht des Büros
ISR
30.08.2016
TOP 6.2
410.16
Aufhebung des Bebauungsplanes
BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3.
Änderung "Broichstraße", Stadtteil
Buir
hier: Beschluss zur Offenlage
gem. § 3 (2) BauGB
30.08.2016
TOP 7.2
4
Beschlussvorlage 619.16
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- die 74. Änderung des Flächen-nutzungsplanes
„Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
- den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
ortsüblich bekannt zu machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3
(1) BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(1) BauGB zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359
„Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB i.V.
mit § 12 BauGB einzuleiten
B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen
C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu
beteiligen.
Beschluss den TOP im übernächsten Ausschuss
für Stadtplanung und Verkehr erneut zu beraten.
16
Windpotenzialanalyse als
Grundlage für das
Planverfahren in Bearbeitung.
Vorstellung im Arbeitskreis
Windenergie am 30.11.2016.
16
Der Offenlagebeschluss ist in
Vorbereitung.
16.1
Derzeit wird durch das Büro
eine Erschließungsstudie
erarbeitet.
Vorstellung in der nächsten
Sitzungen des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr
am 06.12.2016.
Die Offenlage wird vom
14.11.2016 bis zum
14.12.2016 durchgeführt.
Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem.
Seite 3
16.1
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
537.16
Vergaberichtlinien Seniorendorf
25.10.2016
TOP 3.2
529.16
Stadtplanerische Fortentwicklung
im Zuge des zunehmenden
Bedarfs an Wohnflächen
508.16
80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger
Weg“; Stadtteil Kerpen
Hier: Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 6.2
509.16
Bebauungsplan KE BP 362
„Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen
Hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. §2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 7.2
Beschlussvorlage 619.16
25.10.2016
TOP 7.1
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
§ 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
-die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und
4/3. Änderung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Empfehlung an den Haupt- und
Finanzausschuss für das Seniorendorf
Vogelrutherfeld die in der Vorlage genannten
Vergaberichtlinien-mit Ausnahme des unter
Kriterium5; 2. Spiegelstrich „in Kerpen geboren
oder aufgewachsen sind“- zu beschließen.
Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für
eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in
der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
1.
Die Aufstellung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im
Stadtteil Kerpen.
2.
Der Aufstellungs-beschluss ist gem. § 2
(1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß
§ 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB
zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
- den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“,
Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
- der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. §
3 (1) durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Seite 4
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner
Sitzung am 02.11.2016 die
geänderten Vergaberichtlinien
beschlossen.
16/18
In Bearbeitung.
16.1
Die vorgezogene Beteiligung
ist in Vorbereitung.
16.1
Die vorgezogene Beteiligung
ist in Vorbereitung.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
518.16
Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages zur Übernahme von
Planungskosten für den Bereich
des öffentlich-rechtlichen
Bebauungsplanes KE Nr. 362
"Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
522.16
Bebauungsplan SI 363
"Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
25.10.2016
TOP 7.3
25.10.2016
TOP 7.6
-
-
Erweiterung der Tank- und
Rastanlage Ville Ost und West
hier: Vorabinformation durch
einen Vertreter des
Landesbetriebes Straßen NRW
Beschlussvorlage 619.16
25.10.2016
TOP 8.1
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
und der Haupt- und Finanzaus-schuss empfiehlt
/ der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den
Abschluss des städte-baulichen Vertrages zur
Übernahme von Planungskosten mit der Firma
TerraD.
18.1
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung vom 08.11.2016 den
Beschluss gefasst.
Der Vertrag wird in Kürze zur
Unterschrift vorgelegt.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 363
„Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil
Sindorf gem. § 2 (1) BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem.
§ 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Vorstellung der Planung der Erweiterung der
Tank- und Rastanlage Ville.
Beratung über die Stellungnahme der
Kolpingstadt Kerpen in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr.
16.1
Der Aufstellungsbeschluss
wurde vom Stadtrat am
08.11.2016 gefasst.
Die vorgezogene Beteiligung
wird vom 05.12.2016 bis
30.12.2016 durchgeführt.
16.1
Die Stellungnahme der
Kolpingstadt Kerpen wird in
der Sitzung des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr
am 016.12.2016 beraten.
Seite 5
Bearbeitungsstand