Daten
Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 08:23
Aktualisiert
19.12.16, 08:23
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23 / Jugend und Soziales
Bearbeiter/in: Therese Landscheidt
TOP
Drs.-Nr.: 679.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
13.12.2016
Bemerkungen
20.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kolpinghaus Kerpen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 10.12.2016 wird wie folgt beantwortet:
( 1 ) Wie ist ein solches Vorgehen mit den Pflichten eines verantwortungsbewussten Bauherrn
vereinbar?
( 2 ) Wenn das Geld ausgeht, bleibt dann die Bauruine dort stehen?
Diese Fragen, die an den Bauherrn zu richten wären, stellen sich der Verwaltung nicht. Wie
bereits mehrfach ausgeführt, erfolgte die Offenlegung der Kosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro
und deren Finanzierung für den kompletten Umbau des Kolpinghauses in der Sondersitzung der
Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 29.01.2015 im Rahmen einer Präsentation. Diese war als
Anlage der Vorlage Drs.-Nr. 80.15 „Nachlass eines Kerpener Bürgers“ für den
Jugendhilfeausschuss am 26.02.2015 und den Haupt- und Finanzausschuss am 24.02.2015
beigefügt.
Es ist zutreffend, dass sich die Gesamtinvestitionssumme auf 2,5 Millionen Euro erhöht hat. In der
Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 10.11.2015 legten die Vertreter des Kolpinghaus Kerpen e.V.
den entsprechenden Finanzierungsplan vor.
( 3 ) Wie kann unter diesen Umständen überhaupt eine Dienstbarkeit eingetragen werden?
( 4 ) Welcher prozentuale Grundstücksanteil soll dann im Grundbuch als belastet eingetragen
werden?
Die Antragstellerin führt aus, der Grundstücksanteil, der belastet werden soll, stehe im Verhältnis
zu den Baukosten. Dies ist nicht der Fall. Maßgeblich ist vielmehr die der Beschlusslage zugrunde
liegende Gesamtinvestitionssumme.
Wie dem Auszug aus dem Vertragsentwurf „Ausführungsvertrag zur Realisierung des KolpingCentrum-Kerpen“ , der der Niederschrift zur 7. Sitzung des Stadtrates vom 12.05.2015 beigefügt
war, zu entnehmen ist, entspricht die als Dienstbarkeit einzutragende Prozentzahl dem Verhältnis
der Zuwendung von 690.000 Euro zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,4 Millionen Euro.
Dies entspricht der Beschlusslage. Der Ausführungsvertrag wurde am 8.07.2015 beurkundet.
Daher kann eine Erhöhung der Gesamtinvestitionssumme nicht zu einer Veränderung der als
Dienstbarkeit einzutragenden Prozentzahl führen.
Beschlussvorlage 679.16
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