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Vorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich KGS St. Franziskus, Trägerwechsel zum Schuljahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
27.04.2015
Erstellt
22.06.15, 18:28
Aktualisiert
22.06.15, 18:28
Vorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
KGS St. Franziskus, Trägerwechsel zum Schuljahr 2015/2016) Vorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
KGS St. Franziskus, Trägerwechsel zum Schuljahr 2015/2016)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Winter, Romina 40 27.04.2015 170/2015 Betreff Offene Ganztagsschule im Primarbereich KGS St. Franziskus, Trägerwechsel zum Schuljahr 2015/2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Schülergarten e.V. hat kurzfristig ein Angebot für den Zeitraum nach einem möglichen Betriebsübergang, d.h. über das Schuljahr 2015/16 hinaus vorgelegt. Um das OGSAngebot (inkl. Kunst- und Musikschule und BTV) in der OGS St. Franziskus über den Zeitraum des Betriebsübergangs hinaus fortführen zu können, kalkuliert Schülergarten e.V. mit 1.739 € pro Schüler/Jahr. Vertraglich festgesetzt sind für alle OGSen in Brühl laut Trägerschaftsvertrag je OGSGruppe eine pädagogische Fachkraft und eine Ergänzungskraft. Laut Angebot von Schülergarten kommen als päd. Fachkräfte in Frage:  ausgebildete Erzieher/innen  Kinderpfleger/innen  Absolventen eines pädagogischen Studienganges  Absolventen, die die Zertifizierung zur Fachkraft in der Offenen Ganztagsschule erhalten haben Die MitarbeiterInnen bei Schülergarten e.V. werden nicht nach Tarif bezahlt. Allerdings möchten im Arbeitsfeld OGS nicht alle OGS-MitarbeiterInnen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse eingehen: Wiedereinsteigerinnen nach der Kinderpause und Zuverdienerinnen haben mit Steuerklasse 5 nicht selten mehr Interesse an einem 450 €Job. Diese Form des Wiedereinstiegs ist bei der Caritas ausgeschlossen. Schülergarten passt die Beschäftigungsverhältnisse in Absprache mit den MitarbeiterInnen an deren Wünsche an. Im Kreis Euskirchen wurden 7 OGSen in ehemaliger Caritas- Drucksache 170/2015 Seite - 2 – Trägerschaft von Schülergarten e.V. übernommen. Da mit jeder/m Mitarbeiter/in EinzelGespräche geführt wurden und die Arbeitsverhältnisse (inkl. z.B. der Arbeitszeiten) an die Wünsche der MitarbeiterInnen angepasst wurden, gab es bei der Übernahme der MitarbeiterInnen laut Aussage von Schülergarten e.V. keine Schwierigkeiten, auch nicht bzgl. der Bezahlung. Schülergarten vereinbart mit jeder/m Mitarbeiter/in ein Jahresstundenkonto, aus dem sich das Arbeitsentgelt verteilt auf 12 Monate errechnet. Es wird also auch über die Sommerferien hinweg durchgehend dasselbe Gehalt bezahlt. Bei vorzeitiger Kündigung (vor Ablauf eines Jahres) wäre rein rechnerisch zu viel Gehalt gezahlt worden, auch daher ist Schülergarten auch an langfristigen Beschäftigungen interessiert. In Brühl werden in den OGSen rund 700 SchülerInnen betreut (ohne Kinder mit Förderbedarf). Für SchülerInnen in der OGS der Caritas wendet die Stadt ab August 2015 2.100 € pro Jahr auf, für SchülerInnen in den anderen OGSen 1.600 €. Würde man die Summe dieser bestehenden Kosten gleichmäßig auf alle OGSen verteilen, würde sich ein Betrag pro Kind von 1.718 € ergeben. Dieser stimmt recht gut mit den kalkulierten Kosten von Schülergarten (bei Fortführung des Caritas-Angebots) überein. Es ist demnach davon auszugehen, dass alle derzeitigen OGS-Träger ein mit dem OGS-Angebot der Caritas vergleichbares Angebot anbieten könnten, ohne dass die Stadt mehr Mittel aufwenden müsste. Würden hingegen alle OGSen wie die Caritas bezahlt, würden sich Mehrkosten jährlich von 267.500 € ergeben.