Daten
Kommune
Brühl
Größe
56 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
18.06.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
18.05.2015
- Seite 1 (12) -
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu
Bebauungsplan 06.16, 1. Änderung
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (01.09.2014 - 19.09.2014) und TÖB-Beteiligung zum 25.09.2014
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Eingangsda- Bürger
tum / Datum
Anschr.
B1.01 11.09.2014 / Bürger 1
Stellungnahme Bürger
B1.02
Wird die Erweiterung dazu dienen die
Geräte einzuhausen oder wird nur die
Verkaufsfläche erweitert?
Lfd. Nr.
11.09.2014
die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes
stören und sollen eingehaust oder verlegt werden
Berücksic Abwägung der Stellungnahme
h-tigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der
Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am
Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt
mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit
die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern.
Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen
ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
Unabhängig davon werden die Anregungen an den
Vorhabenträger weiter gegeben.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
B1.03
B2.01 19.09.2014 /
19.09.2014
Bürger 2
18.05.2015
- Seite 2 (12) -
Weshalb wird die Erweiterung nicht in
östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die
teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit
weniger Lärm zu den Wohnbauflächen
hin verbunden.
nein
Es wird angeregt, dass die lärmverursachenden Tatbestände (Kühlung, Anlieferung auch zur Nachtzeit) möglichst weit
weg von der Wohnbebauung Steingasse
22 neu positioniert werden.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt
sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden
Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert.
Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe
oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls
Wohnbebauung vorhanden ist. Die erheblichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage
großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers
würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten
Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der
Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen.
die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe oder
der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme
nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die erheblichen finanziellen
Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage großer
Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers würden
insgesamt - bei Betrachtung des gesamten Umfeldes
- somit zu keiner Verbesserung führen.
Unabhängig davon werden die Anregungen an den
Vorhabenträger weiter gegeben.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
18.05.2015
- Seite 3 (12) -
B3.01 19.09.2014 /
Bürger 3
Es wird angeregt, dass die insbesondere
nachts lärmverursachenden Kühlgeneratoren möglichst weit entfernt von Wohngebäuden eingerichtet werden.
nein
B4.01 19.09.2014 /
Bürger 4
die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes
stören und sollen eingehaust oder verlegt werden
nein
19.09.2014
19.09.2014
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der
Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen.
die alleinige Verlegung der Kühlgeneratoren verlegt
die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße,
an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die
erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung
und Neuanlage großer Teile des Parkplatzes) seitens
des Betreibers würden insgesamt - bei Betrachtung
des gesamten Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen.
Unabhängig davon werden die Anregungen an den
Vorhabenträger weiter gegeben.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der
Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen.
Unabhängig davon werden die Anregungen an den
Vorhabenträger weiter gegeben.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
18.05.2015
- Seite 4 (12) -
B4.02
Wird die Erweiterung dazu dienen die
Geräte einzuhausen oder wird nur die
Verkaufsfläche erweitert?
nein
B4.03
Weshalb wird die Erweiterung nicht in
östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die
teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit
weniger Lärm zu den Wohnbauflächen
hin verbunden.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am
Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt
mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit
die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern.
Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen
ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt
sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden
Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert.
Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe
oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls
Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage
großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers
würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten
Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
B5.01 19.09.2014 /
19.09.2014
B5.02
Bürger 5
18.05.2015
- Seite 5 (12) -
die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes
stören und sollen eingehaust oder verlegt werden
nein
Wird die Erweiterung dazu dienen die
Geräte einzuhausen oder wird nur die
Verkaufsfläche erweitert?
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der
Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen.
Unabhängig davon werden die Anregungen an den
Vorhabenträger weiter gegeben.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am
Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt
mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit
die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern.
Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen
ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
B5.03
B6.01 19.09.2014 /
19.09.2014
Bürger 6
18.05.2015
- Seite 6 (12) -
Weshalb wird die Erweiterung nicht in
östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die
teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit
weniger Lärm zu den Wohnbauflächen
hin verbunden.
nein
die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes
stören und sollen eingehaust oder verlegt werden
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt
sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden
Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert.
Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe
oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls
Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage
großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers
würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten
Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der
Nachweis über Einhaltung de
Unabhängig davon werden die Anregungen an den
Vorhabenträger weiter gegeben.r Grenzwerte zu führen.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
18.05.2015
- Seite 7 (12) -
B6.02
Wird die Erweiterung dazu dienen die
Geräte einzuhausen oder wird nur die
Verkaufsfläche erweitert?
nein
B6.03
Weshalb wird die Erweiterung nicht in
östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die
teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit
weniger Lärm zu den Wohnbauflächen
hin verbunden.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am
Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt
mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit
die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern.
Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen
ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt
sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden
Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert.
Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe
oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls
Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage
großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers
würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten
Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
B7.01 19.09.2014 /
19.09.2014
B7.02
Bürger 7
18.05.2015
- Seite 8 (12) -
die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes
stören und sollen eingehaust oder verlegt werden
nein
Wird die Erweiterung dazu dienen die
Geräte einzuhausen oder wird nur die
Verkaufsfläche erweitert?
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der
Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen.
Unabhängig davon werden die Anregungen an den
Vorhabenträger weiter gegeben.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am
Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt
mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit
die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern.
Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen
ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
B7.03
Weshalb wird die Erweiterung nicht in
östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die
teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit
weniger Lärm zu den Wohnbauflächen
hin verbunden.
18.05.2015
- Seite 9 (12) nein
Wird nicht berücksichtigt.
Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt
sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden
Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert.
Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe
oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls
Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage
großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers
würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten
Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
18.05.2015
- Seite 10 (12) -
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
T1.01
T2.01
Eingangsda- TÖB
tum / Datum
Anschr.
08.09.2014 /
Landesbetrieb
05.09.2014
Straßenbau
NRW
08.09.2014 /
Stadtwerke
05.09.2014
Brühl
T3.01
19.09.2014 /
16.09.2014
T4.01
18.09.2014 /
15.09.2014
T5.01
18.09.2014 /
18.09.2014
Stellungnahme TÖB
keine Bedenken
keine Bedenken;
Hinweise zu vorhandenen Leitungen
und Baumbestand
Stadt Bornheim es bestehen Bedenken wg. Auswirkungen auf die Entwicklung des zentralen
Versorgungsbereich Walberberg
Rhein-Erft-Kreis keine Bedenken;
Hinweise zum Umgang mit dem
Niederschlagswasser
LVR-Amt für
keine Bedenken;
Bodendenkmal- Hinweis: der Beginn der Erdarbeiten ist
pflege im Rhein- dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
land
im Rheinland rechtzeitig schriftlich anzuzeigen
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
-
die Hinweise sind Gegenstand des nachgeordneten
Baugenehmigungsverfahrens
Ist bereits berücksichtigt.
Dem Bebauungsplan 06.16 'Steingasse', 1. Änderung
ging zeitlich das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
(EHK 2011) der Stadt Brühl voraus, das u.a. auch der
Stadt Bornheim zugesandt wurde und das den Standort Steingasse als Nahversorgungsstandort festlegt.
In diesem Konzept wurde der Nachweis geführt, dass
negative Auswirkungen auf die Versorgung der Nachbarkommunen, insbesondere die Stadt Bornheim
nicht zu erwarten sind. Das EHK 2011 wurde auch
durch die Bezirksregierung testiert.
Auf dieser Grundlage konnte mit dem BP 06.16, 1.
Änderung am Standort ein Sondergebiet 'Lebensmittelnahversorger' festgesetzt werden. Die Bezirksregierung hat die Übereinstimmung mit den landesplanerischen Zielen bestätigt.
die Hinweise sind Gegenstand des nachgeordneten
Baugenehmigungsverfahrens
die Hinweise sind Gegenstand des nachgeordneten
Baugenehmigungsverfahrens
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
T6.01
25.09.2014 /
23.09.2014
IHK Köln
Anregung: Festlegung eines Nahversorgungszentrums
18.05.2015
- Seite 11 (12) ja
Ist bereits berücksichtigt.
Mit Datum vom 12.12.2011 hat der Rat der Stadt
Brühl sein Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen. In diesem ist der betroffene Bereich als
Nahversorgungszentrum festgelegt.
BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
18.05.2015
- Seite 12 (12) -
B - Öffentliche Auslegung (16.03. bis 24.04.2015) und TÖB-Beteiligung zum 10.04.2015
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Eingangsdatum Bürger
/ Datum
Anschr.
kein Eingang
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
FNPrelevant
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
FNPrelevant
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
T1.01
T2.01
Eingangsdatum TÖB
/ Datum
Anschr.
09.04.2015 /
IHK Köln
08.04.2015
10.04.2015 /
Landesbetrieb
09.04.2015
Straßenbau
T3.01
20.04.2015 /
13.04.2015
T4.01
20.03.2015 /
16.03.2015
Stellungnahme TÖB
keine Bedenken
-
-
keine Bedenken
-
-
-
die Hinweise sind Gegenstand des nachgeordneten
Baugenehmigungsverfahrens
-
NRW
Rhein-Erft-Kreis keine Bedenken;
Hinweise zum Umgang mit dem Niederschlagswasser
LVR - Gebäude- keine Bedenken
und Liegenschaftsmanage
ment
-