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Vorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
56 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
18.06.15, 18:27

Inhalt der Datei

BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung 18.05.2015 - Seite 1 (12) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplan 06.16, 1. Änderung A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (01.09.2014 - 19.09.2014) und TÖB-Beteiligung zum 25.09.2014 A 1 - Stellungnahmen der Bürger Eingangsda- Bürger tum / Datum Anschr. B1.01 11.09.2014 / Bürger 1 Stellungnahme Bürger B1.02 Wird die Erweiterung dazu dienen die Geräte einzuhausen oder wird nur die Verkaufsfläche erweitert? Lfd. Nr. 11.09.2014 die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes stören und sollen eingehaust oder verlegt werden Berücksic Abwägung der Stellungnahme h-tigung ja / nein nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern. Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. Unabhängig davon werden die Anregungen an den Vorhabenträger weiter gegeben. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung B1.03 B2.01 19.09.2014 / 19.09.2014 Bürger 2 18.05.2015 - Seite 2 (12) - Weshalb wird die Erweiterung nicht in östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit weniger Lärm zu den Wohnbauflächen hin verbunden. nein Es wird angeregt, dass die lärmverursachenden Tatbestände (Kühlung, Anlieferung auch zur Nachtzeit) möglichst weit weg von der Wohnbebauung Steingasse 22 neu positioniert werden. nein Wird nicht berücksichtigt. Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert. Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die erheblichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen. die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die erheblichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen. Unabhängig davon werden die Anregungen an den Vorhabenträger weiter gegeben. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung 18.05.2015 - Seite 3 (12) - B3.01 19.09.2014 / Bürger 3 Es wird angeregt, dass die insbesondere nachts lärmverursachenden Kühlgeneratoren möglichst weit entfernt von Wohngebäuden eingerichtet werden. nein B4.01 19.09.2014 / Bürger 4 die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes stören und sollen eingehaust oder verlegt werden nein 19.09.2014 19.09.2014 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen. die alleinige Verlegung der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen. Unabhängig davon werden die Anregungen an den Vorhabenträger weiter gegeben. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen. Unabhängig davon werden die Anregungen an den Vorhabenträger weiter gegeben. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung 18.05.2015 - Seite 4 (12) - B4.02 Wird die Erweiterung dazu dienen die Geräte einzuhausen oder wird nur die Verkaufsfläche erweitert? nein B4.03 Weshalb wird die Erweiterung nicht in östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit weniger Lärm zu den Wohnbauflächen hin verbunden. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern. Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert. Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung B5.01 19.09.2014 / 19.09.2014 B5.02 Bürger 5 18.05.2015 - Seite 5 (12) - die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes stören und sollen eingehaust oder verlegt werden nein Wird die Erweiterung dazu dienen die Geräte einzuhausen oder wird nur die Verkaufsfläche erweitert? nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen. Unabhängig davon werden die Anregungen an den Vorhabenträger weiter gegeben. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern. Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung B5.03 B6.01 19.09.2014 / 19.09.2014 Bürger 6 18.05.2015 - Seite 6 (12) - Weshalb wird die Erweiterung nicht in östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit weniger Lärm zu den Wohnbauflächen hin verbunden. nein die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes stören und sollen eingehaust oder verlegt werden nein Wird nicht berücksichtigt. Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert. Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der Nachweis über Einhaltung de Unabhängig davon werden die Anregungen an den Vorhabenträger weiter gegeben.r Grenzwerte zu führen. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung 18.05.2015 - Seite 7 (12) - B6.02 Wird die Erweiterung dazu dienen die Geräte einzuhausen oder wird nur die Verkaufsfläche erweitert? nein B6.03 Weshalb wird die Erweiterung nicht in östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit weniger Lärm zu den Wohnbauflächen hin verbunden. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern. Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert. Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung B7.01 19.09.2014 / 19.09.2014 B7.02 Bürger 7 18.05.2015 - Seite 8 (12) - die Kühlgeneratoren des Lidl-Marktes stören und sollen eingehaust oder verlegt werden nein Wird die Erweiterung dazu dienen die Geräte einzuhausen oder wird nur die Verkaufsfläche erweitert? nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die genannten Lärmfragen sind Gegenstand des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung. Dort ist der Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte zu führen. Unabhängig davon werden die Anregungen an den Vorhabenträger weiter gegeben. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von erweiterten Verkaufsflächen für die bestehende Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung. Dies liegt in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl. Demnach soll am Standort Steingasse ein Nahversorgungsschwerpunkt mit Lebensmittelmarkt und weiteren nicht großflächigen Einzelhandelseinrichtungen entstehen und damit die Versorgung der südlichen Brühler Stadtteile verbessern. Die Einhausung von lärmtechnischen Einrichtungen ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung B7.03 Weshalb wird die Erweiterung nicht in östlicher Richtung statt in westliche Richtung vorgesehen? Dies wäre auch für die teilweise nächtliche Anlieferung [..] mit weniger Lärm zu den Wohnbauflächen hin verbunden. 18.05.2015 - Seite 9 (12) nein Wird nicht berücksichtigt. Eine Verlegung der Zufahrt näher an den Kreisverkehr oder komplett an die Alte Bonnstraße schließt sich aus Gründen des Verkehrsflusses aus. In beiden Fällen ist mit verkehrlichen Behinderungen zu rechnen. Die jetzige Zufahrt ist verkehrstechnisch leistungsfähig. Zudem wird die verkehrliche Organisation auf dem Einzelhandelsgrundstück durch den Betreiber neu strukturiert und dadurch weiter verbessert. Auch die alleinige Verlegung der Anlieferungsrampe oder der Kühlgeneratoren verlegt die benannten Probleme nur auf die Alte Bonnstraße, an der ebenfalls Wohnbebauung vorhanden ist. Die erhbelichen finanziellen Aufwendungen (Verlegung und Neuanlage großer Teile des Parkplatzes) seitens des Betreibers würden insgesamt - bei Betrachtung des gesamten Umfeldes - somit zu keiner Verbesserung führen. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung 18.05.2015 - Seite 10 (12) - A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1.01 T2.01 Eingangsda- TÖB tum / Datum Anschr. 08.09.2014 / Landesbetrieb 05.09.2014 Straßenbau NRW 08.09.2014 / Stadtwerke 05.09.2014 Brühl T3.01 19.09.2014 / 16.09.2014 T4.01 18.09.2014 / 15.09.2014 T5.01 18.09.2014 / 18.09.2014 Stellungnahme TÖB keine Bedenken keine Bedenken; Hinweise zu vorhandenen Leitungen und Baumbestand Stadt Bornheim es bestehen Bedenken wg. Auswirkungen auf die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereich Walberberg Rhein-Erft-Kreis keine Bedenken; Hinweise zum Umgang mit dem Niederschlagswasser LVR-Amt für keine Bedenken; Bodendenkmal- Hinweis: der Beginn der Erdarbeiten ist pflege im Rhein- dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege land im Rheinland rechtzeitig schriftlich anzuzeigen Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja - die Hinweise sind Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens Ist bereits berücksichtigt. Dem Bebauungsplan 06.16 'Steingasse', 1. Änderung ging zeitlich das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHK 2011) der Stadt Brühl voraus, das u.a. auch der Stadt Bornheim zugesandt wurde und das den Standort Steingasse als Nahversorgungsstandort festlegt. In diesem Konzept wurde der Nachweis geführt, dass negative Auswirkungen auf die Versorgung der Nachbarkommunen, insbesondere die Stadt Bornheim nicht zu erwarten sind. Das EHK 2011 wurde auch durch die Bezirksregierung testiert. Auf dieser Grundlage konnte mit dem BP 06.16, 1. Änderung am Standort ein Sondergebiet 'Lebensmittelnahversorger' festgesetzt werden. Die Bezirksregierung hat die Übereinstimmung mit den landesplanerischen Zielen bestätigt. die Hinweise sind Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens die Hinweise sind Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung T6.01 25.09.2014 / 23.09.2014 IHK Köln Anregung: Festlegung eines Nahversorgungszentrums 18.05.2015 - Seite 11 (12) ja Ist bereits berücksichtigt. Mit Datum vom 12.12.2011 hat der Rat der Stadt Brühl sein Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen. In diesem ist der betroffene Bereich als Nahversorgungszentrum festgelegt. BP 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung 18.05.2015 - Seite 12 (12) - B - Öffentliche Auslegung (16.03. bis 24.04.2015) und TÖB-Beteiligung zum 10.04.2015 B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Eingangsdatum Bürger / Datum Anschr. kein Eingang Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein FNPrelevant Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein FNPrelevant B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1.01 T2.01 Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. 09.04.2015 / IHK Köln 08.04.2015 10.04.2015 / Landesbetrieb 09.04.2015 Straßenbau T3.01 20.04.2015 / 13.04.2015 T4.01 20.03.2015 / 16.03.2015 Stellungnahme TÖB keine Bedenken - - keine Bedenken - - - die Hinweise sind Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens - NRW Rhein-Erft-Kreis keine Bedenken; Hinweise zum Umgang mit dem Niederschlagswasser LVR - Gebäude- keine Bedenken und Liegenschaftsmanage ment -