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Beschlussvorlage (Kolpinghaus Kerpen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 08:23
Aktualisiert
19.12.16, 08:23
Beschlussvorlage (Kolpinghaus Kerpen 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Beschlussvorlage (Kolpinghaus Kerpen 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23 / Jugend und Soziales Bearbeiter/in: Therese Landscheidt TOP Drs.-Nr.: 679.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 13.12.2016 Bemerkungen 20.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kolpinghaus Kerpen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10.12.2016 wird wie folgt beantwortet: ( 1 ) Wie ist ein solches Vorgehen mit den Pflichten eines verantwortungsbewussten Bauherrn vereinbar? ( 2 ) Wenn das Geld ausgeht, bleibt dann die Bauruine dort stehen? Diese Fragen, die an den Bauherrn zu richten wären, stellen sich der Verwaltung nicht. Wie bereits mehrfach ausgeführt, erfolgte die Offenlegung der Kosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro und deren Finanzierung für den kompletten Umbau des Kolpinghauses in der Sondersitzung der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 29.01.2015 im Rahmen einer Präsentation. Diese war als Anlage der Vorlage Drs.-Nr. 80.15 „Nachlass eines Kerpener Bürgers“ für den Jugendhilfeausschuss am 26.02.2015 und den Haupt- und Finanzausschuss am 24.02.2015 beigefügt. Es ist zutreffend, dass sich die Gesamtinvestitionssumme auf 2,5 Millionen Euro erhöht hat. In der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 10.11.2015 legten die Vertreter des Kolpinghaus Kerpen e.V. den entsprechenden Finanzierungsplan vor. ( 3 ) Wie kann unter diesen Umständen überhaupt eine Dienstbarkeit eingetragen werden? ( 4 ) Welcher prozentuale Grundstücksanteil soll dann im Grundbuch als belastet eingetragen werden? Die Antragstellerin führt aus, der Grundstücksanteil, der belastet werden soll, stehe im Verhältnis zu den Baukosten. Dies ist nicht der Fall. Maßgeblich ist vielmehr die der Beschlusslage zugrunde liegende Gesamtinvestitionssumme. Wie dem Auszug aus dem Vertragsentwurf „Ausführungsvertrag zur Realisierung des KolpingCentrum-Kerpen“ , der der Niederschrift zur 7. Sitzung des Stadtrates vom 12.05.2015 beigefügt war, zu entnehmen ist, entspricht die als Dienstbarkeit einzutragende Prozentzahl dem Verhältnis der Zuwendung von 690.000 Euro zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,4 Millionen Euro. Dies entspricht der Beschlusslage. Der Ausführungsvertrag wurde am 8.07.2015 beurkundet. Daher kann eine Erhöhung der Gesamtinvestitionssumme nicht zu einer Veränderung der als Dienstbarkeit einzutragenden Prozentzahl führen. Beschlussvorlage 679.16 Seite 2