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Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
122 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
23.06.15, 16:28
Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0616Ä1 12.05.2015 197/2015 Betreff Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasses“, 1. Änderung: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (01.09. - 19.09.2014) und TÖB-Beteiligung bis zum 25.09.2014 A 1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B1.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B1.03 Wird nicht berücksichtigt. B2.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B3.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B4.03 Wird nicht berücksichtigt. B5.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B5.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B5.03 Wird nicht berücksichtigt. B6.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B6.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B6.03 Wird nicht berücksichtigt. B7.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B7.02 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B7.03 Wird nicht berücksichtigt. Drucksache 197/2015 Seite - 2 – A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T3.01 Stadt Bornheim Ist bereits berücksichtigt. T6.01 IHK Köln Ist bereits berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung (16.03.2015 - 24.04.2015) und TÖB-Beteiligung bis zum 10.04.2015 B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme kein Eingang B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme kein Eingang abwägungsrelevanter Inhalte II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 06.16 „Alte Bonnstraße“, 1. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5906 und 5918. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung sowie der dazugehörigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind keine abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen. Hinsichtlich der bereits zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu den Themen Einzelhandel, Lärm und Verkehr sei auf die Vorlage zur Öffentlichen Auslegung verwiesen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Abwägungsvorschlag (3) Bebauungsplan 06.16, 1. Änderung (Entwurf) (4) Begründung