Daten
Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
22.06.15, 18:28
Aktualisiert
22.06.15, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Winter, Romina
40
27.04.2015
170/2015
Betreff
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
KGS St. Franziskus, Trägerwechsel zum Schuljahr 2015/2016
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Schülergarten e.V. hat kurzfristig ein Angebot für den Zeitraum nach einem möglichen
Betriebsübergang, d.h. über das Schuljahr 2015/16 hinaus vorgelegt. Um das OGSAngebot (inkl. Kunst- und Musikschule und BTV) in der OGS St. Franziskus über den
Zeitraum des Betriebsübergangs hinaus fortführen zu können, kalkuliert Schülergarten
e.V. mit 1.739 € pro Schüler/Jahr.
Vertraglich festgesetzt sind für alle OGSen in Brühl laut Trägerschaftsvertrag je OGSGruppe eine pädagogische Fachkraft und eine Ergänzungskraft. Laut Angebot von
Schülergarten kommen als päd. Fachkräfte in Frage:
ausgebildete Erzieher/innen
Kinderpfleger/innen
Absolventen eines pädagogischen Studienganges
Absolventen, die die Zertifizierung zur Fachkraft in der Offenen Ganztagsschule
erhalten haben
Die MitarbeiterInnen bei Schülergarten e.V. werden nicht nach Tarif bezahlt. Allerdings
möchten im Arbeitsfeld OGS nicht alle OGS-MitarbeiterInnen sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse eingehen: Wiedereinsteigerinnen nach der Kinderpause und
Zuverdienerinnen haben mit Steuerklasse 5 nicht selten mehr Interesse an einem 450 €Job. Diese Form des Wiedereinstiegs ist bei der Caritas ausgeschlossen.
Schülergarten passt die Beschäftigungsverhältnisse in Absprache mit den MitarbeiterInnen
an deren Wünsche an. Im Kreis Euskirchen wurden 7 OGSen in ehemaliger Caritas-
Drucksache 170/2015
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Trägerschaft von Schülergarten e.V. übernommen. Da mit jeder/m Mitarbeiter/in EinzelGespräche geführt wurden und die Arbeitsverhältnisse (inkl. z.B. der Arbeitszeiten) an die
Wünsche der MitarbeiterInnen angepasst wurden, gab es bei der Übernahme der
MitarbeiterInnen laut Aussage von Schülergarten e.V. keine Schwierigkeiten, auch nicht
bzgl. der Bezahlung.
Schülergarten vereinbart mit jeder/m Mitarbeiter/in ein Jahresstundenkonto, aus dem sich
das Arbeitsentgelt verteilt auf 12 Monate errechnet. Es wird also auch über die
Sommerferien hinweg durchgehend dasselbe Gehalt bezahlt. Bei vorzeitiger Kündigung
(vor Ablauf eines Jahres) wäre rein rechnerisch zu viel Gehalt gezahlt worden, auch daher
ist Schülergarten auch an langfristigen Beschäftigungen interessiert.
In Brühl werden in den OGSen rund 700 SchülerInnen betreut (ohne Kinder mit
Förderbedarf). Für SchülerInnen in der OGS der Caritas wendet die Stadt ab August 2015
2.100 € pro Jahr auf, für SchülerInnen in den anderen OGSen 1.600 €. Würde man die
Summe dieser bestehenden Kosten gleichmäßig auf alle OGSen verteilen, würde sich ein
Betrag pro Kind von 1.718 € ergeben. Dieser stimmt recht gut mit den kalkulierten Kosten
von Schülergarten (bei Fortführung des Caritas-Angebots) überein. Es ist demnach davon
auszugehen, dass alle derzeitigen OGS-Träger ein mit dem OGS-Angebot der Caritas
vergleichbares Angebot anbieten könnten, ohne dass die Stadt mehr Mittel aufwenden
müsste.
Würden hingegen alle OGSen wie die Caritas bezahlt, würden sich Mehrkosten jährlich
von 267.500 € ergeben.