Daten
Kommune
Brühl
Größe
122 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
23.06.15, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0616Ä1
12.05.2015
197/2015
Betreff
Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasses“, 1. Änderung:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (01.09. - 19.09.2014)
und TÖB-Beteiligung bis zum 25.09.2014
A 1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B1.02
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B1.03
Wird nicht berücksichtigt.
B2.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B3.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B4.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B4.02
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B4.03
Wird nicht berücksichtigt.
B5.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B5.02
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B5.03
Wird nicht berücksichtigt.
B6.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B6.02
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B6.03
Wird nicht berücksichtigt.
B7.01
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B7.02
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B7.03
Wird nicht berücksichtigt.
Drucksache 197/2015
Seite - 2 –
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T3.01 Stadt Bornheim
Ist bereits berücksichtigt.
T6.01 IHK Köln
Ist bereits berücksichtigt.
B
Öffentliche Auslegung (16.03.2015 - 24.04.2015)
und TÖB-Beteiligung bis zum 10.04.2015
B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
kein Eingang
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
kein Eingang abwägungsrelevanter Inhalte
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 06.16 „Alte
Bonnstraße“, 1. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und
beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11.
Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5906 und 5918.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung sowie der dazugehörigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sind keine abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen.
Hinsichtlich der bereits zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
zu den Themen Einzelhandel, Lärm und Verkehr sei auf die Vorlage zur Öffentlichen
Auslegung verwiesen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als
Satzung zu beschließen.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Abwägungsvorschlag
(3) Bebauungsplan 06.16, 1. Änderung (Entwurf)
(4) Begründung