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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
165 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
08.12.16, 18:15
Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen) Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen) Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen) Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen) Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiterin: Sabine Wilkens TOP Drs.-Nr.: 619.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 23.11.2016 Bemerkungen 06.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 25.08.2015 TOP 9.1 1 324.15 Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Hemmersbacher Erbbusch“ 2 391.15 Projekt "Soziale Stadt" Beauftragung eines ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) für den Bereich "Maastrichter Straße", Stadtteil Kerpen 29.09.2015 TOP 7.3 3 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 01.12.2015 TOP 8.2 Beschlussvorlage 619.16 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Empfehlung an den Rat den Bebauungsplan grundsätzlich aufzustellen. Der formale Aufstellungsbeschluss mit Konkretisierung von Inhalten und Zielen soll in Abstimmung mit der Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) in der nächsten Ausschusssitzung gefasst werden. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg dieser Aufschiebung nicht zustimmen, wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig zur Ratssitzung die Vorlage zu ergänzen. Auftrag an die Verwaltung: 1. Für den Untersuchungsraum „Maastrichter Straße“, Stadtteil Kerpen (vorläufige Abgrenzung siehe Anlage) soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Antrag beim Land NRW auf Aufnahme in das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt werden. 2. Ein entsprechendes integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den inhaltlichen Vorgaben des Förderprogramms entspricht und Grundlage für einen Förderzugang ist, durch einen externen Auftragnehmer erarbeiten zu lassen. Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung wurde vom 19.10.201516.11.2015 durchgeführt. Derzeit werden Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt. 16.1 Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ist in Bearbeitung und wird dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 06.12.2016 zur Beratung vorgelegt. 16.1 In Bearbeitung. Seite 2 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff 14.16 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für WindenergieAnlagen“ hier: Aufstellungsbeschluss TOP der Sitzung 02.02.2016 TOP 7.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB Einleitungsbeschluss 19.04.2016 TOP 6.6 Präsentation der Entwicklungsstudie im Stadtteil Horrem, östliche Hauptstraße Hier: externer Bericht des Büros ISR 30.08.2016 TOP 6.2 410.16 Aufhebung des Bebauungsplanes BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB 30.08.2016 TOP 7.2 4 Beschlussvorlage 619.16  Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die 74. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: A die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit § 12 BauGB einzuleiten B der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen C die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschluss den TOP im übernächsten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr erneut zu beraten. 16 Windpotenzialanalyse als Grundlage für das Planverfahren in Bearbeitung. Vorstellung im Arbeitskreis Windenergie am 30.11.2016. 16 Der Offenlagebeschluss ist in Vorbereitung. 16.1 Derzeit wird durch das Büro eine Erschließungsstudie erarbeitet. Vorstellung in der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 06.12.2016. Die Offenlage wird vom 14.11.2016 bis zum 14.12.2016 durchgeführt. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. Seite 3 16.1 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 537.16 Vergaberichtlinien Seniorendorf 25.10.2016 TOP 3.2 529.16 Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des zunehmenden Bedarfs an Wohnflächen 508.16 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 6.2 509.16 Bebauungsplan KE BP 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen Hier: Beschluss zur Aufstellung gem. §2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 7.2 Beschlussvorlage 619.16 25.10.2016 TOP 7.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.  -die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss für das Seniorendorf Vogelrutherfeld die in der Vorlage genannten Vergaberichtlinien-mit Ausnahme des unter Kriterium5; 2. Spiegelstrich „in Kerpen geboren oder aufgewachsen sind“- zu beschließen. Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss 1. Die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungs-beschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss - den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen - die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Seite 4 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.11.2016 die geänderten Vergaberichtlinien beschlossen. 16/18 In Bearbeitung. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung ist in Vorbereitung. 16.1 Die vorgezogene Beteiligung ist in Vorbereitung. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff 518.16 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanes KE Nr. 362 "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen 522.16 Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Sitzungsdatum / TOP der Sitzung 25.10.2016 TOP 7.3 25.10.2016 TOP 7.6 - - Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville Ost und West hier: Vorabinformation durch einen Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW Beschlussvorlage 619.16 25.10.2016 TOP 8.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzaus-schuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des städte-baulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten mit der Firma TerraD. 18.1 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2016 den Beschluss gefasst. Der Vertrag wird in Kürze zur Unterschrift vorgelegt. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Vorstellung der Planung der Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville. Beratung über die Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr. 16.1 Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Stadtrat am 08.11.2016 gefasst. Die vorgezogene Beteiligung wird vom 05.12.2016 bis 30.12.2016 durchgeführt. 16.1 Die Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 016.12.2016 beraten. Seite 5 Bearbeitungsstand